Schwei­ze­rische Volks­partei: Homo- und Bise­xuelle brauchen keine Sonderrechte

Bei weitem nicht alle in der LGBTI-Gemein­schaft wollen einen gesetz­lichen Son­der­schutz für Schwache. Im Gegenteil: Das Komitee «Son­der­recht NEIN!» setzt sich für das Recht auf freie Mei­nungs­äus­serung ein. Diese ist eine zwin­gende Grundlage einer funk­tio­nie­renden Demo­kratie – und umfasst eben gerade vor allem das Recht, Dinge zu sagen, die anderen nicht passen.

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(von Michael Frauchiger)

Ein Komitee von Homo­se­xu­ellen enga­giert sich mit Über­zeugung gegen die vor­lie­gende Erwei­terung der Ras­sismus-Strafnorm. Ihm ist es wichtig, in aller Deut­lichkeit auf­zu­zeigen, dass ein gesetz­licher Son­der­schutz der Gleich­be­rech­tigung von Homo- und Bise­xu­ellen dia­metral zuwi­der­läuft. Das Komitee «Son­der­recht NEIN!» zählt Mit­glieder und Unter­stützer aus FDP, CVP, libe­ralen Kreisen und der SVP. Die breite Unter­stützung beweist, dass in der Com­munity längst nicht alle der irre­füh­renden Behauptung folgen, Hass und Hetze liessen sich per Gesetz aus der Welt schaffen. Und ebenso, dass nicht alle LGBTI dem linken Gesin­nungs­terror ver­fallen sind!

Das Komitee zeigt auf, dass LGBTI-Men­schen wie auch Hete­ro­se­xuelle einen hete­ro­genen Quer­schnitt der Bevöl­kerung abbilden. Homo- und Bise­xuelle haben unter­schied­lichste poli­tische Ein­stel­lungen und Wert­hal­tungen – viele stehen poli­tisch links, andere in der Mitte und wie­derum andere rechts. Es ist schon deshalb sehr kurz­sichtig und ver­ein­fa­chend, zu sagen, die gesamte LGBTI-Com­munity fordere ein Zensurgesetz.

LGBTI-Men­schen sind nicht schwach!
Homo- und Bise­xuelle, die für Akzeptanz und Nor­ma­li­sierung kämpfen, demons­trieren damit, dass Gleich­be­rech­tigung auch heisst, keine Son­der­rechte ein­zu­fordern. Ein Son­der­schutz würde die LGBTI-Gemein­schaft stig­ma­ti­sieren, als schwach dar­stellen. Doch LGBTI-Men­schen sind nicht schwach, sie brauchen keinen Son­der­schutz vom Staat!

Jedes SVP-Mit­glied erfährt tag­täglich mehr Dis­kri­mi­nierung, Hass und Hetze als ein Homo­se­xu­eller. Die Schwei­ze­rinnen und Schweizer sind kein Volk von «Homo-Hassern», sondern stehen heut­zutage anderen Lebens­formen mehr­heitlich positiv gegenüber. Selbst­ver­ständlich müssen jede ein­zelne Aus­grenzung und jeder Über­griff bekämpft werden. Jeder Über­griff ist einer zu viel.

Doch jeg­liche Arten von Gewalt­über­griffen und Auf­rufen zu Gewalt sind längst strafbar. Unser Straf­recht bietet genügend Instru­mente, um sich gegen Ehr­ver­let­zungs­de­likte oder üble Nachrede (Art. 173 ff. StGB), Ver­leumdung (Art. 174 StGB), Beschimpfung (Art. 177 StGB) oder Drohung (Art. 180 StGB) zu wehren. Die einzige soge­nannte Geset­zes­lücke besteht heute darin, dass ein Gesetz fehlt, mit dem auch gegen all­gemein gehaltene, für dis­kri­mi­nierend befundene Äus­se­rungen vor­ge­gangen werden kann und dank welchem nicht nur betroffene Ein­zel­per­sonen, sondern auch Ver­ei­ni­gungen (z.B. LGBT-Ver­bände) berechtigt sind, Anzeige zu erstatten.

Toleranz lässt sich nicht per Gesetz erzwingen
Unter dem Deck­mantel der Toleranz wollen die Befür­worter des Zen­sur­ge­setzes bestimmte Mei­nungen aus dem demo­kra­ti­schen Diskurs ver­bannen. Dabei ist die Toleranz eine innere Haltung. Toleranz lässt sich mit straf­recht­lichen Mitteln nicht erzwingen. Darum eignet sich das Straf­recht denkbar schlecht als gesell­schafts­po­li­ti­sches Len­kungs­in­strument. Wer ver­sucht, die Welt mit­hilfe des Straf­rechts zu ver­bessern, wird ent­täuscht und gefährdet die Auto­rität des Rechts. Das ist in einer Demo­kratie brandgefährlich.

Wie sollen in Anbe­tracht dessen, dass dem­nächst wahr­scheinlich über die Ehe für Alle abge­stimmt wird, anständige poli­tische Dis­kus­sionen geführt werden, wenn die Gegner der Ehe für Alle einen Maulkorb ver­passt bekommen und ständig Angst haben müssen, von linken Kreisen direkt wegen Ras­sen­dis­kri­mi­nierung ange­klagt zu werden?

Zensur statt Schutz
Der Kern der Mei­nungs­äus­se­rungs­freiheit umfasst das Recht, Dinge zu sagen, die anderen nicht passen. Die Mei­nungs­freiheit verlöre ihre Bedeutung kom­plett, würde sie sich von aktu­ellen gesell­schaft­lichen Trends beein­flussen lassen und Min­der­heits­mei­nungen zensieren.

Das freie Wort, Rede und Gegenrede sind Grund­lagen einer Demo­kratie. Wo Dis­kri­mi­nie­rungs­schutz ver­kauft wird, geht es in Wahrheit um ein Zen­sur­gesetz, das die Mei­nungs­freiheit sowie die Gewissens- und Gewer­be­freiheit bedroht und keine Pro­bleme löst.

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Michael Frau­chiger, Co-Prä­sident Komitee «Son­der­recht NEIN!», Vor­stands­mit­glied SVP Bezirk Dielsdorf (ZH


Offi­zielle Pres­se­mit­teilung der Schwei­ze­ri­schen Volks­partei (SVP) erstellt durch die Pres­se­stelle der Partei