Sys­tem­presse jubelt: „Endlich Schluss für Attila Hildmann“ – Telegram sperrte einige Haupt­kanäle (+Video)

Wer einmal eine Zusam­men­stellung aller gän­gigen Hetz- und Hass­wörter zu Pro­testen gegen Impf­pflicht und die (nach­weislich) sinn­losen und schäd­lichen Aus­gren­zungen finden will — Voilá, hier sind sie. Attila Hildmann, einst gefei­erter Vegankoch und in der „woken Szene“ total in, ist nun der Teufel leib­haftig für sein altes Kli­entel. Wurde er vorher in den Medien gehät­schelt, hängt man ihm jetzt das ganze dif­fa­mie­rende, belei­di­gende Voka­bular an, die das System gegen Unbot­mäßige auf­fährt. Merke: Hass und Hetze ist ALLES, was aus den Reihen der Auf­müp­figen kommt. Umge­kehrt darf gegen ebenjene alles auf­ge­fahren werden, was es an Schmä­hungen gibt.

Die Sys­tem­presse ist zufrieden. Telegram hat nach­geben müssen und ein paar Haupt­kanäle von Attila Hildman gesperrt, aller­dings nur in Deutschland und mit dem Verweis, weil gegen lokale Gesetze ver­stoßen worden sei. Weitere Kanäle Attila Hild­manns sind online geblieben.

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Die öster­rei­chische Jour­na­listin Ingrid Brodnig twit­terte, dass alle Kanäle Hild­manns in Öster­reich zugänglich geblieben sind, nur wenige Nutzer berichten von Sperren. In anderen Ländern blieben alle Kanäle gänzlich frei. Das sollte eigentlich sehr nach­denklich machen. Was den Bericht­erstattern nämlich nicht so richtig auf­fällt, von der Bevöl­kerung aber durchaus regis­triert wird: „Lokale Gesetze“ bedeutet eben schon, dass die Regierung eine miss­liebige Stimme zum Schweigen bringen will. Mit anderen Worten: Deutschland ist in Sachen Mei­nungs­freiheit auf dem Niveau von „Regimes“ angekommen.

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Man kann zu dem Mann stehen, wie man will, seine Äuße­rungen gehen über die Grenzen des guten Geschmacks und sind überaus derb. Aber die Par­tei­lichkeit, Vor­ein­ge­nom­menheit und Willkür-Zensur in punkto Mei­nungs­freiheit in Deutschland ist erschre­ckend. Wenn jemand twittert, man solle die Unge­impften „zusam­men­treiben und keulen“ (tat­sächlich so geschehen, ist aber später gelöscht worden) ist das nicht mehr nur Hass und Hetze, sondern ein Aufruf zum Mas­senmord, der aber eine ganze Weile auf Twitter stehen geblieben ist. Es gab keinen Auf­schrei, keine Anzeige, der Account wurde nicht gelöscht. Man stelle sich vor, Herr Hildmann hätte so etwas umge­kehrt von sich gegeben.

Telegram musste reagieren. Die Tweets von Hildmann hätten den Mes­senger-Dienst in Deutschland in schwere Bedrängnis bringen können. Der offi­ziell in Dubai ange­sie­delte Anbieter ist mit seinem Mes­senger zurzeit unge­heuer beliebt, da er so ziemlich als ein­ziger nicht zen­siert. Lange hat Telegram nicht auf die Auf­for­de­rungen reagiert, die Inhalte nach den Wün­schen der deut­schen Regierung zu zen­sieren und die Kanal­in­haber abzu­strafen. Aber dann drohte, dass Apple und/oder Google den Telegram-Mes­senger aus ihren App-Stores werfen würden. Schon im Juni sah sich Telegram gezwungen, in der iOS-App (Apple) und für Android den Zugang zu beschränken, doch die Web­version von Telegram, also das Öffnen des Kanals im Internet-Browser war nach wie vor möglich. Erstaun­li­cher­weise läuft aber einer der großen Kanäle mit etwa 63tausend Usern weiter, wahr­scheinlich, weil er nicht unter Attila Hild­manns Namen gelistet ist.

Die meisten Hildmann-Tele­gram­kanäle sind nun nicht mehr zugänglich, zumindest die, die unter seinem Namen laufen. Dabei geht es um sieben Kanäle. Manche davon haben nur eine kleine Abonnentenzahl.

Sogar die Tages­schau schreibt:

„Dies zeigt, dass Telegram offenbar auf poli­ti­schen Druck aus Deutschland reagiert. In der ver­gan­genen Woche hatte das Bun­des­in­nen­mi­nis­terium mit­ge­teilt, einen direkten Kontakt zur Kon­zern­spitze von Telegram her­ge­stellt zu haben. Man habe in einem ‚kon­struk­tiven Gespräch‘ ver­einbart, ‚den Aus­tausch fort­zu­setzen und zu inten­si­vieren‘, sagte Innen­mi­nis­terin Nancy Faeser. Sie hatte zuvor auch eine Abschaltung des gesamten Mes­senger-Dienstes in Deutschland nicht aus­ge­schlossen, was jedoch auf Kritik gestoßen war.

Auch das Bun­des­kri­mi­nalamt (KBA) wollte einem Bericht der ‚Welt‘ zufolge im Kampf gegen strafbare Inhalte den Druck auf Telegram erhöhen. Demnach kün­digten Behör­den­ver­treter im Innen­aus­schuss des Bun­des­tages an, dass der Dienst künftig mit Lösch­bitten oder Daten­an­fragen geflutet werden soll.

Zusätzlich erhebe das BKA gemeinsam mit den Lan­des­kri­mi­nal­ämtern das Koope­ra­ti­ons­ver­halten von Telegram bei Löschungs­an­re­gungen und Bestands­da­ten­ab­fragen im Bereich der poli­tisch moti­vierten Kriminalität.“

Noch einmal: Dieser Ver­fol­gungs­eifer geht nur von Deutschland aus. Soweit gehen noch nicht einmal die als „Regime“ beti­tu­lierten Länder. Wie es mit China und Nord­korea aus­sieht, ist unklar.

Gesetze sind in Ordnung.

Attila Hildmann musste aus Deutschland in die Türkei fliehen, da ein Haft­befehl wegen Volks­ver­hetzung gegen ihn vor­liegt. Früher sind Regie­rungs­kri­tiker aus der Türkei ins freiere Deutschland geflohen. Man sehe sich einmal den neu­esten Artikel über den Jour­na­listen Deniz Yücel an:

„Der Euro­päische Gerichtshof für Men­schen­rechte hat die Türkei wegen der Inhaf­tierung des deutsch-tür­ki­schen Jour­na­listen Deniz Yücel verurteilt.

Die ein­jährige Unter­su­chungshaft Yücels wegen angeb­licher Ter­ror­pro­pa­ganda habe seine Men­schen­rechte auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Mei­nungs­äu­ßerung ver­letzt, heißt es in dem Urteil, das am Dienstag schriftlich ver­kündet wurde (Beschwer­de­nummer 27684/17). Ankara muss nun 13.300 Euro Ent­schä­digung an den Jour­na­listen zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig, die Pro­zess­par­teien können es innerhalb von drei Monaten anfechten.“

Para­graphen, wie „Volks­ver­hetzung“ dürfen nicht nur aus­schließlich gegen die der Regierung unan­ge­nehmen Gruppen ange­wandt werden. Es geht nicht an, dass Sys­tem­lieb­linge geschont und Kri­tiker will­kürlich abge­straft werden. Ein Herr Böh­mermann darf aus­län­dische Regie­rungs­ober­häupter auf das Unver­schäm­teste belei­digen (Prä­sident Erdogan) und Bevöl­ke­rungs­gruppen ver­un­glimpfen (Omas als Umweltsau, Kinder als Seu­chen­schleudern). Von einem Haft­befehl gegen den Initiator einer Unge­impften-Keulung haben wir bisher nichts gehört.