Organ­spende: Bun­destag ent­scheidet im Januar über Gesetzesentwurf

Die abschlie­ßende Ent­scheidung über die gesetz­liche Neu­re­gelung der Organ­spende soll in der dritten Janu­ar­woche im Bun­destag fallen. Wie die Zei­tungen der Funke-Medi­en­gruppe (Diens­tag­aus­gaben) unter Berufung auf Par­la­ments­kreise berichten, ist die dritte Lesung der vor­lie­genden Gesetz­ent­würfe jetzt für den 16. Januar geplant. Zur Abstimmung stehen zwei Anträge.Eine Abge­ord­ne­ten­gruppe um Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesund­heits­experte Karl Lau­terbach will eine dop­pelte Wider­spruchs­lösung ein­führen. Demnach soll künftig jeder Organ­spender sein, der nicht einen gegen­tei­ligen Willen in einem Register doku­men­tiert oder seinen Ange­hö­rigen mit­ge­teilt hat. Eine par­tei­über­grei­fende Gruppe um die Grünen-Vor­sit­zende Annalena Baerbock dagegen schlägt eine Zustim­mungs­lösung vor, bei der poten­tielle Organ­spender regel­mäßig daran erinnert werden sollen, ihre Ent­scheidung in einem staat­lichen Spen­der­re­gister zu dokumentieren.

 


Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Organ­spen­de­ausweis, über dts Nachrichtenagentur