Bei weitem nicht alle in der LGBTI-Gemeinschaft wollen einen gesetzlichen Sonderschutz für Schwache. Im Gegenteil: Das Komitee «Sonderrecht NEIN!» setzt sich für das Recht auf freie Meinungsäusserung ein. Diese ist eine zwingende Grundlage einer funktionierenden Demokratie – und umfasst eben gerade vor allem das Recht, Dinge zu sagen, die anderen nicht passen.
(von Michael Frauchiger)
Ein Komitee von Homosexuellen engagiert sich mit Überzeugung gegen die vorliegende Erweiterung der Rassismus-Strafnorm. Ihm ist es wichtig, in aller Deutlichkeit aufzuzeigen, dass ein gesetzlicher Sonderschutz der Gleichberechtigung von Homo- und Bisexuellen diametral zuwiderläuft. Das Komitee «Sonderrecht NEIN!» zählt Mitglieder und Unterstützer aus FDP, CVP, liberalen Kreisen und der SVP. Die breite Unterstützung beweist, dass in der Community längst nicht alle der irreführenden Behauptung folgen, Hass und Hetze liessen sich per Gesetz aus der Welt schaffen. Und ebenso, dass nicht alle LGBTI dem linken Gesinnungsterror verfallen sind!
Das Komitee zeigt auf, dass LGBTI-Menschen wie auch Heterosexuelle einen heterogenen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. Homo- und Bisexuelle haben unterschiedlichste politische Einstellungen und Werthaltungen – viele stehen politisch links, andere in der Mitte und wiederum andere rechts. Es ist schon deshalb sehr kurzsichtig und vereinfachend, zu sagen, die gesamte LGBTI-Community fordere ein Zensurgesetz.
LGBTI-Menschen sind nicht schwach!
Homo- und Bisexuelle, die für Akzeptanz und Normalisierung kämpfen, demonstrieren damit, dass Gleichberechtigung auch heisst, keine Sonderrechte einzufordern. Ein Sonderschutz würde die LGBTI-Gemeinschaft stigmatisieren, als schwach darstellen. Doch LGBTI-Menschen sind nicht schwach, sie brauchen keinen Sonderschutz vom Staat!
Jedes SVP-Mitglied erfährt tagtäglich mehr Diskriminierung, Hass und Hetze als ein Homosexueller. Die Schweizerinnen und Schweizer sind kein Volk von «Homo-Hassern», sondern stehen heutzutage anderen Lebensformen mehrheitlich positiv gegenüber. Selbstverständlich müssen jede einzelne Ausgrenzung und jeder Übergriff bekämpft werden. Jeder Übergriff ist einer zu viel.
Doch jegliche Arten von Gewaltübergriffen und Aufrufen zu Gewalt sind längst strafbar. Unser Strafrecht bietet genügend Instrumente, um sich gegen Ehrverletzungsdelikte oder üble Nachrede (Art. 173 ff. StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Beschimpfung (Art. 177 StGB) oder Drohung (Art. 180 StGB) zu wehren. Die einzige sogenannte Gesetzeslücke besteht heute darin, dass ein Gesetz fehlt, mit dem auch gegen allgemein gehaltene, für diskriminierend befundene Äusserungen vorgegangen werden kann und dank welchem nicht nur betroffene Einzelpersonen, sondern auch Vereinigungen (z.B. LGBT-Verbände) berechtigt sind, Anzeige zu erstatten.
Toleranz lässt sich nicht per Gesetz erzwingen
Unter dem Deckmantel der Toleranz wollen die Befürworter des Zensurgesetzes bestimmte Meinungen aus dem demokratischen Diskurs verbannen. Dabei ist die Toleranz eine innere Haltung. Toleranz lässt sich mit strafrechtlichen Mitteln nicht erzwingen. Darum eignet sich das Strafrecht denkbar schlecht als gesellschaftspolitisches Lenkungsinstrument. Wer versucht, die Welt mithilfe des Strafrechts zu verbessern, wird enttäuscht und gefährdet die Autorität des Rechts. Das ist in einer Demokratie brandgefährlich.
Wie sollen in Anbetracht dessen, dass demnächst wahrscheinlich über die Ehe für Alle abgestimmt wird, anständige politische Diskussionen geführt werden, wenn die Gegner der Ehe für Alle einen Maulkorb verpasst bekommen und ständig Angst haben müssen, von linken Kreisen direkt wegen Rassendiskriminierung angeklagt zu werden?
Zensur statt Schutz
Der Kern der Meinungsäusserungsfreiheit umfasst das Recht, Dinge zu sagen, die anderen nicht passen. Die Meinungsfreiheit verlöre ihre Bedeutung komplett, würde sie sich von aktuellen gesellschaftlichen Trends beeinflussen lassen und Minderheitsmeinungen zensieren.
Das freie Wort, Rede und Gegenrede sind Grundlagen einer Demokratie. Wo Diskriminierungsschutz verkauft wird, geht es in Wahrheit um ein Zensurgesetz, das die Meinungsfreiheit sowie die Gewissens- und Gewerbefreiheit bedroht und keine Probleme löst.
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Michael Frauchiger, Co-Präsident Komitee «Sonderrecht NEIN!», Vorstandsmitglied SVP Bezirk Dielsdorf (ZH
Offizielle Pressemitteilung der Schweizerischen Volkspartei (SVP) erstellt durch die Pressestelle der Partei
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