Zensur in Deutschland! - By zensursula - http://www.flickr.com/photos/39646155@N02/3644033396/, CC BY 2.0, Link

Gesetz gegen Hass­kri­mi­na­lität verfassungswidrig!

Das vom Bun­destag mit der Regie­rungs­mehrheit beschlossene Gesetz gegen Hass­kri­mi­na­lität ver­stößt gegen die Deutsche Verfassung.

Vor einigen Monaten beschloss der Bun­destag mit der Mehrheit von Union und SPD das Gesetz zur Bekämpfung der Hass­kri­mi­na­lität. Es handelt sich nicht um irgendein Gesetz, sondern um ein zen­trales Vor­haben der Merkel-Regierung. Die Oppo­sition hatte geschlossen nicht dafür gestimmt; Grüne und FDP ent­hielten sich; Linke und AfD stimmten dagegen.

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Nach dem Gesetz werden Anbieter sozialer Netz­werke wie Facebook ver­pflichtet, Daten von Nutzern, die jemandem drohen oder volks­ver­het­zende Äuße­rungen ver­öf­fent­lichen, an das Bun­des­kri­mi­nalamt, BKA, zu melden. Anders als bisher, löschen die Anbieter also nicht nur unliebsame Bei­träge oder sperren den Nutzer; nein, sie werden gleichsam in die Arbeit der Ermitt­lungs­be­hörden eingebunden.

Dieses Gesetz wurde von der Merkel-Regierung als, in den Worten ihrer Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terin Christine Lam­brecht, “von zen­traler Bedeutung für die Ver­tei­digung unserer Demo­kratie” bezeichnet. Dass auch Länder wie Nord-Korea so argu­men­tieren, dürfte einen Sozi­al­de­mo­kraten dabei nicht stören. Ver­wun­derlich ist allen­falls, dass die Linke Skrupel hatte, dem Gesetz zuzustimmen.Denn aus­drücklich ist von einem “Gesetz zur Bekämpfung von Rechts­extre­mismus und Hassmri­mi­na­lität” die Rede — Links­extre­misten dürfen weiter nach Lust und Laune ihrem Anti­se­mi­tismus und ihren Mord­s­phan­tasien nachgehen.

Doch nun kündigt sich Ungemach an.

Schon im Juli, einen Monat nachdem das Geset­zes­paket den Bun­destag pas­siert hatte, hatte das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Zugriffs­rechte des BKA auf Nut­zer­daten der Internet-Anbieter für ver­fas­sungs­widrig erklärt. “Aus­künfte über Daten, deren Aus­sa­ge­kraft und Ver­wen­dungs­mög­lich­keiten eng begrenzt sind, dürfen nicht ins Blaue hinein zuge­lassen werden”, hatten die Karls­ruher Richter geurteilt.

Sowohl FDP als auch Grüne haben nun beim Wis­sen­schaft­liche Dienst des Bun­des­tages ein Gut­achten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist ver­nichtend. Was nicht ver­wundert. Denn im Gesetz sind wort­gleiche Pas­sagen, die vom Ver­fas­sungs­ge­richt kas­siert worden sind — was man ent­schul­digen könnte, da das Gesetz vor dem Ent­scheid der Karls­ruher Richter ver­ab­schiedet wurde.

Was man nicht ent­schul­digen kann und auch nicht sollte: Dass die Regierung wie selbst­ver­ständlich ver­fas­sungs­widrige Gesetzte ver­ab­schiedet und darauf ange­sprochen, auf die Dring­lichkeit der Maß­nahmen ver­weist. Denn das ist die Men­ta­lität von tota­li­tären Regimen.

Aber es kommt ja noch besser. Mitt­ler­weile wurde laut ARD der Bun­des­prä­sident gebeten, das Gesetz trotz der ernsten Bedenken einfach erstmal zu unter­schreiben. Man würde dann bald ein Repa­ratur-Gesetz liefern.

Bis dahin, so diese Bun­des­re­gierung, sollen Facebook und die anderen Betreiber Namen, Geburts­daten oder IP-Adressen an das BKA wei­ter­leiten, ohne einen klaren Ver­wen­dungs­zweck zu defi­nieren. Hier soll gesammelt werden, nur um zu sammeln. Die Stasi lässt grüßen.

Eine Regierung, die den Bun­des­prä­si­denten bittet, ein offenbar ver­fas­sungs­wid­riges Gesetz, das angeblich dem Schutz der Ver­fassung dient, zu unter­schreiben — das ist wohl nur in Deutschland möglich. Dass der Bun­des­prä­sident erklären ließ, “die dem Bun­des­prä­si­denten oblie­gende Prüfung der Ver­fas­sungs­mä­ßigkeit des Gesetzes dauert derzeit an”, kann da kaum noch beruhigen.


Quelle: freiewelt.net