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Aus­gangs­sperre: Welche Rechte hat die Polizei?

„Aus­gangs­sperre“ heißt die neue Zau­ber­me­thode, auf die die Corona-Fana­tiker derzeit setzen, um ein wei­teres Level im Projekt „Wir zer­stören eure Rechte – und ihr lasst es aus Angst zu“ zu erreichen. Doch wie sieht es da rechtlich aus? Was pas­siert, wenn ich die Regelung etwa in Köln nicht ein­halte und die Polizei mich „erwischt“?

Unser Fund­stück der Woche kommt von dem Face­book­ac­count des Kölner Juristen Prof. Ralf Höcker:

„Sams­tag­abend nach 21:00 Uhr in Deutschland. Jura­student Max Mus­termann ver­lässt seine Wohnung und geht mit einer ver­schlos­senen Tasche durch die Stadt. Darin befinden sich eine Flasche Wodka und ein paar Dosen Energydrinks.

Polizist: „Es herrscht Aus­gangs­sperre. Was machen Sie hier?“
Max: „Mein Name ist Max Mus­termann. Hier ist mein Personalausweis.“

Polizist: „Sie haben meine Frage nicht beant­wortet. Sie brauchen einen trif­tigen Grund, um jetzt auf der Straße zu sein. Welchen Grund haben Sie?“
Max: „Ich habe einen trif­tigen Grund.“

Polizist: „Und welchen?“
Max: „Sie haben meine Adress­daten. Bitte melden Sie sich schriftlich, wenn Sie weitere Fragen haben. Ich ant­worte dann schriftlich.“

Polizist: „Was haben Sie denn da in Ihrer Tasche?“
Max: „Nichts Straf­bares. Liegen Ihnen andere Anhalts­punkte vor?“

Polizist: „Nein, aber ich würde trotzdem gerne einen Blick hineinwerfen.“
Max: „Aber ich möchte das nicht. Und da auch keine Anhalts­punkte dafür vor­liegen, dass ich etwas Unge­setz­liches mit mir führe, dürfen Sie die Tasche auch nicht durchsuchen.“

Polizist: „Das sieht mir aus wie eine Flasche. Ist das Alkohol?“
Max: „Darüber bin ich Ihnen keine Rechen­schaft schuldig. Und die Frage kann auch dahin­stehen, da es weder ver­boten ist, Alkohol mit sich zu führen, noch wäre es ein Hinweis darauf, dass ich gerade nicht aus einem trif­tigen Grund unterwegs bin.“

Polizist: „Sie bewegen sich von Ihrer Mel­de­adresse fort. Ich glaube, dass Sie auf dem Weg zu einer pri­vaten Party sind. Wohin gehen Sie?“
Max: „Auch diese Frage muss ich Ihnen nicht beantworten.“

Polizist: „Ich kann Sie auch mit auf die Wache nehmen und wir reden da weiter.“
Max: „Das können Sie ohne meine Zustimmung nicht, da Sie kei­nerlei Anhalts­punkte dafür haben, dass ich etwas Unge­setz­liches tue. Ich möchte jetzt wei­ter­gehen. Alles weitere machen wir schriftlich. Ich wünsche noch einen schönen Abend!“

Und dann geht der Jura­student weiter, und der Polizist kann nichts dagegen tun. Einige Zeit später kommt ein Anhö­rungs­bogen. Den beant­wortet der Student gemeinsam mit seinem Rechts­anwalt und alles wird gut.“


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com