Wo bleiben Trauer und Ent­setzen über den Tod der abge­trie­benen Kinder?

Unisono wird von Poli­tikern, Jour­na­listen, Kir­chen­ver­tretern über die vielen Toten geklagt, die in diesen Tagen am Corona-Virus Covid 19 gestorben sind. 

Etliche Mil­li­arden Euro werden zur Ver­fügung gestellt, um die wirt­schaft­lichen Folgen der Pan­demie zu mildern. Von den Men­schen in Deutschland wird ver­langt, dass sie zeit­weise die Ein­schränkung von Grund­rechten hin­nehmen, weil der Schutz des Lebens abso­luten Vorrang habe. In sog. Notfall-Plänen soll die Ver­pflichtung zur (Mit-)Hilfe aus­drücklich ver­ankert werden.

(von Reinhard Wenner)

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In der Tat ist es traurig, dass so viele Men­schen an dieser Pan­demie gestorben sind und noch kein Ende absehbar ist.Es ist ver­ständlich, dass die wirt­schaft­lichen Schäden mög­lichst aus­ge­glichen werden sollen, die durch das zeit­weilige Schließen von Fabriken, Büros und Geschäften, Gast­stätten und Hotels und den Absagen von Kultur- und Sport­ver­an­stal­tungen entstehen.

Ver­ständlich ist weiter, dass der Schutz des Lebens als vor­rangig bezeichnet wird und andere Men­schen­rechte wie die Glau­bens­freiheit und Bür­ger­rechte wie die Ver­samm­lungs­freiheit vor­über­gehend dahinter zurück­treten sollen.

Aber nicht weniger ver­störend als diese Pan­demie ist das, was seit Jahr­zehnten mit vielen unge­bo­renen Kindern geschieht:

Mathias von Gers­dorff schreibt in seinem Buch „Queere Ideo­logie gegen Lebens­recht“, Frankfurt/M 2020, S. 105, weltweit seien 42 Mil­lionen Kinder allein im Jahr 2019 im Mut­terleib getötet worden.

Wenn es um das Lebens­recht unge­bo­rener Kinder geht, ist das hin­sichtlich Corona als vor­rangig bezeichnete Recht auf Leben bei etlichen Poli­tikern, Jour­na­listen, Kir­chen­ver­tretern allen­falls noch zweit- oder dritt­rangig. Da wird das Selbst­be­stim­mungs­recht der Schwan­geren für maß­gebend erklärt. Mit welchem Recht eigentlich?

Welcher Bischof, welcher Priester sieht sich zum Bei­spiel ver­an­lasst, jeden Monat zu einem Trau­er­got­tes­dienst für die getö­teten Kleinen auf­zu­rufen? Wäre nicht jeden Monat ein päpst­licher Segen a la „Urbi et orbi“ für alle Schwan­geren und Unge­bo­renen angebracht?

Warum stellt der Bun­des­fi­nanz­mi­nister nicht etliche Mil­li­arden Euro zur Ver­fügung, um Schwan­geren und Familien mit kleinen Kindern finan­ziell zu helfen? Es dürfte eine gute Inves­tition in Deutsch­lands Zukunft sein.

Wegen der Pan­demie wird auf Bal­konen Musik gemacht und gesungen und werden Kir­chen­glocken geläutet. Priester gehen mit der Mons­tranz durch die Straßen ihrer Gemeinde.

Und wer von denen, die sich derzeit ehren­amtlich zugunsten der Covid 19-Erkrankten ein­setzen, wird aktiv zugunsten der Unge­bo­renen? Von einer Pflicht aller zum Einsatz für Unge­borene ist keine Rede.

Welche Medien schreiben über die Mil­lionen von abge­trie­benen Kindern? Wer berichtet über die see­li­schen und gesund­heit­lichen Schäden, die manche Schwan­geren erleiden, die abge­trieben haben?

Als Erz­bi­schof DDr. Johannes Dyba als Ober­hirte von Fulda vor über 20 Jahren am Fest der unschul­digen Kinder die Kir­chen­glocken gegen Abtreibung läuten ließ, ist er von Bischofs­kol­legen in Deutschland kri­ti­siert und von Jour­na­listen ange­feindet worden.

Wer an einem „Pro­test­marsch für das Leben“ teil­nimmt, muss seit Jahren und wohl auch derzeit damit rechnen, dass er von sog. Gegen­de­mons­tranten beschimpft und sogar kör­perlich ange­griffen wird – allein des­wegen, weil er für das Lebens­recht auch der Unge­bo­renen eintritt.

Wie kommt es, dass hier mit zwei­erlei Maß gemessen wird und hin­sichtlich der Rechte unge­bo­rener Kinder intel­lek­tuelle Pur­zel­bäume bei etlichen Leuten zur Selbst­ver­ständ­lichkeit gehören?

Bei manchen Leuten regt sich das Gewissen wohl nur, wenn es in die poli­tische Land­schaft passt. Armes Deutschland!