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Der Inter­na­tionale Straf­ge­richtshof ver­stösst gegen seine eigene Satzung

Der Inter­na­tionale Straf­ge­richtshof (IStGH) hat, indem er sich weit von seinem ursprüng­lichen Zweck ent­fernt hat, einen Meineid geleistet. Der IStGH wurde 1998 gegründet, um den Opfern sys­te­ma­ti­scher Gräu­el­taten in Ländern, die dazu nicht in der Lage sind, Gerech­tigkeit zu ver­schaffen. In seinen eigenen Worten: “Das Kern­mandat des IStGH ist es, als Gericht der letzten Instanz zu agieren, das in der Lage ist, Ein­zel­per­sonen wegen Völ­ker­mordes, Ver­brechen gegen die Mensch­lichkeit und Kriegs­ver­brechen zu ver­folgen, wenn nationale Gerichts­bar­keiten aus irgend­einem Grund nicht in der Lage oder nicht willens sind, dies zu tun.”

(von Dr. Law­rence A. Franklin)

Gegen­wärtig macht sich der IStGH jedoch selbst unglaub­würdig, indem er über “nationale Gerichts­bar­keiten” urteilt, die dazu durchaus in der Lage sind, während er sich weigert, über die schlimmsten Men­schen­rechts­ver­letzer der Welt zu urteilen oder sie anzuklagen.

Die Ent­scheidung des Gerichtshofs vom 5. Februar, die Unter­su­chung unbe­grün­deter Anschul­di­gungen bezüglich einer Reihe von Men­schen­rechts­ver­let­zungen, die angeblich von Ange­hö­rigen der Israel Defense Force (IDF) begangen wurden, zuzu­lassen, unter­streicht die kor­rum­pierte poli­tische Natur des Inter­na­tio­nalen Strafgerichtshofs.

Erstens hat der ICC sein Grün­dungs­statut ver­letzt, indem er eine Klage gegen einen sou­ve­ränen Staat (Israel) durch eine nicht-staat­liche Entität (paläs­ti­nen­sische Kläger) ange­nommen hat, wobei er das Völ­ker­recht ver­dreht hat, um zu ver­suchen, “Palästina” in einen Staat zu ver­wandeln, indem er auf seinen Beob­ach­ter­status in einigen UN-Gremien ver­weist. Knapp daneben ist auch vorbei. Indem das Gericht ver­sucht, die ille­galen Schrift­sätze der Paläs­ti­nen­si­schen Auto­no­mie­be­hörde (PA) zu legi­ti­mieren, bestätigt es daher nur die Ansichten seiner Kri­tiker, dass es lediglich als Instrument des paläs­ti­nen­sisch-ara­bi­schen Pro­pa­gan­da­krieges gegen Israel dient.

Das Gericht ver­stärkt diese Rechts­ver­let­zungen noch, indem es die Hamas als recht­liches Äqui­valent Israels in den Anklagen der Ter­ror­gruppe gegen die IDF im Gaza­krieg 2014 behandelt.

Dass der IStGH einem nicht­staat­lichen Akteur wie der Paläs­ti­nen­si­schen Auto­no­mie­be­hörde erlaubt, einen sou­ve­ränen Staat, Israel, anzu­klagen, ist ein dop­pelter Ver­stoss gegen die Grün­dungs­satzung des Gerichtshofs. Der IStGH hat es ver­säumt, das syrische Regime für den Einsatz che­mi­scher Waffen gegen sein eigenes Volk oder ira­kische Milizen für die Ermordung von Zivi­listen oder vom Iran unter­stützte Houthi-Scharf­schützen im Jemen für das Abschlachten von Kindern anzu­klagen. Das unge­heu­er­lichste Ver­säumnis des Straf­ge­richtshofs ist sein ekla­tantes Ver­säumnis, das kom­mu­nis­tische China für die Ermordung von 2,5 Mil­lionen Men­schen anzu­klagen, weil das Land wie­derholt über die Über­trag­barkeit seines COVID-19-Virus von Mensch zu Mensch gelogen hat, oder für den anhal­tenden Völ­kermord an den Uiguren und anderen Nicht-Han-Min­der­heiten in China.

Die Demontage oder Ent­machtung des IStGH könnte erreicht werden, wenn sich genügend seiner ursprüng­lichen Rati­fi­zie­rungs­staaten dazu ent­schliessen, die finan­zielle Unter­stützung für das Gericht zu streichen oder aus seiner Mit­glied­schaft aus­zu­treten. Eine breit ange­legte Koalition könnte die angeb­liche Legi­ti­mität des Straf­ge­richtshofs aus­hebeln. Süd­afrika, Burundi und Gambia sind bereits aus dem IStGH aus­ge­treten, nachdem sie dem Gericht vor­ge­worfen hatten, sich fast aus­schliesslich auf Ver­brechen gegen die Mensch­lichkeit zu kon­zen­trieren, die von oder in afri­ka­ni­schen Staaten begangen wurden – mög­li­cher­weise ein Grund, warum der IStGH ständig auf der Suche nach nicht­afri­ka­ni­schen Ländern ist, um sie anzu­klagen. Immerhin hat der IStGH Mas­sengräu­el­taten in Kenia, Uganda, der Elfen­bein­küste, der Demo­kra­ti­schen Republik Kongo, dem Sudan, der Zen­tral­afri­ka­ni­schen Republik, Libyen und Mali ver­folgt. Die Afri­ka­nische Union hat zu einem Mas­sen­aus­tritt der 34 afri­ka­ni­schen Unter­zeich­ner­staaten aus dem Inter­na­tio­nalen Straf­ge­richtshof auf­ge­rufen. Viel­leicht könnten die Kri­tiker des IStGH noch mehr Länder dazu bewegen, ihre Mit­glied­schaft im IStGH zu kün­digen – vor allem wegen des Schweigens des Gerichts zu dem angeb­lichen Völ­kermord, den die Kom­mu­nis­tische Partei Chinas an den Uiguren in Chinas Provinz Xin­jiang verübt.

Der IStGH hat seinen Kri­tikern bereits reichlich Munition geliefert, um die Legi­ti­mität des Gerichtshofs als Folge wei­terer Ver­stösse gegen sein Grün­dungs­statut in Frage zu stellen. Weder Israel noch die Ver­ei­nigten Staaten haben das Römische Statut (den Grün­dungs­vertrag des IStGH) rati­fi­ziert. Der Gerichtshof hat daher kei­nerlei Juris­diktion über die staat­lichen Hand­lungen der beiden Länder. So schreibt die Nach­rich­ten­agentur JNS:

“Deutschland und Ungarn schliessen sich den Ver­ei­nigten Staaten und anderen Ländern wie Kanada, der Tsche­chi­schen Republik, Öster­reich, Aus­tralien, Bra­silien und Uganda an, von denen die fünf letzt­ge­nannten als amici curiae (aus­sen­ste­hende Beob­achter) Doku­mente beim IStGH ein­reichten, die Infor­ma­tionen zur Unter­stützung Israels ent­hielten und das Urteil des IStGH verurteilten.”

Diese Länder bestä­tigen öffentlich, dass der Gerichtshof keine Gerichts­barkeit über einen Staat hat, der nicht Ver­trags­partei des Römi­schen Statuts ist. Sowohl die USA als auch Israel stehen mit ihrer Wei­gerung, dem IStGH zu erlauben, sich in ihre Sou­ve­rä­nität ein­zu­mi­schen, auf festem recht­lichen Boden. Dennoch scheint der Straf­ge­richtshof ent­schlossen zu sein, Vor­würfe von Men­schen­rechts­ver­let­zungen nicht nur gegen die IDF im Gaza­streifen, sondern auch gegen US-Truppen in Afgha­nistan zu unter­suchen. Die bevor­ste­hende Ent­scheidung des Gerichtshofs igno­riert die Rea­lität, dass sowohl die USA als auch Israel rechts­staat­liche Länder sind, die bereits gründlich und unpar­teiisch Vor­würfe von Men­schen­rechts­ver­let­zungen durch Mit­glieder ihrer Streit­kräfte unter­sucht haben.

“Palästina” ist kein Staat, und daher hat die Paläs­ti­nen­sische Auto­no­mie­be­hörde nach dem Römi­schen Statut keine Berech­tigung, den Inter­na­tio­nalen Straf­ge­richtshof mit ihrem Fall zu befassen.

Die Anti-Israel-Initiative des Gerichtshofs kommt zu einem Zeit­punkt, an dem sich mehrere ara­bische Länder von der “mora­li­schen Bürde” befreien, Ver­walter des paläs­ti­nen­si­schen Strebens nach Staat­lichkeit zu sein. Die Ver­ei­nigten Ara­bi­schen Emirate, die sich der Miss­wirt­schaft von Geldern durch das Hilfswerk der Ver­einten Nationen (UNRWA) bewusst sind, haben beschlossen, diese Ein­richtung, die Gelder für Paläs­ti­nenser in 58 Flücht­lings­lagern im gesamten Nahen Osten bereit­stellt, nicht mehr im gleichen Umfang zu finanzieren.

Staaten, die mit der mise­rablen Bilanz des IStGH unzu­frieden sind, sollten ermutigt werden, die finan­zielle Unter­stützung für den Gerichtshof ein­zu­stellen oder sich ganz aus der in Den Haag ansäs­sigen Insti­tution zurückzuziehen.

In der Zwi­schenzeit scheinen min­destens vier ara­bische Golf­staaten und andere Länder mit mus­li­mi­scher Mehrheit aus gutem Grund weitaus besorgter über Irans Streben nach regio­naler Vor­herr­schaft zu sein, während sie die sich anbah­nenden Bezie­hungen zu Israel begrüssen, welches sich als ein sehr loyaler Freund erweisen wird.

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Dr. Law­rence A. Franklin war der Iran-Beauf­tragte von Ver­tei­di­gungs­mi­nister Rumsfeld. Er diente auch im aktiven Dienst bei der US-Armee und als Oberst der Reserve der Luftwaffe.


Quelle: gatestoneinstitute.org