Unisono wird von Politikern, Journalisten, Kirchenvertretern über die vielen Toten geklagt, die in diesen Tagen am Corona-Virus Covid 19 gestorben sind.
Etliche Milliarden Euro werden zur Verfügung gestellt, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu mildern. Von den Menschen in Deutschland wird verlangt, dass sie zeitweise die Einschränkung von Grundrechten hinnehmen, weil der Schutz des Lebens absoluten Vorrang habe. In sog. Notfall-Plänen soll die Verpflichtung zur (Mit-)Hilfe ausdrücklich verankert werden.
(von Reinhard Wenner)
In der Tat ist es traurig, dass so viele Menschen an dieser Pandemie gestorben sind und noch kein Ende absehbar ist.Es ist verständlich, dass die wirtschaftlichen Schäden möglichst ausgeglichen werden sollen, die durch das zeitweilige Schließen von Fabriken, Büros und Geschäften, Gaststätten und Hotels und den Absagen von Kultur- und Sportveranstaltungen entstehen.
Verständlich ist weiter, dass der Schutz des Lebens als vorrangig bezeichnet wird und andere Menschenrechte wie die Glaubensfreiheit und Bürgerrechte wie die Versammlungsfreiheit vorübergehend dahinter zurücktreten sollen.
Aber nicht weniger verstörend als diese Pandemie ist das, was seit Jahrzehnten mit vielen ungeborenen Kindern geschieht:
Mathias von Gersdorff schreibt in seinem Buch „Queere Ideologie gegen Lebensrecht“, Frankfurt/M 2020, S. 105, weltweit seien 42 Millionen Kinder allein im Jahr 2019 im Mutterleib getötet worden.
Wenn es um das Lebensrecht ungeborener Kinder geht, ist das hinsichtlich Corona als vorrangig bezeichnete Recht auf Leben bei etlichen Politikern, Journalisten, Kirchenvertretern allenfalls noch zweit- oder drittrangig. Da wird das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren für maßgebend erklärt. Mit welchem Recht eigentlich?
Welcher Bischof, welcher Priester sieht sich zum Beispiel veranlasst, jeden Monat zu einem Trauergottesdienst für die getöteten Kleinen aufzurufen? Wäre nicht jeden Monat ein päpstlicher Segen a la „Urbi et orbi“ für alle Schwangeren und Ungeborenen angebracht?
Warum stellt der Bundesfinanzminister nicht etliche Milliarden Euro zur Verfügung, um Schwangeren und Familien mit kleinen Kindern finanziell zu helfen? Es dürfte eine gute Investition in Deutschlands Zukunft sein.
Wegen der Pandemie wird auf Balkonen Musik gemacht und gesungen und werden Kirchenglocken geläutet. Priester gehen mit der Monstranz durch die Straßen ihrer Gemeinde.
Und wer von denen, die sich derzeit ehrenamtlich zugunsten der Covid 19-Erkrankten einsetzen, wird aktiv zugunsten der Ungeborenen? Von einer Pflicht aller zum Einsatz für Ungeborene ist keine Rede.
Welche Medien schreiben über die Millionen von abgetriebenen Kindern? Wer berichtet über die seelischen und gesundheitlichen Schäden, die manche Schwangeren erleiden, die abgetrieben haben?
Als Erzbischof DDr. Johannes Dyba als Oberhirte von Fulda vor über 20 Jahren am Fest der unschuldigen Kinder die Kirchenglocken gegen Abtreibung läuten ließ, ist er von Bischofskollegen in Deutschland kritisiert und von Journalisten angefeindet worden.
Wer an einem „Protestmarsch für das Leben“ teilnimmt, muss seit Jahren und wohl auch derzeit damit rechnen, dass er von sog. Gegendemonstranten beschimpft und sogar körperlich angegriffen wird – allein deswegen, weil er für das Lebensrecht auch der Ungeborenen eintritt.
Wie kommt es, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und hinsichtlich der Rechte ungeborener Kinder intellektuelle Purzelbäume bei etlichen Leuten zur Selbstverständlichkeit gehören?
Bei manchen Leuten regt sich das Gewissen wohl nur, wenn es in die politische Landschaft passt. Armes Deutschland!
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