Spahn im Ermäch­ti­gungs-Wahn — Kläger gesucht!

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Spahn läuft offenbar zunehmend aus dem Ruder. Um den Wider­stand gegen seine Will­kür­herr­schaft endlich zu brechen, wendet er jetzt die Ermäch­ti­gungs­re­ge­lungen des Infek­tions-Schutz­ge­setzes an: Rei­se­rück­kehrer aus angeb­lichen Risi­ko­ge­bieten sollen sich künftig zwangs­weise einem sehr frag­wür­digen Labortest unter­ziehen. Kläger gesucht!

(von Hans U. P. Tolzin)

Am 7. August 200 trat eine Ver­ordnung des Bun­des­mi­nis­te­riums für Gesundheit in Kraft, wonach jede Person, die aus angeb­lichen Corona-Risi­ko­ge­bieten nach Deutschland ein­reist, sich einem Labortest unter­ziehen muss, um auf eine vor­lie­gende Infektion mit SARS-CoV‑2 geprüft zu werden.

Dazu wendet Spahn Ermäch­ti­gungs­re­ge­lungen des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes an. Diese sind eigentlich für äußerste Not­fälle vor­ge­sehen, nicht aber für ein Virus, das nicht schlimmer ist als ein Grip­pe­virus und für den es noch nicht einmal einen ver­läss­lichen Labortest gibt.

Es ist absehbar, dass ein Teil der betrof­fenen Rei­senden sich gegen eine solche frag­würdige Unter­su­chung ver­wehren wird und mit Gewalt dazu gezwungen werden müssen. Eile tut also not.

Wir suchen Betroffene, die bereit sind, sich an einer Mus­ter­klage zu beteiligen.

Bitte senden Sie unter fol­genden Vor­aus­set­zungen eine Email an hans@tolzin.de

  1. Sie können Ihre Betrof­fenheit z. B. durch die Kopie einer Reise- oder Hotel­bu­chung belegen
  2. Sie sind bereit, Schrift­verkehr zeitnah zu beant­worten und an einer gericht­lichen Anhörung teilzunehmen
  3. Sie sind bereit, einen Eigen­anteil des Kos­ten­ri­sikos selbst zu tragen

Für den Fall, dass Sie das Kos­ten­risiko gänzlich selbst über­nehmen können, emp­fehle ich die direkte Kon­takt­auf­nahme mit der Kanzlei Dr. Uwe Lipinski.

Bundes-Ver­ordnung vom 7. Aug. 2020

Refe­ren­ten­entwurf mit Begründung

§ 36 IfSG

Corona-Risi­ko­ge­biete laut RKI (der größte Teil des Globus!)


Spen­den­konto für unsere Corona-Klagen:

Kon­to­in­haber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: “Gerichts­ver­fahren Grundrechte”
oder Paypal:
info@agbug.de
Stichwort: “Gerichts­ver­fahren Grundrechte”

Kon­to­stand 11. Aug. 2020: 2.909,65 Euro (Gut­haben)

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemein­nüt­ziger ein­ge­tra­gener Verein (mehr) ist, können wir leider keine Spen­den­quittung anbieten.

Aktua­li­sierter AGBUG-Kontoauszug

Ihr
Hans U. P. Tolzin