Nachdem eine Lehrerin an einer deutschen Schule einer Schülerin eine Strafarbeit gibt, weil sie Türkisch spricht, soll nun die Lehrerin bestraft werden.
Im Schwarzwald-Baar-Kreis herrschen offenbar seltsame Sitten. Auf dem Schulhof einer deutschen Schule spricht eine Schülerin Türkisch. Die Lehrerin ermahnt sie daher nicht nur, sondern gibt ihr eine Strafarbeit auf — Titel: “Warum wir in der Schule Deutsch sprechen!” Gründe gibt es reichlich. Unter anderem lernt man die Sprache schneller und damit erhöhen sich die Möglichkeiten, Arbeit zu finden.
Doch den Eltern der Türkin gefällt nicht, dass ihre Tochter in der Schule kein Türkisch sprechen soll. Sie schaltet einen Anwalt ein. Auch die Föderation der Vereine Türkischer Elternbeiräte in Baden e.V. zeigte sich sturzbetroffen: “Es kann nicht sein”, behauptet ihr Sprecher Kemal Ülker, “dass Schülerinnen eine Bestrafung bekommen, weil sie außerhalb des Unterrichts im Pausenhof sich untereinander in der türkischen Muttersprache unterhalten.” Nun, mit dem Deutsch des Türken ist es nicht so weit her, sonst wüsste er, dass es sehr wohl sein kann, aber seiner Meinung nicht sein soll.
Die Kinder seien, so der Vorsitzende, durch “dieses grundgesetzwidrige Verhalten der Lehrkraft, der Bestrafung für etwas nicht Verbotenes, verängstigt und verunsichert”. Wo genau im Grundgesetz steht, dass in Deutschland türkisch gesprochen wird, verriert der Specher des Elternbeirates nicht.
Ginge es nach den türkischen Vertretern würde nun nicht die Schülerin, sondern die Lehrerin einer deutschen Schule bestraft, weil sie darauf bestand, dass das Selbstverständliche selbstverständlich bleibt: Dass auf deutschen Schulen deutsch gesprochen wird. Und dass an deutschen Schulen Strafarbeiten verteilt werden können, wenn Schüler nicht folgen.
Mittlerweile ist die Schulaufsicht eingeschaltet. Die Sprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg, Heike Spannagel, spricht laut t‑online schon Diskriminierung. Das Staatliche Schulamt Donaueschingen wurde gebeten, eine Stellungnahme der Schule einzuholen. Das Amt erklärte, es gebe kein generelles Verbot, sich in der Schule oder gar in der Pause in einer nicht-deutschen Sprache zu unterhalten; aber es könne Situationen geben, in denen pädagogische Gründe dazu zwingen, auf der Verwendung des Deutschen zu bestehen. “Dazu kann beispielsweise gehören, dass man sich bei Konflikten in einer für alle Beteiligten verständlichen Sprache ausdrückt.”
Quelle: freiewelt.net
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