Was für eine wunderbare Gelegenheit die Corona-Pandemie doch für den liebevollen Vater Staat ist. Jeder sorgt sich „wegen Corona“, welchen Sender man auch anschaltet, welches Radioprogramm man hört, welche Zeitung man liest – Corona und Inzidenzzahlen von morgens bis abends. In diesem Dauerfeuer tauchen die Menschen in die privaten Schützengräben ab, und die Bundesregierung kann ungestört von verfassungsrechtlichen Bedenken und Datenschutz und fast unbemerkt den nächsten Schritt in die Überwachungsgesellschaft gläserner Bürger tun: Die Steuernummer soll zur allgemeinen Personenkennziffer aufgeblasen werden. Die ganze Sache soll 300 Millionen kosten.
Unter viralem Feuerschutz rücken die Bürokraten vor. Das nächste zu erobernde, strategische Ziel ist das „E‑Government“ – und das alles wird wie immer hübsch verpackt. Nein, wie praktisch, nein, WIE toll, man kann als vielbeschäftigter, zu Hause eingesperrter Corona-Bürger jetzt noch mehr Zeit und Lauferei sparen: Die Steueridentifikationsnummer alias dann Bürgernummer soll alles einfacher und reibungsloser machen. Die verschiedensten Ämter können dann im Rahmen des E‑Governments (elektronische Regierung und Verwaltung) lustig und nach Belieben die persönlichsten Daten der Bürger untereinander austauschen und einsehen. Noch diesen Sommer wird ein entsprechender Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett wird es wieder alles brav abnicken, wie so vieles, bei dem es eigentlich die Regierung hätte ausbremsen müssen, wie zum Beispiel die letzte Fassung des Infektionsschutzgesetzes, die erlaubt, dass private Wohnungen gestürmt werden dürfen, wenn es dem Infektionsschutz dient.
Herausgekommen ist dieser Plan der Merkelregierung durch eine kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram und noch weiteren Abgeordneten der Grünen-Fraktion.
Sie machen in ihrer Anfrage darauf aufmerksam, dass das Bundesverfassungsgericht erklärte:
„In mehreren Entscheidungen erklärte das BVerfG eine sektorübergreifend verwendete Personenkennziffer für mit der Menschenwürde nicht vereinbar und daher für verfassungswidrig (BVerfGE 27, 1, 6; 65, 1, 53, 57). Die besonderen Risiken liegen, je nach Realisierungskonzept, in der eindeutigen Zuordenbarkeit innerhalb einer Gruppe, der Verknüpfbarkeit aller zu einer Person in den unterschiedlichsten Datenbeständen zu den unterschiedlichsten Zwecken vor-handenen Informationen und Daten zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil. Diese Profile sind in ihrer Reichweite kaum überschaubar und weitgehend intransparent. Zudem erhöhen sich die Risiken der Bildung aussagekräftiger Persönlichkeitsprofile, Gefahren von struktureller Diskriminierung und Missbrauchsmöglichkeiten wie Identitätsvortäuschungen und Identitätsdiebstahl.“
Und so ganz nebenbei erhöht es auch vielfältige Möglichkeiten, Bürger unter Druck zu setzen. Nicht jeder ist ein Heiliger, und Menschen machen Fehler aller Art. Der liebe Gott verzeiht, aber das „registerübergreifende Identitätsmanagement“ nicht. Alles, aber auch ALLES, ob Strafpunkte in Flensburg, Erkrankungen, eine uralte Vorstrafe, mit Alkohol am Steuer erwischt, uneheliche Kinder gezeugt, HIV-Positiv, schwul oder divers, mal schwarz gefahren, Steuerschulden, Einkommen und Vermögen, zweimal geschieden … alles ist dann für jeden, der dort hineinschauen darf, ein offenes Buch. Nur können Hacker dann auch ungestört alle Ihre Daten erbeuten, und zwar komplett. Und da Sie mit Ihrer Bürger-ID auch im Internet alles bestellen können, was das Herz begehrt, können das die Hacker gleich bequem von zu Hause mit Ihrer ID machen. Und dann viel Spaß dabei, das zu unterbinden. Ohne neue Steuer-ID geht gar nichts und das dürfte kompliziert werden.
Aber welch großartige Sache für den Staat. Die lückenlose Zusammenarbeit der diversen Ämter kann bei der nächsten XY-Pandemiewelle sofort bei der Kennzeichenerfassung und den Impfpässen sowie den biometrischen Pässen und der Mobilfunkverbindung nachschauen, ob Sie denn überhaupt dahin fahren durften, wohin Sie gefahren sind. Oder bei der polizeilichen Videoüberwachung von kaum noch stattfindenden Demos, ob Sie da dabei waren, wie sie angereist sind, wo Sie übernachtet haben und ob Sie irgendwie beim Finanzamt ungut aufgefallen sind.
Die Grünen Abgeordneten beschließen ihre Vorbemerkung mit:
„Die von der Innenministerkonferenz offenbar gewünschte allgemeine Zusammenführung der Informationen und Daten zu Bürgerinnen und Bürgern aus allen unterschiedlichen öffentlichen Registern unter der Steuer-Identifikationsnummer – Steuer-ID – (vgl. dazu die Vorgaben aus BFH ZD 2012, 380) wirft hingegen mit Blick auf den Missbrauch von allgemeinen Personenkennziffern in der jüngeren und jüngsten deutschen Geschichte gegen die Bevölkerung sowie angesichts der Risiken für den verfassungsrechtlichen Privatheitsschutz weitreichende Fragen auf. Die von der Innenministerkonferenz offenbar gewünschte allgemeine Zusammenführung der Informationen und Daten zu Bürgerinnen und Bürgern aus allen unterschiedlichen öffentlichen Registern unter der Steuer-Identifikationsnummer – Steuer-ID – (vgl. dazu die Vorgaben aus BFH ZD 2012, 380) wirft hingegen mit Blick auf den Missbrauch von allgemeinen Personenkennziffern in der jüngeren und jüngsten deutschen Geschichte gegen die Bevölkerung sowie angesichts der Risiken für den verfassungsrechtlichen Privatheitsschutz weitreichende Fragen auf. Dabei bestehen sichere und datenschutzfreundliche Alternativen wie etwa das im Nachbarland Österreich realisierte Konzept bereichsspezifischer Nummern.“
Dabei hat die Regierung und Mutti Merkel, unsere allseits geliebte Bundeskanzlerin, nur Gutes mit uns im Sinn. In der Antwort der Bundesregierung steht unter Vorbemerkung:
„Um die intensiven Digitalisierungsanstrengungen der Verwaltung zum Erfolg zu führen, muss gewährleistet werden, dass Personenverwechslungen auch in der digitalen Kommunikation ausgeschlossen sind und die zu einer bestimmten Person übermittelten Daten eindeutig zugeordnet werden können. Dies kann durch ein registerübergreifendes Identitätsmanagement als Teil der Registermodernisierung wahrgenommen werden.“
Wie immer kommt die Beschwichtigung und die ganze Sache auf Samtpfötchen einher. „Aber Kinderchen, es passiert doch eigentlich gar nichts Wildes. Nur ein paar kleine Änderungen …“
„Das Vorhaben des registerübergreifenden Identitätsmanagements unterstützt die Erhaltung der dezentralen Registerlandschaft in Deutschland. Die einzelnen Fachdaten zu einer Person werden nicht zusammengeführt oder anders als bislang gespeichert. Im Falle eines gesetzlich geregelten Datenaustausches von Daten einer bestimmten Person zwischen zwei Behörden soll zukünftig die steuerliche Identifikationsnummer genutzt werden. Die Registermodernisierung soll auch die Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen und sehr viel besser sichtbar machen, welche öffentliche Stelle welcher anderen Stelle wann und zu welchem Zweck Daten zu einer Person übermittelt hat. Diese Funktion kann von einem zukünftigen Datencockpit wahrgenommen werden.“
Den ersten Satz sollte man sich mal genau durchlesen: „Das Vorhaben des registerübergreifenden Identitätsmanagements unterstützt die Erhaltung der dezentralen Registerlandschaft in Deutschland.“ Das heißt doch, ohne dieses registerübergreifende Identitätsmanagement hätten wir bald …, ja, was denn? Gleich die absolute Überwachung und den vollkommen gläsernen Bürger? Das, was sowieso am Ende und in nicht allzu ferner Zukunft still und leise dann doch kommt?
Verschwörungstheorie?
Wohl eher nicht. Denn schon am 3. Juni 2020 ist dieses Vorhaben der Groko bereits auf Seite 10 Punkt 40 „Registermodernisierung“ eines Papiers „Coronafolgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ zu finden. Alles wieder im wunderbaren Schönsprech abgefasst, aber es gibt dort ein paar versteckte Bomben, die sich erst beim genaueren Lesen andeuten. Hier wird die beabsichtigte Bürgernummer mit dem Kampf gegen Corona und den ganzen, sich daraus ergebenden finanziellen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen verbunden. Wieder einmal ist „Corona“ das Vehikel für die Transformation der Gesellschaft in einen übermächtigen Überwachungsstaat in Warp-Geschwindigkeit.
Verfassungsrechtler und Datenschützer sind zwar auf den Barrikaden, aber wir wissen alle, dass die Berliner Republik es trotzdem durchziehen wird. Dazu hat man schließlich den Corona-Horror aufgebaut. Anfangs regt sich immer Widerstand, aber der erlahmt halt auch irgendwann und dann ergibt sich der Bürger irgendwann in sein Schicksal. Besonders dann, wenn die Aufregersau „Corona“ jeden Tag durch‘s Dorf getrieben wird.
Heise Online warnte schon im Juni 2007 vor dem Überwachungspotenzial der elektronischen Bürger-ID:
„Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat das Verfahren zur Einführung und die Missbrauchsmöglichkeiten der neuen eindeutigen Steuernummer scharf kritisiert. Diese teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab 1. Juli jedem Deutschen vom Baby bis zum Greis zu. ‚Wegen der steuerrechtlichen Relevanz vieler Alltagsvorgänge von geschäftlichen Transaktionen bis zum einfachen Bezahlen einer Rechnung wird die neue Steuer-ID allgegenwärtig sein‘, warnt ULD-Leiter Thilo Weichert. ‚Hierüber können dann nicht nur Finanzämter, sondern Banken, Auskunfteien, Adressenhändler, Versandhändler und sonstige Unternehmen ihre Datenbestände zusammenführen.‘ Dies sei zwar verboten. Den Datenschutzaufsichtsbehörden werde es aber ‚praktisch nicht möglich sein‘, einen solchen Missbrauch in Form der Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile zu verhindern.“
Jetzt, dreizehn Jahre später, klingelt die Überwachungs-Bürger-ID an der Haustür.
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