Jus­tiz­mi­nis­terin will strenger gegen Belei­di­gungen von Kom­mu­nal­po­li­tikern vorgehen

Vor dem Hin­ter­grund ver­stärkter Attacken auf Kom­mu­nal­po­li­tiker will Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terin Christine Lam­brecht den Belei­di­gungs­pa­ra­grafen ver­schärfen. “Wir müssen fest­stellen, dass immer mehr Kom­mu­nal­po­li­tiker bedroht werden. Sie sagen deshalb immer häu­figer: ‘Das tue ich mir nicht mehr an‘. Das dürfen wir nicht hin­nehmen. Ich möchte deshalb den Paragraf 188 des Straf­ge­setz­buches zur üblen Nachrede und Ver­leumdung von Per­sonen des poli­ti­schen Lebens ändern”, sagte die SPD-Poli­ti­kerin der “Welt am Sonntag”.Die Recht­spre­chung beziehe ihn bislang nur auf Bundes- und Lan­des­po­li­tiker. “Künftig sollen auch Kom­mu­nal­po­li­tiker aus­drücklich erfasst werden.” Eine über das Internet begangene Belei­digung müsse anders als eine Belei­digung auf zwi­schen­mensch­licher Ebene gewichtet werden. Sie erreiche ein viel grö­ßeres Publikum. “Für diese öffent­liche Form der Belei­digung streben wir eine Ver­schärfung des Para­grafen 185 des Straf­ge­setz­buchs an. Die Straf­drohung muss klar zum Aus­druck bringen, dass diese Form der Belei­digung ein grö­ßeres Unrecht dar­stellt als eine nicht­öf­fent­liche Belei­digung”, sagte Lam­brecht der Zeitung. Ange­sichts des wach­senden Anti­se­mi­tismus sagte Lam­brecht: “Anti­se­mi­tische Straf­taten müssen mit aller Kon­se­quenz ver­folgt werden. Anti­se­mi­tische Motive einer Tat können dabei straf­schärfend berück­sichtigt werden, das ist ganz unstreitig. Die Straf­ge­setze sind vor­handen, sie müssen aber auch kon­se­quent ange­wandt werden.” Als Vorbild nannte Lam­brecht die baye­rische Staats­an­walt­schaft. Sie habe sich “auf die Fahne geschrieben, dass es bei anti­se­mi­ti­schen Straf­taten grund­sätzlich keine Ver­fah­rens­ein­stel­lungen wegen Gering­fü­gigkeit oder geringer Schuld gibt.”
 

Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Das Straf­ge­setzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur