Null Kon­se­quenzen: Scheuer entgeht straf­recht­lichen Ermittlungen

Bun­des­ver­kehrs­mi­nister Andreas Scheuer (CSU) muss sich wegen des Schei­terns der Pkw-Maut nicht straf­rechtlich ver­ant­worten. Die Ber­liner Staats­an­walt­schaft will keine Ermitt­lungen wegen des Ver­dachts der Untreue gegen ihn ein­leiten, sagte ein Sprecher der Gene­ral­staats­an­walt­schaft der “Frank­furter All­ge­meinen Zeitung”. Zwei Abge­ordnete der Linken-Fraktion im Bun­destag hatten im November Straf­an­zeige gestellt.Sie wollten über­prüfen lassen, ob sich der Minister mit dem Unter­zeichnen der Ver­träge zur Erhebung und Kon­trolle der Pkw-Maut Ende 2018 wegen Untreue strafbar gemacht hat. Die Staats­an­walt­schaft sieht offenbar keine Anhalts­punkte dafür, dass Scheuer damit vor­sätzlich gegen das Haus­halts- oder Ver­ga­be­recht ver­stoßen hat und daraus ein Ver­mö­gens­nachteil resul­tiert. Weil der Euro­päische Gerichtshof die deutsche Maut für rechts­widrig erklärte, könnte der Steu­er­zahler für die Ent­schä­digung der Maut­be­treiber in drei­stel­liger Mil­lio­nenhöhe haften. Für den straf­rechtlich rele­vanten Schaden wäre dies nach Ein­schätzung von Juristen indes nicht ent­scheidend. Vielmehr zählt dafür, ob Scheuer per­sönlich erkannte, dass eine über­wie­gende Wahr­schein­lichkeit dafür bestand, dass der EuGH die Maut als euro­pa­rechts­widrig kippen würde.

 


Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Andreas Scheuer, über dts Nachrichtenagentur