CDU ver­schafft SPD, Grünen und Linken die nötige Zwei­drittel-Mehrheit in Bran­denburg: Gen­der­sprech soll in die Verfassung

In einem gemein­samen Antrag plant die Regierung Bran­den­burgs mit der Ex-PDS zusammen die Ver­fassung in ihrem Sinne zu ändern.

Diesmal ist die Stra­tegie besonders perfide: Im Wind­schatten einer Ver­fas­sungs­än­derung, die der Bekämpfung des Anti­se­mi­tismus Ver­fas­sungsrang geben soll, sind noch einige andere Ände­rungen an der Ver­fassung geplant. Und das alles im gegen­sei­tigen Ein­ver­nehmen von Regie­rungs­par­teien CDU, SPD und Grünen mit der Linken. Denn ohne die Stimmen der Ex-PDS reicht es nicht zur Zweidrittel-Mehrheit.

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In der Druck­sache 7/3680, die am 4.Juni 2021 ein­ge­bracht wurde, heißt es in der Rubrik »Problem« – aus­drücklich Sin­gular – zunächst: »Bran­denburg ist bei der Bekämpfung von Ras­sismus und Frem­den­feind­lichkeit auf einem guten Weg.« Doch schon im über­nächsten Satz wird resü­miert: »Die gesell­schaft­liche Ent­wicklung zeigt aber, dass ins­be­sondere der Hass gegen Jüdinnen und Juden weit ver­breitet ist.« Also fordern die Antrag­steller: »Die Bekämpfung des Anti­se­mi­tismus sowie die Stärkung des jüdi­schen Lebens sollen mit einer Änderung der Ver­fassung des Landes Bran­denburg als Staats­ziele ver­ankert werden.«

Wenn man einmal von der poli­ti­schen Per­version absieht, dass drei der Antrag­steller offen Anti­se­miten unter­stützen und der vierte Anti­se­miten zu Tau­senden ins Land holt, ist der Antrag richtig, nicht zuletzt, weil er sich für Grüne und Linke bei der nächsten Boykott-Aktion gegen Israel, die sie unter­stützen, noch einmal als Bumerang erweisen. Und wer weiß, viel­leicht droht dem aus­ge­wiesene Unter­stützer von Anti­se­miten, Außen­mi­nister Heiko Maas, dem­nächst ein Ein­rei­se­verbot für Brandenburg.

Kurz darauf heißt es dann noch immer in der Rubrik, die eigentlich »Pro­bleme«, also aus­drücklich Plural, titeln müsste, in dem Antrag: »Die Ver­fassung soll an die geschlech­ter­ge­rechte Sprache ange­passt werden.« Das klingt nicht nach Pro­blem­be­schreibung, sondern nach einer gefor­derten Lösung. Offenbar ver­wechseln die Antrag­steller nicht nur Problem und Pro­bleme, sondern auch Pro­bleme und Lösung. Wen wundert es da, dass es unter dem Titel »Lösung« wort­gleich noch einmal heißt: »Die Ver­fassung soll an die geschlech­ter­ge­rechte Sprache ange­passt werden.«

Solcher hand­werk­licher Dilet­tan­tismus ruft nach einer Deutung und die ist einfach: Es gibt hin­sichtlich der gen­der­ge­rechten Sprache über­haupt kein Problem. Es gibt nur einen Befehl an die Bürger, endlich die häss­lichen Sprach­kon­strukte links-grüner Ein­falts­pinsel zu übernehmen.

Und so geht es auch, wie­derum mit wort­gleichen Pas­sagen in den Rubriken Problem und Lösung, weiter: »Im vor­lie­genden Entwurf wird hierzu zunächst eine Änderung des Artikel 3 vor­ge­sehen. Die ent­spre­chende Anpassung des voll­stän­digen Ver­fas­sungs­textes soll im wei­teren par­la­men­ta­ri­schen Ver­fahren erar­beitet und beschlossen werden.«

Ein Blick in Artikel 3 der Ver­fassung, Staatsvolk, stellt dann aller­dings die Frage in den Raum: Was soll sich denn nun hier ändern ? – Von Sprache ist in den drei Absätzen jeden­falls nir­gends die Rede.

Egal. Wahr­scheinlich handelt es sich nur um einen wei­teren Versuch, davon abzu­lenken, worum es eigentlich geht: Die Ver­fassung in Gen­der­sprech zu ver­hunzen. Das sieht dann so aus – von Lesen will man lieber nicht sprechen:

»Wir, die Bürger*innen des Landes Bran­denburg, haben uns in freier Ent­scheidung diese Ver­fassung gegeben,«

»Bran­denburg ist ein (…) demo­kra­ti­sches Land, welches die Zusam­men­arbeit mit anderen Völkern, ins­be­sondere mit den pol­ni­schen Nachbar*innen, anstrebt.«

»Das Volk ist Träger*in der Staatsgewalt.«

Und spe­ziell im genannten Artikel 3:

»Bürger*innen im Sinne dieser Ver­fassung sind alle Deut­schen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grund­ge­setzes mit stän­digem Wohnsitz im Land Bran­denburg. Einwohner*innen im Sinne dieser Ver­fassung sind alle Person*innen mit stän­digem Wohnsitz im Land Bran­denburg, unab­hängig von der Staatsangehörigkeit.«

Für die Änderung der Ver­fassung im Sinne dieser links-grünen Sprach­ver­schandlung brauchen CDU, SPD und Grüne eine Zwei­drit­tel­mehrheit und die will ihnen die Linke gerne geben. Auch wenn es ja eigentlich andersrum ist: Die CDU ver­schafft der links-grünen Min­derheit eine Zwei­drit­tel­mehrheit, damit sie die Ver­fassung so ändern können, wie es ihnen gefällt.


Quelle: freiewelt.net