Jeder zweite Hartz-IV-Emp­fänger benötigt nach Job­ver­mittlung wei­terhin Sozialleistungen

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Die Rückkehr in den Arbeits­markt bedeutet für viele ehemals arbeitslose Bürger, wei­terhin kein bedarfs­de­ckendes Ein­kommen zu haben. Oft müssen sie wei­terhin auf­stocken. Der Nied­rig­lohn­sektor blüht.

Wie der »Tages­spiegel« unter Bezug­nahme auf eine von der AfD-Bun­des­tags­fraktion ange­for­derte Son­der­aus­wertung der Bun­des­agentur für Arbeit berichtet, sind viele Hartz-IV- bzw. ALG-II-Emp­fänger auch nach einer Rückkehr in die Beschäf­tigung weiter auf staat­liche Hilfe angewiesen.

Im ver­gan­genen Jahr konnten nur 45,5 Prozent der Betrof­fenen drei Monate nach der Inte­gration in den Arbeits­markt den Bezug von Hartz-IV oder Sozi­algeld beenden. In knapp 55 Prozent der Fälle war die Rückkehr in die Beschäf­tigung hin­gegen nach drei Monaten noch nicht bedarfs­de­ckend, die Beschäf­tigten waren also weiter auf Sozi­al­leis­tungen ange­wiesen. Besonders betroffen waren Beschäf­tigte mit Kindern: Nur jeder Dritte aus dieser Gruppe konnte den BA-Zahlen zufolge durch die Inte­gration in den Arbeits­markt die Abhän­gigkeit von staat­lichen Leis­tungen beenden.

Dazu teilt der AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ordnete und Mit­glied im Aus­schuss für Arbeit und Soziales, René Springer, in einer Pres­se­er­klärung mit:

»Durch die Hartz-IV-Reformen sollte die Inte­gration in den Arbeits­markt ver­bessert werden. Statt­dessen sehen wir Hun­dert­tau­sende, die ihre Abhän­gigkeit von staat­lichen Leis­tungen trotz Ver­mittlung in einen Job nicht beenden können. Das Hartz-IV-Karussell dreht sich schon viel zu lange. Es wird Zeit, dieses büro­kra­tische und stig­ma­ti­sie­rende System zu überwinden.«


Quelle: freiewelt.net