Fast die Hälfte aller Verfahren an Verwaltungsgerichten betreffen Asylanträge. Und das fünf Jahre nach Merkels Flüchtlingsentscheidung.
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, hat beklagt, dass die Hälfte aller Verfahren vor Verwaltungsgerichten Asylanträge betrifft. Mehr als 250.000 Verfahren sind noch anhängig. “2015 bis 2017 haben wir eine massive Überlastung erlebt”, sagte der Richter. Das hätten die Gerichte “absoluten Höhepunkt“ erlebt. Je nach Bundesland hätten die Verwaltungsgerichte im Zuge der Migrationskrise eine Verfünf- bis Verzehnfachung der Eingänge im Asylbereich registriert.
Zwar seien die Eingangszahlen an den Gerichten deutlich geringer geworden. Aber man habe sich nur auf einem “hohen Niveau“ stabilisiert. Die Überlastung ist einer “hohen Dauerbelastung gewichen”, klagte der Richter am Bundesverwaltungsgericht. “Die Folgen der Flüchtlingskrise sind an den Verwaltungsgerichten noch nicht bewältigt.”
Ende dieses Jahres werden an den Verwaltungsgerichten nach Angaben von Seegmüller voraussichtlich noch immer insgesamt 250.000 Verfahren anhängig sein – alle Themengebiete eingeschlossen, neue sowie bereits anhängige Verfahren. Der Berg werde nur langsam kleiner. “Bis wir wieder das Niveau des Jahres 2014 erreicht haben”, sagte Seegmüller, “wird es trotz großer Anstrengungen seitens der Verwaltungsgerichte leider noch dauern.”
Allein im laufenden Jahr rechnet der BDVR mit rund 76.000 neuen Asylverfahren. Das sind doppelt so viele wie vor 2015. Damit machen die Asylverfahren etwa die Hälfte der neuen Vorgänge an den Verwaltungsgerichten aus.
Wenn also umsichtiges Handeln das Zeichen für eine gute Regierungspolitik ist, dann arbeitet diese Regierung schlecht. Denn die Folgen der rücksichtslosen Entscheidung von Kanzlerin Merkel aus dem Sommer 2015 zeitigt heute deshalb üble Folgen, weil weitere Belastungen auf Deutschland hereingebrochen sind — wie etwa die Corona-Krise. Sie zusammen bringen das System immer weiter an den Abgrund. Selten sind es ja einzelne Ereignisse, die eine Katastrophe auslösen können. Meinstens handelt es sich um eine Kumulierung von Ereignissen, die die Regierenden nicht alle im Vorraus erkennen und einplanen können. Die Überlastung der Verwaltungsgerichte ist so ein Ereignis.
Quelle: freiewelt.net
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