Asyl­an­träge: Ver­wal­tungs­ge­richte völlig überlastet

Fast die Hälfte aller Ver­fahren an Ver­wal­tungs­ge­richten betreffen Asyl­an­träge. Und das fünf Jahre nach Merkels Flüchtlingsentscheidung.

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Der Vor­sit­zende des Bundes Deut­scher Ver­wal­tungs­richter, Robert Seegmüller, hat beklagt, dass die Hälfte aller Ver­fahren vor Ver­wal­tungs­ge­richten Asyl­an­träge betrifft. Mehr als 250.000 Ver­fahren sind noch anhängig. “2015 bis 2017 haben wir eine massive Über­lastung erlebt”, sagte der Richter. Das hätten die Gerichte “abso­luten Höhe­punkt“ erlebt. Je nach Bun­desland hätten die Ver­wal­tungs­ge­richte im Zuge der Migra­ti­ons­krise eine Verfünf- bis Ver­zehn­fa­chung der Ein­gänge im Asyl­be­reich registriert.

Zwar seien die Ein­gangs­zahlen an den Gerichten deutlich geringer geworden. Aber man habe sich nur auf einem “hohen Niveau“ sta­bi­li­siert. Die Über­lastung ist einer “hohen Dau­er­be­lastung gewichen”, klagte der Richter am Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt. “Die Folgen der Flücht­lings­krise sind an den Ver­wal­tungs­ge­richten noch nicht bewältigt.”

Ende dieses Jahres werden an den Ver­wal­tungs­ge­richten nach Angaben von Seegmüller vor­aus­sichtlich noch immer ins­gesamt 250.000 Ver­fahren anhängig sein – alle The­men­ge­biete ein­ge­schlossen, neue sowie bereits anhängige Ver­fahren. Der Berg werde nur langsam kleiner. “Bis wir wieder das Niveau des Jahres 2014 erreicht haben”, sagte Seegmüller, “wird es trotz großer Anstren­gungen seitens der Ver­wal­tungs­ge­richte leider noch dauern.”

Allein im lau­fenden Jahr rechnet der BDVR mit rund 76.000 neuen Asyl­ver­fahren. Das sind doppelt so viele wie vor 2015. Damit machen die Asyl­ver­fahren etwa die Hälfte der neuen Vor­gänge an den Ver­wal­tungs­ge­richten aus.

Wenn also umsich­tiges Handeln das Zeichen für eine gute Regie­rungs­po­litik ist, dann arbeitet diese Regierung schlecht. Denn die Folgen der rück­sichts­losen Ent­scheidung von Kanz­lerin Merkel aus dem Sommer 2015 zeitigt heute deshalb üble Folgen, weil weitere Belas­tungen auf Deutschland her­ein­ge­brochen sind — wie etwa die Corona-Krise. Sie zusammen bringen das System immer weiter an den Abgrund. Selten sind es ja ein­zelne Ereig­nisse, die eine Kata­strophe aus­lösen können. Meinstens handelt es sich um eine Kumu­lierung von Ereig­nissen, die die Regie­renden nicht alle im Vorraus erkennen und ein­planen können. Die Über­lastung der Ver­wal­tungs­ge­richte ist so ein Ereignis.


Quelle: freiewelt.net