Rechte Kin­der­pfle­gerin von Caritas fristlos gefeuert

Die Süd­deutsche Zeitung beschreibt es sehr schön. Die Caritas der Diözese Würzburg sei ver­wundert über das Urteil des Lan­des­ar­beits­ge­richtes zur frist­losen Kün­digung einer poli­tisch rechten Kin­der­pfle­gerin. Da die Caritas nicht vorher eine Abmahnung erteilt habe, hätte eine fristlose Kün­digung nicht erfolgen dürfen, sondern nur eine normale Kündigung.

Die Ver­wun­derung der Caritas wie­derum ver­wundert den wachen Zeit­ge­nossen kei­nes­falls, im Gegenteil: Hier zeigt sich die Grund­ein­stellung der Bes­ser­men­schen, die über­haupt kein Ver­ständnis dafür auf­bringen, dass Gesetze für und gegen jedermann wirksam sind. Par­tei­zu­ge­hö­rig­keiten, Mei­nungs­ver­schie­den­heiten, welt­an­schau­liche Dif­fe­renzen haben im Arbeits­recht kein Gewicht. Hier geht es einzig und allein darum, ob der Arbeit­nehmer seine Arbeit und seine Pflichten wahr­ge­nommen und aus­ge­führt hat. Hat er in der Aus­übung seiner Auf­gaben versagt, kann er abge­mahnt werden. Damit erhält er die Gele­genheit, seine Arbeits­haltung und Arbeits­weise zu über­denken und den Fehler aus­zu­merzen. Lässt er sich ein zweites Mal etwas zuschulden kommen, gibt es wieder eine Abmahnung und bei der dritten Abmahnung kann er dann gekündigt werden.

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Fehler in Ihrer Arbeit konnten der Kin­der­pfle­gerin nichts nach­ge­wiesen werden. Im Gegenteil, der Cari­tas­verband erklärte, die junge Frau habe sich in ihrem Dienstalltag nichts zuschulden kommen lassen, auch nicht bei Kindern mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund. Sie hat also ihren angeb­lichen Ras­sismus  in keiner Weise am Arbeits­platz gezeigt. Offen­sichtlich hatte auch niemand in ihrem Umfeld bemerkt, dass sie einer „rechten Gesinnung“ anhing: „Bis zu den Hin­weisen der Eltern haben die Vor­sit­zenden des Trä­ger­vereins keine Indizien auf die rechte Gesinnung der Frau gehabt.“

Diese „hin­weis­ge­benden“ Eltern hatten in Sozialen Medien Fotos und Videos mit rechts­extremem Inhalt auf dem Account der Kin­der­pfle­gerin gefunden. Dabei soll die junge Frau auf einer rechts­extremen Demons­tration zu sehen gewesen sein. Die Eltern infor­mierten die Kita-Leitung und dar­aufhin erfolgte sofort die fristlose Kündigung.

Um welche rechte Gruppe oder Partei es sich dabei han­delte, wollte die Caritas nicht ver­raten. Es könnte sich also von der kon­ser­vativ-bür­ger­lichen AfD bis zu echten Neo­nazis erstrecken, die ja sowieso von linken Bes­ser­men­schen alle in einen Topf geworfen werden. Ob die Caritas bei einer Ange­stellten, die als aktive Antifa auf der Straße foto­gra­fiert wurde, wohl auch so gehandelt hätte?

Wäre die Caritas nicht eine an die katho­lische Kirche ange­schlossene Orga­ni­sation, hätte sie über­haupt nicht mit einer Kün­digung durch­ge­kommen dürfen, weil poli­tische Über­zeu­gungen, ob tiefrot oder braun oder bür­gerlich den Arbeit­geber nichts angehen, solange sie sich nicht auf das Dienst­ver­hältnis aus­wirken. Das All­ge­meine Gleich­be­hand­lungs­gesetz ver­bietet das. Und genau um die welt­an­schau­liche Aus­richtung geht es hier ja:

„Bei der Caritas stieß das Urteil auf Unver­ständnis, da es sich nicht um einen ein­zelnen Verstoß gehandelt hätte, sondern um eine ‚Grund­haltung in der Person, die mit den Erfor­der­nissen der Caritas nicht ver­einbar sei‘.“

Es gibt aller­dings Aus­nahmen. Der „§ 9 des AGG prä­zi­siert die zulässige Ungleich­be­handlung spe­ziell für Reli­gi­ons­ge­mein­schaften und deren Ein­rich­tungen. Arbeit­gebern ist eine unter­schied­liche Behandlung auf­grund von Religion oder Welt­an­schauung hier aus­nahms­weise gestattet, wenn die Zuge­hö­rigkeit zu einer bestimmten Religion oder eine bestimmte Welt­an­schauung eine gerecht­fer­tigte beruf­liche Anfor­derung darstellt.“

Ande­rer­seits gilt das wie­derum nicht, wenn die Tätigkeit als solche nicht mit der reli­giösen Über­zeugung des Arbeit­gebers konform gehen muss. Der Gärtner für die Grün­an­lagen an der katho­li­schen Kirche muss dafür nicht katho­lisch sein.

Das wäre also auch mög­li­cher­weise in der Causa mit der Kin­der­pfle­gerin der Fall. Die Caritas selbst sagte aus, die Kin­der­pfle­gerin habe kei­nerlei Dienst­pflichten ver­letzt, ihre Aufgabe gut erledigt, sich nichts zuschulden kommen lassen und man habe bis zu der Denun­ziation durch die Eltern nicht einmal eine Ahnung gehabt, welcher rechten Welt­an­schauung die junge Frau anhing. Ihre Arbeit als solche stand also in keinem Kon­flikt mit der reli­giösen Aus­richtung des Arbeitgebers.

Wahr­scheinlich ist dieser Fall als Grenz­si­tuation ein­zu­stufen, in der der Arbeit­geber als reli­giöse Ein­richtung sich gegen bestimmte Über­zeu­gungen berech­tig­ter­weise abzu­grenzen das Recht hat. Es darf aller­dings bezweifelt werden, dass die Caritas eine Kin­der­pfle­gerin, die mus­li­mi­schen Glaubens ist, abge­lehnt oder fristlos gekündigt hätte. Obwohl man rechts­extrem und dennoch gläu­biger Katholik sein kann, aber nicht Muslim und gläu­biger Katholik.

Die Ver­wun­derung der Caritas über das Land­ge­richts­urteil ist aus ihrer sub­jek­tiven Sicht ver­ständlich. Nach der all­ge­meinen, blinden Hexenjagd auf alles „Rechte“, wähnte sich die Caritas so ein­hun­dert­pro­zentig auf der Seite des Guten und die junge Frau auf der Seite des abso­luten Bösen, dass man davon aus­gehen zu können glaubte, für jemanden mit rechter Gesinnung gelten grund­sätzlich keine Gesetze mehr. Wer als „rechts“ gilt, geht in den Augen der Bes­ser­men­schen jeden Men­schen­rechtes und Bür­ger­rechtes ver­lustig und wird quasi als vogelfrei erklärt. Die Hyper­moral ersetzt sofort alle Gesetze eines Rechts­staates und man glaubt ernsthaft, sich im Kampf gegen das Böse über alle Rechts­normen hin­weg­setzen zu dürfen, ja, zu müssen.

Die Seite „Katholisch.de“ zitiert den Dom­ka­pi­tular Clemens Bieber:

„‘Wir mussten an dieser Stelle die Reiß­leine ziehen‘, stellte der Vor­sit­zender des Diö­ze­sanca­ri­tas­ver­bandes, Dom­ka­pi­tular Clemens Bieber, klar. Die Caritas stehe für ein christ­liches Welt- und Men­schenbild und für Inte­gration statt Aus­grenzung. Gerade in der Erziehung und Begleitung von Kindern spielten diese Werte eine zen­trale Rolle, so Bieber weiter: ‚Eth­no­zen­trismus, Natio­na­lismus und Isla­mo­phobie haben dort nichts zu suchen.‘ In der Arbeit mit Kindern brauche es ein Wer­te­fun­dament, das Demo­kratie und Men­schen­würde unein­ge­schränkt achtet.“

Genau das. Und auf­grund dieses Wer­te­fun­da­mentes hätte man auch die Men­schen­würde der jungen Frau wahren müssen und ihr lediglich eine normale Kün­digung aus­sprechen. Wie durch das Gerichts­urteil erwiesen, hat die Caritas die Men­schen­würde der jungen Frau miss­achtet. Es stünde der Caritas und dem Dom­ka­pitel gut an, hier einmal vor sich selbst Rechen­schaft abzu­legen und sich zu fragen, ob nicht vielmehr die Außen­wirkung des sich in der Öffent­lichkeit als von „wahrer, poli­tisch kor­rekter Gesinnung“ zu pro­fi­lieren, der Antrieb war.

Echte, christ­liche, mit­mensch­liche Gesinnung wäre es gewesen, sich der jungen Frau anzu­nehmen und ihr viel­leicht aus diesem Umfeld heraus zu helfen. Aber irgendwie neigt der Katho­li­zismus wohl eher zur „Hexen­ver­brennung“.