Nachdem die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt hat, hagelt es Kritik. Es könnten Unternehmen entstehen, die ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten an andere weitergeben.
Mit Inkrafttreten des »Gesetz zur Abmilderung der Folgender COVID-19-Pandemie im Zivil‑, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht« ist auch das Insolvenzrecht ausgesetzt, das besagt, dass eine Zahlungsunfähigkeit umgehend mitgeteilt werden muss. Zur Begründung heißt es in dem Gesetz:
»War der Schuldner am 31. Dezember 2019 nicht zahlungsunfähig, wird vermutet, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht und Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.«
Unabhängig davon, dass es sich nicht um Folgen der Pandemie, sondern um Folgen der Bekämpfung der Pandemie handelt, ist das Gesetz eine Blaupause zur Insolvenzverschleppung. Darauf verweisen jetzt zahlreiche Wirtschaftskommentatoren. Damit aber wird das Gesetz zu einer Gefahrenquelle für andere Unternehmen, die Geschäfte mit Unternehmen eingehen, die im Grunde schon pleite sind.
Volker Römermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht, findet deutliche Worte: »Die Bundesregierung züchtet Zombieunternehmen«, sagt er in einem Gespräch mit der Welt. Ein Vergleich, der nicht ganz passt, denn Zombies müssen nicht unbedingt ansteckend sein.
Die mögliche Existenz von eigentlich zahlungsunfähigen Unternehmen birgt gleich mehrere Gefahren. Zum einen verbreiten sie Unsicherheit, da den Managern der gesunden Unternehmen bekannt ist, dass es solche Unternehmungen gibt. Zum anderen sind sie für die anderen ökonomisch gefährlich, da sie wahrscheinlich früher oder später doch pleite gehen und ihre Rechnungen nicht mehr begleichen oder Kredite nicht zurückzahlen können.
Mit dem Gesetz wird der nötige Informationsfluss blockiert und somit eine elementare Grundlage sinnvollen ökonomischen Planens zerstört. »Je unsicherer und asymmetrischer aber die Informationen sind, desto eher tendiert ein Markt zum Stillstand«, erläutert der Fachanwalt.
Darüber hinaus sorgt das Gesetz dafür, eine heile Welt vorzugaukeln. Der Einbruch kommt dann im Herbst. Am 30.September 2020 läuft das Gesetz aus. »Dieses Gesetz ist vielleicht gut gemeint«, kommentiert der Leiter Wirtschaftsforschung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform, »aber weder gut gedacht noch gut gemacht.« Schließlich kann der Justizminister das Gesetz bis März 2021 verlängern – ohne das für Gesetze übliche Procedere in Ausschüssen und Debatten. Zu den »Untoten der Wirtschaft«, wie der Fachmann sie nennt, kommt ein Parlament, das tot gestellt wird.
»Das ist eine Umkehr des bisherigen Systems und letztlich nichts anderes als ein Abschied vom eigentlich gut funktionierenden Insolvenzrecht«, kritisiert der Fachanwalt. Dieses Recht schützte bisher gesunde Unternehmen vor kranken. Jetzt kann sich unter dem Deckmantel der Corona-Maßnahmen ein ökonomisches Virus ausbreiten, während die Bundesregierung die Meldepflicht ausgesetzt hat.
Quelle: freiewelt.net
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