Innen­mi­nis­terium: 349.398 Aus­länder ohne Auf­ent­halts­recht registriert

In Deutschland halten sich mehr Aus­länder uner­laubt auf, als bisher bekannt: Laut Bun­des­in­nen­mi­nis­terium sind im Aus­län­der­zen­tral­re­gister (AZR) 349.398 Per­sonen regis­triert, zu denen im Aus­län­der­zen­tral­re­gister “weder ein Auf­ent­halts­titel, noch eine Duldung, eine Auf­ent­halts­ge­stattung oder ein sons­tiges Auf­ent­halts­recht gespei­chert ist”. Das geht aus einer Antwort der Bun­des­re­gierung auf eine Anfrage des AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten René Springer hervor, über welche die “Welt” (Frei­tags­ausgabe) berichtet. Im Aus­län­der­zen­tral­re­gister werden alle Aus­länder regis­triert, die keine deutsche Staats­an­ge­hö­rigkeit besitzen und sich nicht nur vor­über­gehend — weniger als drei Monate — in Deutschland aufhalten.Auf eine Anfrage der Zeitung, welche Fall­kon­stel­la­tionen sich hinter den rund 350.000 Ein­trägen ver­bergen, teilte ein Sprecher des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­riums mit, es handele sich um Aus­länder, deren Auf­ent­halts­recht von den Aus­län­der­be­hörden wider­rufen oder zurück­ge­nommen worden sei oder das nach Ablauf der Auf­ent­halts­frist erlo­schen sei. “Eben­falls ent­halten sind Per­sonen, bei denen noch nie ein Auf­ent­halts­recht im AZR erfasst wurde”, so der Sprecher weiter. Auch wenn man Son­der­fälle und Sta­tis­tik­ver­zö­ge­rungen mit­ein­kal­ku­liert, ergibt sich eine große Dis­krepanz zwi­schen den fast 350.000 illegal hier lebenden Aus­ländern und der Zahl der Aus­rei­se­pflich­tigen: Diese liegt aktuell bei 248.000, dar­unter rund 195.000 Aus­rei­se­pflichtige mit Duldung. Die Dis­krepanz erkläre sich dadurch, dass diese rund 350.000 Per­sonen “sta­tis­tisch nicht pau­schal als aus­rei­se­pflichtig geführt” würden, weil “nach der sta­tis­ti­schen Berech­nungs­logik der aus­rei­se­pflich­tigen Aus­länder eine behörd­liche Ent­scheidung im AZR erfasst sein muss, um zur Aus­rei­se­pflicht zu führen. Dies ist bei 36.011 der circa 350.000 Per­sonen der Fall”, teilte das Innen­mi­nis­terium der “Welt” auf Anfrage mit. Nur sie gälten als aus­rei­se­pflichtig. “Ohne diese geson­derte Aus­wei­sungs- oder Abschie­bungs­ent­scheidung der Aus­län­der­be­hörden werden die Per­sonen sta­tis­tisch nicht als aus­rei­se­pflichtig gezählt”, so das Innen­mi­nis­terium weiter.

 


Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Flücht­linge an einer Auf­nah­me­stelle, über dts Nachrichtenagentur