Aus­setzung der Insol­venz­pflicht: Regierung züchtet Corona-Unternehmen

Nachdem die Bun­des­re­gierung die Insol­venz­an­trags­pflicht aus­ge­setzt hat, hagelt es Kritik. Es könnten Unter­nehmen ent­stehen, die ihre wirt­schaft­lichen Schwie­rig­keiten an andere weitergeben.

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Mit Inkraft­treten des »Gesetz zur Abmil­derung der Fol­gender COVID-19-Pan­demie im Zivil‑, Insolvenz- und Straf­ver­fah­rens­recht« ist auch das Insol­venz­recht aus­ge­setzt, das besagt, dass eine Zah­lungs­un­fä­higkeit umgehend mit­ge­teilt werden muss. Zur Begründung heißt es in dem Gesetz:

»War der Schuldner am 31. Dezember 2019 nicht zah­lungs­un­fähig, wird ver­mutet, dass die Insol­venz­reife auf den Aus­wir­kungen der COVID-19-Pan­demie beruht und Aus­sichten darauf bestehen, eine bestehende Zah­lungs­un­fä­higkeit zu beseitigen.«

Unab­hängig davon, dass es sich nicht um Folgen der Pan­demie, sondern um Folgen der Bekämpfung der Pan­demie handelt, ist das Gesetz eine Blau­pause zur Insol­venz­ver­schleppung. Darauf ver­weisen jetzt zahl­reiche Wirt­schafts­kom­men­ta­toren. Damit aber wird das Gesetz zu einer Gefah­ren­quelle für andere Unter­nehmen, die Geschäfte mit Unter­nehmen ein­gehen, die im Grunde schon pleite sind.

Volker Römermann, Fach­anwalt für Insol­venz­recht, findet deut­liche Worte: »Die Bun­des­re­gierung züchtet Zom­bie­un­ter­nehmen«, sagt er in einem Gespräch mit der Welt. Ein Ver­gleich, der nicht ganz passt, denn Zombies müssen nicht unbe­dingt anste­ckend sein.

Die mög­liche Existenz von eigentlich zah­lungs­un­fä­higen Unter­nehmen birgt gleich mehrere Gefahren. Zum einen ver­breiten sie Unsi­cherheit, da den Managern der gesunden Unter­nehmen bekannt ist, dass es solche Unter­neh­mungen gibt. Zum anderen sind sie für die anderen öko­no­misch gefährlich, da sie wahr­scheinlich früher oder später doch pleite gehen und ihre Rech­nungen nicht mehr begleichen oder Kredite nicht zurück­zahlen können.

Mit dem Gesetz wird der nötige Infor­ma­ti­ons­fluss blo­ckiert und somit eine ele­mentare Grundlage sinn­vollen öko­no­mi­schen Planens zer­stört. »Je unsi­cherer und asym­me­tri­scher aber die Infor­ma­tionen sind, desto eher ten­diert ein Markt zum Still­stand«, erläutert der Fachanwalt.

Darüber hinaus sorgt das Gesetz dafür, eine heile Welt vor­zu­gaukeln. Der Ein­bruch kommt dann im Herbst. Am 30.September 2020 läuft das Gesetz aus. »Dieses Gesetz ist viel­leicht gut gemeint«, kom­men­tiert der Leiter Wirt­schafts­for­schung der Wirt­schafts­aus­kunftei Cre­dit­reform, »aber weder gut gedacht noch gut gemacht.« Schließlich kann der Jus­tiz­mi­nister das Gesetz bis März 2021 ver­längern – ohne das für Gesetze übliche Pro­cedere in Aus­schüssen und Debatten. Zu den »Untoten der Wirt­schaft«, wie der Fachmann sie nennt, kommt ein Par­lament, das tot gestellt wird.

»Das ist eine Umkehr des bis­he­rigen Systems und letztlich nichts anderes als ein Abschied vom eigentlich gut funk­tio­nie­renden Insol­venz­recht«, kri­ti­siert der Fach­anwalt. Dieses Recht schützte bisher gesunde Unter­nehmen vor kranken. Jetzt kann sich unter dem Deck­mantel der Corona-Maß­nahmen ein öko­no­mi­sches Virus aus­breiten, während die Bun­des­re­gierung die Mel­de­pflicht aus­ge­setzt hat.


Quelle: freiewelt.net