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Medi­en­be­richt: Ein­kaufen im Super­markt ab Herbst nur noch mit Impf­nachweis? (+Video)

Die Bun­des­re­gierung plant laut Medi­en­be­richten für den Herbst dieses Jahres neue Anti-Corona-Maß­nahmen. Was eine befürchtete “vierte Welle” ein­dämmen soll, bedeutet besonders für Unge­impfte massive Einschränkungen.

“Im Super­markt, um Freunde zu treffen, bei Ikea, im Kino, im Restaurant oder beim Friseur: Jeder muss wohl ab Herbst seine Impf­nach­weise oder Gene­sungs­be­schei­ni­gungen griff­bereit haben und sie am Eingang nach­weisen können.” Das schreibt Focus online zu den für Herbst geplanten neuen Anti-Corona-Maß­nahmen, mit denen die Bun­des­re­gierung einer wei­teren Welle in der Pan­demie ent­ge­gen­wirken will.

Hin­ter­grund sind am Dienstag bekannt gewordene Pläne der Bun­des­re­gierung, die vor allem für Unge­impfte weit­ge­hende Ein­schrän­kungen bedeuten. In Medi­en­be­richten dazu heißt es, das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­terium (BMG) wolle damit die befürchtete “vierte Welle” an COVID-19-Infek­tionen ein­dämmen. Mit Blick auf Herbst und Winter brauche es wei­terhin Schutz­maß­nahmen, “um das Gesund­heits­wesen vor einer über­mä­ßigen Belastung und die Per­so­nen­gruppen, die noch nicht geimpft werden können, vor einer mög­lichen fol­gen­reichen Erkrankung zu schützen”. Das wird aus einem BMG-Bericht zitiert, der offenbar einigen Medien vorliegt.

Angeblich soll damit ein erneuter Lockdown ver­hindert werden – durch eine hohe Impf­quote sowie “durch­gängig und inzi­denz­un­ab­hängig” wei­teres Ein­halten von Anti-Corona-Maß­nahmen wie Abstand, Hygiene und Maskentragen.

Das soll überall dort gelten, wo in geschlos­senen Räumen viele Men­schen zusam­men­treffen, deren Impf­status unbe­kannt ist oder “unter denen besonders ver­letz­liche Per­sonen sein könnten”, wie es in dem Papier heißt, das am Mittwoch von Welt online öffentlich gemacht wurde. Außerdem soll es bis Frühjahr 2022 ver­pflichtend bleiben, eine medi­zi­nische Schutz­maske im öffent­lichen Nah- und Fern­verkehr sowie im Ein­zel­handel zu tragen – “für alle, auch für Geimpfte und Genesene”.

Positiv getestete Per­sonen sollen wei­terhin in Qua­rantäne iso­liert werden, was auch für enge Kon­takt­per­sonen und Ein­rei­sende aus soge­nannten Risi­ko­ge­bieten weiter gelten soll. Mit “sys­te­ma­ti­schem seri­ellen Testen” sollen vor allem Jüngere und Ältere bedacht werden. Das BMG schlägt vor, “das Angebot kos­ten­loser Bür­ger­tests für alle Mitte Oktober 2021 (z.B. zum 11. oder 18. Oktober 2021)” zu beenden.

3G-Regel als Standard

Zudem will das Minis­terium, dass ab Sep­tember die 3G-Regel für Innen­gas­tro­nomie, Hotel­über­nach­tungen, kör­pernahe Dienst­leis­tungen, Sport und Ver­an­stal­tungen drinnen, Groß­ver­an­stal­tungen drinnen und draußen gelten soll. 3G steht für “geimpft, getestet oder genesen”. In dem Papier heißt es dazu:

“Es ist ent­scheidend, infek­tiöse Per­sonen einen Raum erst gar nicht betreten zu lassen.”

Das würde bedeuten, dass nur geimpfte, getestete oder genesene Per­sonen Zutritt bekommen.

Zugleich drohen Unge­impften weitere Ein­schrän­kungen: “Dazu zählten ins­be­sondere Kon­takt­be­schrän­kungen sowie die Begrenzung der Teil­nahme oder der Aus­schluss von der Teil­nahme nicht geimpfter Per­sonen an Ver­an­stal­tungen und in der Gas­tro­nomie (‘2G statt 3G’)”, schreibt Welt online. In dem BMG-Papier wird das so begründet: “Generell können und müssen Geimpfte und Genesene auf­grund des deutlich redu­zierten Risikos für sich und andere nicht mehr den gleichen Beschrän­kungen unter­liegen wie nicht­ge­impfte Personen.”

Die Bun­des­re­gierung will die Pläne mit den Ländern in der kom­menden Woche beraten, wie die Nach­rich­ten­agentur dpa am Mittwoch meldet. Die stei­genden Infek­ti­ons­zahlen seien “eine Warnung”, sagte die stell­ver­tre­tende Regie­rungs­spre­cherin Ulrike Demmer danach am Mittwoch in Berlin. Den Umgang damit wolle Kanz­lerin Angela Merkel (CDU) mit den Minis­ter­prä­si­denten am 10. August abschließend beraten. Zu den bekannt gewor­denen vor­ge­se­henen Maß­nahmen äußerte sich Demmer laut dpa nicht. Es handele sich um eine “Dis­kus­si­ons­grundlage” für die Bera­tungen der Bund-Länder-Runde.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki kom­men­tierte das laut Bild so:

“Die Ankün­digung, in Zukunft Unge­impfte vom Gas­tro­no­mie­besuch aus­schließen zu wollen, ist der dreis­teste und ver­hee­rendste Wort­bruch dieser Bun­des­re­gierung, die wie­derholt Stein und Bein geschworen hat, es werde keine Impf­pflicht in Deutschland geben. Dieser Wort­bruch wiegt noch schwerer als die Unver­hält­nis­mä­ßigkeit dieser ange­drohten Impfpflicht.”

In Ziel­setzung und Wirkung komme das “einer direkten Impf­pflicht gleich, wenn die Regierung nicht geimpfte Per­sonen vom sozialen Leben aus­schließt”. Bild-Kom­men­tator Jan W. Schäfer erin­nerte am Mittwoch in dem Blatt an Fol­gendes: “Bür­ger­rechte sind Grund­rechte. Sie gelten für jeden – ob geimpft oder nicht!”

Massive Ein­schrän­kungen

In dem Papier aus dem Minis­terium werden weitere “Schutz­maß­nahmen” für Kinder und Jugend­liche im Bil­dungs­beeich sowie für Alten- und Pfle­ge­heime ange­kündigt. Dazu gehören “Test‑, Lüf­tungs- und Hygie­ne­kon­zepte sowie je nach Inzi­denzlage die Not­wen­digkeit, medi­zi­nische Schutz­masken in den Schulen zu tragen”. Für Alten- und Pfle­ge­heime sind für den Herbst und Winter wei­terhin Schutz‑, Test- und Hygie­ne­kon­zepte not­wendig sowie “Auf­fri­schungs­imp­fungen” vorgesehen.

Wie weit die Pläne gehen können und was sie für die Betrof­fenen bedeuten, beschreibt nun Focus online. Danach gibt es Zutritt zu Orten des all­täg­lichen Lebens nur noch mit Impf­nachweis: “Unge­impfte brauchen wie­derum einen Antigen-Schnelltest aus der Apo­theke, vom Arzt oder aus den Test­zentren”, so das Magazin. Die Tests sollen dann nicht mehr kos­tenlos sein. Die Folgen könnten laut dem Bericht sein, dass der Ein­tritt in Gast­stätten ab Herbst nur noch denen gestattet ist, die reser­viert und vorher die 3‑G-Angaben gemacht haben. Diese werden dann im Lokal überprüft.

“Impf­be­schei­ni­gungen, Gene­sungs­nach­weise, Schnell­tests, die CovPass-App und auch die Corona-Warn-App werden höchst­wahr­scheinlich ab Sep­tember eine zunehmend wich­tigere Rolle spielen.”

Das Magazin ver­weist auf andere Länder wie Frank­reich und Grie­chenland, in denen solche Rege­lungen bereits gelten und digital geprüft werden können. In Frank­reich gilt die 3G-Regel seit Mitte Juli für kul­tu­relle Ver­an­stal­tungen wie Kino und Theater sowie im Bahnfern- und Flug­verkehr, in Ein­kaufs­zentren, Kran­ken­häusern, Alten­heimen sowie in gas­tro­no­mi­schen Betrieben. Was noch folgen könnte, zeigt der Blick nach Italien: Dort wurden Pläne bekannt, denen zufolge Minis­ter­prä­sident Mario Draghi vorhat, nur noch die­je­nigen wählen zu lassen, die geimpft sind und das nach­weisen können.

https://youtu.be/W0klF9hK6xQ?list=PLucp1DNwwZfVd3yabFW5304XjHZi3dZWj


Quelle: rt.com