In einem gemeinsamen Antrag plant die Regierung Brandenburgs mit der Ex-PDS zusammen die Verfassung in ihrem Sinne zu ändern.
Diesmal ist die Strategie besonders perfide: Im Windschatten einer Verfassungsänderung, die der Bekämpfung des Antisemitismus Verfassungsrang geben soll, sind noch einige andere Änderungen an der Verfassung geplant. Und das alles im gegenseitigen Einvernehmen von Regierungsparteien CDU, SPD und Grünen mit der Linken. Denn ohne die Stimmen der Ex-PDS reicht es nicht zur Zweidrittel-Mehrheit.
In der Drucksache 7/3680, die am 4.Juni 2021 eingebracht wurde, heißt es in der Rubrik »Problem« – ausdrücklich Singular – zunächst: »Brandenburg ist bei der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf einem guten Weg.« Doch schon im übernächsten Satz wird resümiert: »Die gesellschaftliche Entwicklung zeigt aber, dass insbesondere der Hass gegen Jüdinnen und Juden weit verbreitet ist.« Also fordern die Antragsteller: »Die Bekämpfung des Antisemitismus sowie die Stärkung des jüdischen Lebens sollen mit einer Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg als Staatsziele verankert werden.«
Wenn man einmal von der politischen Perversion absieht, dass drei der Antragsteller offen Antisemiten unterstützen und der vierte Antisemiten zu Tausenden ins Land holt, ist der Antrag richtig, nicht zuletzt, weil er sich für Grüne und Linke bei der nächsten Boykott-Aktion gegen Israel, die sie unterstützen, noch einmal als Bumerang erweisen. Und wer weiß, vielleicht droht dem ausgewiesene Unterstützer von Antisemiten, Außenminister Heiko Maas, demnächst ein Einreiseverbot für Brandenburg.
Kurz darauf heißt es dann noch immer in der Rubrik, die eigentlich »Probleme«, also ausdrücklich Plural, titeln müsste, in dem Antrag: »Die Verfassung soll an die geschlechtergerechte Sprache angepasst werden.« Das klingt nicht nach Problembeschreibung, sondern nach einer geforderten Lösung. Offenbar verwechseln die Antragsteller nicht nur Problem und Probleme, sondern auch Probleme und Lösung. Wen wundert es da, dass es unter dem Titel »Lösung« wortgleich noch einmal heißt: »Die Verfassung soll an die geschlechtergerechte Sprache angepasst werden.«
Solcher handwerklicher Dilettantismus ruft nach einer Deutung und die ist einfach: Es gibt hinsichtlich der gendergerechten Sprache überhaupt kein Problem. Es gibt nur einen Befehl an die Bürger, endlich die hässlichen Sprachkonstrukte links-grüner Einfaltspinsel zu übernehmen.
Und so geht es auch, wiederum mit wortgleichen Passagen in den Rubriken Problem und Lösung, weiter: »Im vorliegenden Entwurf wird hierzu zunächst eine Änderung des Artikel 3 vorgesehen. Die entsprechende Anpassung des vollständigen Verfassungstextes soll im weiteren parlamentarischen Verfahren erarbeitet und beschlossen werden.«
Ein Blick in Artikel 3 der Verfassung, Staatsvolk, stellt dann allerdings die Frage in den Raum: Was soll sich denn nun hier ändern ? – Von Sprache ist in den drei Absätzen jedenfalls nirgends die Rede.
Egal. Wahrscheinlich handelt es sich nur um einen weiteren Versuch, davon abzulenken, worum es eigentlich geht: Die Verfassung in Gendersprech zu verhunzen. Das sieht dann so aus – von Lesen will man lieber nicht sprechen:
»Wir, die Bürger*innen des Landes Brandenburg, haben uns in freier Entscheidung diese Verfassung gegeben,«
»Brandenburg ist ein (…) demokratisches Land, welches die Zusammenarbeit mit anderen Völkern, insbesondere mit den polnischen Nachbar*innen, anstrebt.«
»Das Volk ist Träger*in der Staatsgewalt.«
Und speziell im genannten Artikel 3:
»Bürger*innen im Sinne dieser Verfassung sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes mit ständigem Wohnsitz im Land Brandenburg. Einwohner*innen im Sinne dieser Verfassung sind alle Person*innen mit ständigem Wohnsitz im Land Brandenburg, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.«
Für die Änderung der Verfassung im Sinne dieser links-grünen Sprachverschandlung brauchen CDU, SPD und Grüne eine Zweidrittelmehrheit und die will ihnen die Linke gerne geben. Auch wenn es ja eigentlich andersrum ist: Die CDU verschafft der links-grünen Minderheit eine Zweidrittelmehrheit, damit sie die Verfassung so ändern können, wie es ihnen gefällt.
Quelle: freiewelt.net
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