Job­center nutzten Gelder für Arbeitslose zur Inte­gration von Migranten und Langzeitarbeitslosen

Trotz sin­kender Arbeits­lo­sen­zahlen sind ins­be­sondere die Ver­wal­tungs­kosten der Job­center zuletzt weiter gestiegen. Das geht aus der Antwort des Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­riums auf eine Anfrage der AfD-Bun­des­tags­fraktion hervor, über welche die „Neue Osna­brücker Zeitung“ berichtet. 10,004 Mil­li­arden Euro hatten die Job­center demnach 2019 für Ein­glie­de­rungs­maß­nahmen Arbeits­loser und zur Deckung der eigenen Kosten zur Verfügung.

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Das war ein Plus von 964 Mil­lionen Euro gegenüber 2018 bei einem Minus von 74.000 Arbeits­losen im selben Zeitraum. Gegenüber 2015 stieg das Budget der Job­center um 2,059 Mil­li­arden Euro, während die Zahl der Arbeits­losen um 528.000 abnahm.

Zudem wurden 2019 ins­gesamt 668 Mil­lionen Euro aus dem Topf für Ein­glie­de­rungs­maß­nahmen zur Deckung von Ver­wal­tungs­kosten umge­schichtet. Statt Weiter- und Fort­bil­dungs­kurse wurden etwa mehr Per­sonal und höhere Löhne der Job­center-Ange­stellten bezahlt, heißt es in der Antwort.

2018 war erstmals mehr als eine Mil­liarde Euro – genau 1,03 Mil­li­arden Euro – an Ein­glie­de­rungs­mitteln ins Büro­kratie-Budget ver­schoben worden.

Die Summe der Umschichtung wurde 2019 also wieder etwas kleiner, bleibt aber hoch: Vor zehn Jahren waren 13 Mil­lionen Euro – 0,2 Prozent des Budgets – statt in die Ein­glie­derung in die Ver­waltung gesteckt worden, wie aus der Antwort des Minis­te­riums hervorgeht.

AfD-Fraktion kri­ti­siert Zweck­ent­fremdung von Steuergeldern

In der AfD-Fraktion regt sich Kritik an der Ent­wicklung. „Obwohl die Arbeits­lo­sigkeit seit Jahren sinkt, ver­schlingen die Ver­wal­tungs­ap­parate der Job­center immer mehr Geld aus Steu­er­mitteln“, sagte der Bun­des­tags­ab­ge­ordnete René Springer der NOZ.

Wenn zusätzlich noch „Unsummen zweck­ent­fremdet werden“, die eigentlich für die Inte­gration in den Arbeits­markt gedacht gewesen seien, „dann läuft irgendwas gewaltig schief“, sagte Springer weiter. „Offen­sichtlich ist es Arbeits­mi­nister Heil wich­tiger, seinen Behör­den­ap­parat auf­zu­blähen, als Arbeitslose wieder in Jobs zu bringen.“

Das Arbeits­mi­nis­terium wies die Vor­würfe zurück. „Die eigent­liche Job­ver­mittlung fällt unter die Ver­wal­tungs­kosten, da sie von dem Per­sonal in den Job­centern durch­ge­führt wird“, sagte eine Spre­cherin auf Nach­frage der Zeitung.

Die Behörden könnten vor Ort selbst am besten ent­scheiden, ob Fort­bil­dungs­maß­nahmen aus dem Ein­glie­de­rungs­budget oder eine intensive per­sön­liche Betreuung durch die Job­center-Profis aus dem Etat für Ver­waltung für die Betrof­fenen am sinn­vollsten seien.

Als Gründe für die stei­genden Ver­wal­tungs­kosten verwies die Minis­te­ri­ums­spre­cherin auf eine „deutlich ver­bes­serte Personalausstattung“:

Zusätz­liche Mit­ar­beiter würden benötigt, um etwa auf den „ver­stärkten Zugang von Men­schen mit Flucht­hin­ter­grund in die Grund­si­cherung für Arbeit­su­chende“ zu reagieren und um sich um „das Auf­brechen ver­fes­tigter Lang­zeit­ar­beits­lo­sigkeit“ zu kümmern.


Quelle: epochtimes.de