Fort­setzung der Demons­tra­tionen mit anderen Mitteln: „Das Volk gegen Corona“

Nach­folgend eine Pres­se­mit­teilung einer neuen Web­seite, die wir hier gern veröffentlichen:

Die Seite, „Das Volk gegen Corona“ ist die Fort­setzung der Demons­tra­tionen mit anderen Mitteln. Diese Aussage beinhaltet eine klare recht­liche und wis­sen­schaft­liche Kampf­ansage gegenüber den bestehenden Restrik­tionen durch die poli­tische Klasse.

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Ziel der Kam­pagne ist es, einen Zusam­men­schluss von Rechts­an­wälten, Straf­rechtlern, Ver­fas­sungs­rechtlern sowie Ärzten, Viro­logen, und Epi­de­mio­logen in einem der größten Gerichts­ver­fahren gegen die Corona-Maß­nahmen zusammenzuschließen.

Grundlage hierfür wird unter anderem sein, durch große unab­hängige wis­sen­schaft­liche Ein­rich­tungen und Labore im Bereich der Viro­logie Nach­weise über den eigent­lichen Status des COVID 19 (PCR-Tests auf SARS-CoV2) Virus zu erbringen.

Diese Gut­achten sollen auch den Beweis erbringen, dass der PCR-Test kaum eine klare Ja/Nein- Aussage über eine Infektion treffen kann. Der PCR steht für Poly­merase-Ketten-Reaktion (PCR) und wird zur Dia­gnostik von Infek­ti­ons­krank­heiten ein­ge­setzt. (Anmerkung: Was der Test wirklich kann oder nicht kann, ist in diesem Artikel gut erklärt.)

Das Robert Koch-Institut schrieb zu einer Anfrage von COR­RECTIV (Recherche für die Gesell­schaft) folgendes:

„Eine Angabe von 30–50 Prozent falsch posi­tiver Tests ist nicht nach­voll­ziehbar.“ Eine genaue Feh­ler­quote konnte uns das RKI auf Nach­frage nicht nennen: „Leider können wir das nicht auf eine Zahl begrenzen, dazu haben wir nicht die nötigen Daten.“ [1]

Der Schnelltest ersetzt daher nicht den Erre­ger­nachweis und liefert somit kein zuver­läs­siges Ergebnis und ist darüber hinaus nicht validiert.

Derzeit bildet das Infek­ti­ons­schutz­gesetz die Grundlage zu weit­rei­chenden Ein­schnitten in die Grund­rechte der Bevöl­kerung. Es muss mit Nor­men­kon­troll­klagen und Fest­stel­lungs­klagen vor­ge­gangen werden, welche ent­spre­chend sub­stan­tiiert vor­ge­tragen werden sollen.

Dies erfordert aus­führ­liche Schrift­sätze, die alleine nach Umfang und Fach­gebiet eine Her­aus­for­derung dar­stellen und die Gerichte bis an ihre Grenzen und darüber hinaus belasten werden. Daher ist es erfor­derlich, eine erdrü­ckende Beweislast zu begründen, die jeden wie auch immer gear­teten Wider­spruch im Keim erstickt. Erst dann ist der Weg frei für straf­recht­liche Schritte und Scha­dens­er­satz­an­sprüche gegen die eigent­lichen Ver­ant­wort­lichen dieses künst­lichen Krisen-Sze­narios einer Pan­demie bzw. einer Epidemie.

Alle wei­teren Infor­ma­tionen auf https://dasvolkgegencorona.com/

Quellen:

1 https://correctiv.org/faktencheck/medizin-und-gesundheit/2020/04/07/coronavirus-nein-aktuelle-pcr-tests-haben-keine-fehlerquote-von-30-bis-50-prozent