Das vom Bundestag mit der Regierungsmehrheit beschlossene Gesetz gegen Hasskriminalität verstößt gegen die Deutsche Verfassung.
Vor einigen Monaten beschloss der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD das Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität. Es handelt sich nicht um irgendein Gesetz, sondern um ein zentrales Vorhaben der Merkel-Regierung. Die Opposition hatte geschlossen nicht dafür gestimmt; Grüne und FDP enthielten sich; Linke und AfD stimmten dagegen.
Nach dem Gesetz werden Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook verpflichtet, Daten von Nutzern, die jemandem drohen oder volksverhetzende Äußerungen veröffentlichen, an das Bundeskriminalamt, BKA, zu melden. Anders als bisher, löschen die Anbieter also nicht nur unliebsame Beiträge oder sperren den Nutzer; nein, sie werden gleichsam in die Arbeit der Ermittlungsbehörden eingebunden.
Dieses Gesetz wurde von der Merkel-Regierung als, in den Worten ihrer Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, “von zentraler Bedeutung für die Verteidigung unserer Demokratie” bezeichnet. Dass auch Länder wie Nord-Korea so argumentieren, dürfte einen Sozialdemokraten dabei nicht stören. Verwunderlich ist allenfalls, dass die Linke Skrupel hatte, dem Gesetz zuzustimmen.Denn ausdrücklich ist von einem “Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hassmriminalität” die Rede — Linksextremisten dürfen weiter nach Lust und Laune ihrem Antisemitismus und ihren Mordsphantasien nachgehen.
Doch nun kündigt sich Ungemach an.
Schon im Juli, einen Monat nachdem das Gesetzespaket den Bundestag passiert hatte, hatte das Bundesverfassungsgericht die Zugriffsrechte des BKA auf Nutzerdaten der Internet-Anbieter für verfassungswidrig erklärt. “Auskünfte über Daten, deren Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten eng begrenzt sind, dürfen nicht ins Blaue hinein zugelassen werden”, hatten die Karlsruher Richter geurteilt.
Sowohl FDP als auch Grüne haben nun beim Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist vernichtend. Was nicht verwundert. Denn im Gesetz sind wortgleiche Passagen, die vom Verfassungsgericht kassiert worden sind — was man entschuldigen könnte, da das Gesetz vor dem Entscheid der Karlsruher Richter verabschiedet wurde.
Was man nicht entschuldigen kann und auch nicht sollte: Dass die Regierung wie selbstverständlich verfassungswidrige Gesetzte verabschiedet und darauf angesprochen, auf die Dringlichkeit der Maßnahmen verweist. Denn das ist die Mentalität von totalitären Regimen.
Aber es kommt ja noch besser. Mittlerweile wurde laut ARD der Bundespräsident gebeten, das Gesetz trotz der ernsten Bedenken einfach erstmal zu unterschreiben. Man würde dann bald ein Reparatur-Gesetz liefern.
Bis dahin, so diese Bundesregierung, sollen Facebook und die anderen Betreiber Namen, Geburtsdaten oder IP-Adressen an das BKA weiterleiten, ohne einen klaren Verwendungszweck zu definieren. Hier soll gesammelt werden, nur um zu sammeln. Die Stasi lässt grüßen.
Eine Regierung, die den Bundespräsidenten bittet, ein offenbar verfassungswidriges Gesetz, das angeblich dem Schutz der Verfassung dient, zu unterschreiben — das ist wohl nur in Deutschland möglich. Dass der Bundespräsident erklären ließ, “die dem Bundespräsidenten obliegende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes dauert derzeit an”, kann da kaum noch beruhigen.
Quelle: freiewelt.net
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