Von Rainer Lück 1RL.de - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, Link

Mehr­jährige Studien offen­baren feh­lende Distanz: Bun­des­ver­fas­sungs­richter ent­scheiden immer öfter »par­teinah«

Das aktuell vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) getroffene (und poli­tisch erwünschte) Urteil über die Corona-Zwangs­maß­nahmen aus dem ver­gan­genen April, euphe­mis­tisch »Bun­des­not­bremse« genannt, über­rascht nicht. Die Richter ent­scheiden immer öfter par­teinah. Das zeigen zahl­reiche mehr­jährige Studien über das BVerfG und seine Richter.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) ist in der Bun­des­re­publik Deutschland als Ver­fas­sungs­ge­richt des Bundes sowohl das höchste unab­hängige Ver­fas­sungs­organ der Justiz, rang­gleich mit den anderen obersten Bun­des­or­ganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bun­des­ebene. So weit die sowohl ein­fache wie auch theo­re­tisch zutref­fende Defi­nition, wie sie bei Wiki­pedia nach­zu­lesen ist. Aller­dings zeigt sich in der Praxis, dass es mit der Unab­hän­gigkeit — hier von der Politik — ganz und gar nicht so weit her ist.

Alleine schon die Zusam­men­setzung der beiden Senate des BVerfG lässt klar erkennen, wie eng das Gericht mit der Politik ver­knüpft ist. Die eine Hälfte der Richter wird vom Bun­destag ernannt, die andere Hälfte vom Bun­desrat. Wenig über­ra­schend nomi­nieren diese beiden Gremien anhand ihrer Stim­men­an­teile die Richter, die ihnen poli­tisch nahe stehen und/oder Mit­glieder ihrer jeweils eigenen Partei sind.

Para­de­bei­spiel dieser Nomi­nie­rungs­praxis ist unzwei­felhaft der aktuelle Prä­sident des BVerFG Stephan Har­barth. Sein Vor­gänger Andreas Voß­kuhle hatte sich mit einigen Äuße­rungen, so unter anderem über die »poli­ti­schen Eliten« im Land, nicht nur Freunde geschaffen. Als seine Amtszeit ablief, nutzten Merkel und Co. die Gele­genheit, mit Har­barth einen lini­en­treueren Juristen in das Amt des Prä­si­denten zu hieven.

Um ganz sicher zu gehen, dass das BVerfG in seinen Urteilen auch wirklich auf Linie bleibt, lud Merkel die Richter der beiden Gerichts­senate im ver­gan­genen Juni zu einem gemein­samen Abend­essen ein. In einem Land, wo die obersten Ver­fas­sungs­richter gemeinsam mit dem Regie­rungschef dinieren, kann es um die Demo­kratie nicht unbe­dingt gut bestellt sein.

Bei einem Blick auf die aktu­ellen Richter und ihre Par­tei­zu­ge­hö­rigkeit ver­wundert das aktuelle Urteil über die soge­nannte Bun­des­not­bremse dann nicht mehr. Har­barth ist treuer Par­tei­freund Merkels, Andreas Paulus gehört der FDP an, Gabriele Britz ist mit einem Poli­tiker der Grünen ver­hei­ratet, Josef Christ arbeitete früher als Berater für den dama­ligen Minis­ter­prä­si­denten Günther Oet­tinger (CDU Ba-Wü), Peter Huber gehört der CSU an, Peter Müller war zuvor Minis­ter­prä­sident im Saarland und ist Mit­glied der CDU, Christine Lan­genfeld ist die Tochter des vor­ma­ligen Minis­ter­prä­si­denten von Rheinland-Pfalz Carl-Ludwig Wagner (CDU) und Astrid Wall­ra­ben­stein war 2014  Pro­zess­be­voll­mäch­tigte für Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei einer Organ­klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die anderen, namentlich hier nicht auf­ge­führten Mit­glieder des BVerfG wurden ent­weder von der SPD oder einer der beiden Uni­ons­par­teien nomi­niert. Die einzige im Bun­destag ver­tretene Partei, die keinen Richter nomi­niert oder in ihren Reihen hat, ist — Über­ra­schung! — die AfD.

Seit meh­reren Jahren befassen sich zahl­reiche Studien mit dem Nomi­nie­rungs­ver­fahren für das BVerfG und sparen nicht an Kritik. Vor allem aber wird in den Studien (zu finden unter den ent­spre­chenden Such­be­griffen) immer öfter darauf hin­ge­wiesen, dass die Richter des Gerichts zunehmend par­teinah urteilen. So erklärt sich dann auch das aktuelle Urteil zu der »Bun­des­not­bremse« aus dem ver­gan­genen April.


Quelle: freiewelt.net