Das aktuell vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) getroffene (und politisch erwünschte) Urteil über die Corona-Zwangsmaßnahmen aus dem vergangenen April, euphemistisch »Bundesnotbremse« genannt, überrascht nicht. Die Richter entscheiden immer öfter parteinah. Das zeigen zahlreiche mehrjährige Studien über das BVerfG und seine Richter.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene. So weit die sowohl einfache wie auch theoretisch zutreffende Definition, wie sie bei Wikipedia nachzulesen ist. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass es mit der Unabhängigkeit — hier von der Politik — ganz und gar nicht so weit her ist.
Alleine schon die Zusammensetzung der beiden Senate des BVerfG lässt klar erkennen, wie eng das Gericht mit der Politik verknüpft ist. Die eine Hälfte der Richter wird vom Bundestag ernannt, die andere Hälfte vom Bundesrat. Wenig überraschend nominieren diese beiden Gremien anhand ihrer Stimmenanteile die Richter, die ihnen politisch nahe stehen und/oder Mitglieder ihrer jeweils eigenen Partei sind.
Paradebeispiel dieser Nominierungspraxis ist unzweifelhaft der aktuelle Präsident des BVerFG Stephan Harbarth. Sein Vorgänger Andreas Voßkuhle hatte sich mit einigen Äußerungen, so unter anderem über die »politischen Eliten« im Land, nicht nur Freunde geschaffen. Als seine Amtszeit ablief, nutzten Merkel und Co. die Gelegenheit, mit Harbarth einen linientreueren Juristen in das Amt des Präsidenten zu hieven.
Um ganz sicher zu gehen, dass das BVerfG in seinen Urteilen auch wirklich auf Linie bleibt, lud Merkel die Richter der beiden Gerichtssenate im vergangenen Juni zu einem gemeinsamen Abendessen ein. In einem Land, wo die obersten Verfassungsrichter gemeinsam mit dem Regierungschef dinieren, kann es um die Demokratie nicht unbedingt gut bestellt sein.
Bei einem Blick auf die aktuellen Richter und ihre Parteizugehörigkeit verwundert das aktuelle Urteil über die sogenannte Bundesnotbremse dann nicht mehr. Harbarth ist treuer Parteifreund Merkels, Andreas Paulus gehört der FDP an, Gabriele Britz ist mit einem Politiker der Grünen verheiratet, Josef Christ arbeitete früher als Berater für den damaligen Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU Ba-Wü), Peter Huber gehört der CSU an, Peter Müller war zuvor Ministerpräsident im Saarland und ist Mitglied der CDU, Christine Langenfeld ist die Tochter des vormaligen Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz Carl-Ludwig Wagner (CDU) und Astrid Wallrabenstein war 2014 Prozessbevollmächtigte für Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei einer Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die anderen, namentlich hier nicht aufgeführten Mitglieder des BVerfG wurden entweder von der SPD oder einer der beiden Unionsparteien nominiert. Die einzige im Bundestag vertretene Partei, die keinen Richter nominiert oder in ihren Reihen hat, ist — Überraschung! — die AfD.
Seit mehreren Jahren befassen sich zahlreiche Studien mit dem Nominierungsverfahren für das BVerfG und sparen nicht an Kritik. Vor allem aber wird in den Studien (zu finden unter den entsprechenden Suchbegriffen) immer öfter darauf hingewiesen, dass die Richter des Gerichts zunehmend parteinah urteilen. So erklärt sich dann auch das aktuelle Urteil zu der »Bundesnotbremse« aus dem vergangenen April.
Quelle: freiewelt.net
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