Der digitale Impfpass gilt ab Ausstellung zwölf Monate. Die ersten „CovPass“-Zertifikate verlieren somit im Laufe des zweiten Quartals 2022 ihre Gültigkeit. Das bedeutet aber vermutlich auch, dass für die Ausstellung eines Folgezertifikats der Nachweis einer erfolgten Auffrischungsimpfung erbracht werden muss. Das ergab jetzt eine Anfrage beim Gesundheitsministerium.
Bijan Peymani, der Bruder von Ramin Peymani, hat beim berüchtigten Bundesministerium für Gesundheit eine Anfrage zur Gültigkeit der Impfnachweise gestellt.
Der Hintergrund: Inzwischen werden bereits doppelt Geimpfte aufgefordert, sich nun zum dritten mal impfen zu lassen, sodass „vollständig geimpft“ bald für die meisten Zweimalgeimpften nicht mehr zutreffen dürfte. Die Antwort des BMG bestätigt nun diese Befürchtungen:
Die ersten Impfzertifikate verlieren Ende des 2. Quartals 2022 ihre Gültigkeit
Sehr geehrter Herr Peymani,
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die das Bundespresseamt an uns weitergeleitet hat.
Die ersten Impfzertifikate verlieren erst Ende des 2. Quartals 2022 ihre Gültigkeit. Da der Impfnachweis ein europäisches Projekt ist, werden alle Anpassungen im Einklang mit den europäischen Partnern beschlossen und umgesetzt. Derzeit werden gemeinsam mit den europäischen Partnern Ansätze entwickelt und bewertet, die die Gültigkeit von Impfnachweisen auch über die aktuelle zeitliche Begrenzung sicherstellen.
Der gelbe Impfpass der Weltgesundheitsorganisation WHO ist ein international anerkanntes Dokument, das grundsätzlich weiterhin benutzt werden kann, um Impfungen zu belegen.
In Einzelfällen treffen Bundesländer eigenständige Regelungen, nach denen gegebenenfalls nur noch der digitale Impfnachweis (einschließlich der Papierform) akzeptiert wird.
Auffrischungsimpfungen können bereits in der Corona-Warn-App übertragen. Die App wird fortlaufend an das aktuelle Pandemie-Geschehen angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Doris Berve-Schucht
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Referat L 7, Pressestelle
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Tel.: +49 030 18441–1060
Fax: +49 030 18441–1245
Drohen den nur Zweimalgeimpften die Einschränkungen für Ungeimpfte?
Mit dieser Antwort hatte das BMG freilich nur einen Teil der Fragen Bijan Peymanis beantwortet. daher hatte dieser noch einmal nachgefasst.
Was passiert mit dem, der die dritte Impfung nicht will?
Wer durchgeimpft war, aber auf eine Auffrischungsimpfung verzichtet, hat nach den 3G-Regeln dauerhaft den rechtlichen Status des Geimpften – ungeachtet der bestehenden (Rest-)Schutzwirkung des Impfstoffes?
Nach Ablauf der Gültigkeit des Impfzertifikats muss die Person, die bewusst auf eine Auffrischungsimpfung verzichtet, auch keine Einschränkungen im beruflichen und privaten Alltag befürchten, wie sie derzeit für nicht gegen Corona geimpfte Personen gelten?“
Erstveröffentlichung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com
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