Trotz ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags befleißigen sich die GEZ-Sender rund um die Schein-Pandemie einer sehr einseitigen, unsachlichen, manipulativen und verantwortungslosen Berichterstattung. Gegen den seit 2013 geltenden GEZ-Zwangsbeitrag hat sich der Journalist Hans U. P. Tolzin juristisch gewehrt — letztlich leider erfolglos. Ein mit Hilfe des AGBUG-Rechtsfonds finanziertes Rechtsgutachten fasst die juristische Argumentation zusammen.
(von Hans U. P. Tolzin)
Zusammenfassung des juristischen Verfahrens
(agbug.de, PDF, 3 Seiten)
Rechtsgutachten zum Zwangsrundfunkbeitrag
(agbug.de, PDF, 9 Seiten)
Letztlich wehrlos gegen Kontopfändung
Die Presse wird oft als die vierte Gewalt im Staat angesehen, als ein unabhängiges Korrektiv der Regierungspolitik. Die Massenmedien, einschließlich der öffentlich-rechtlichen Sender, haben naturgemäß großen Einfluss auf die öffentliche Meinung. Da unsere Welt nicht perfekt ist, sind sie damit automatisch Bemühungen mächtiger Interessengruppen ausgesetzt, eine Kontrolle über sie auszuüben.
Vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben ja den ausdrücklichen Auftrag, neutral und sachlich zu informieren und dem Bürger zu ermöglichen, sich eine unabhängige und mündige Meinung zu bilden.
Dies war u. a. aufgrund des politischen Einflusses der Parteien auf den Rundfunkrat schon immer problematisch und es ist über die Jahrzehnten die Tendenz einer zunehmend einseitigen Berichterstattung im Sinne der Regierungsparteien und den geopolitischer Interessen hinter der NATO sichtbar.
Deshalb war die Einführung des Zwangsbeitrags im Jahr 2013 aus meiner Sicht ein unerträglicher Eingriff in meine Grundrecht, selbst zu entscheiden, aus welchen Quellen ich meine politischen Informationen beziehe. Weil ich damals bereits mit anderen Themen sehr eingebunden war, ergab ich mich damals jedoch zähneknirschend meinem Schicksal.
Im Zuge der verfälschten und manipulierten Berichterstattung über die angebliche Corona-Gefahr war für mich das Maß voll und ich stellte die Zahlung der Beiträge ein und beschloss, juristischen Widerstand bis hin zum Bundesverfassungsgericht oder auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu leisten.
Ich überlegte sogar schon ernsthaft, was ich tun würde, sollte man mir mit Erzwingungshaft drohen, wie man es ja schon in Einzelfällen gemacht hat.
Doch letztlich hat der SWR die Rundfunkgebühren einfach von meinem Geschäftskonto gepfändet. Nachfolgend der Ablauf meiner Auseinandersetzung mit dem SWR bzw. den Gerichten.
Mein persönliches Fazit
Die Einschaltung juristischer Schritte gegen die Zwangsrundfunkbeiträge ist aufgrund der derzeitigen Aussichtslosigkeit nicht zu empfehlen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, passiven Widerstand gegen die Zwangsrundfunkgebühren zu leisten. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Webseite https://rundfunk-frei.de/ von Olaf Kretschmann.
Insbesondere empfehle ich die Teilnahme an der dort geführten Unterstützerliste für die Durchführung von Volksentscheidungen auf Landesebene gegen die Zwangsgebühren. Das ist wohl im Moment noch der einzige rechtliche Weg, ohne Art. 20 Abs. 4 GG in Anspruch zu nehmen. Die Durchführung von Volksentscheidungen wird auch von meinem Anwalt Dr. Lipinski empfohlen.
Sein vom AGBUG-Rechtsfonds finanziertes Gutachten finden Sie hier.
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Vielen Dank an Alle, die unsere Musterverfahren gegen den Corona-Wahn bisher finanziell unterstützt haben!
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Quelle: impfkritik.de
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