Bundesarchiv, Bild 183-R83900 / CC-BY-SA 3.0,https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en

8. Mai 1945/US-Direktive 1067 belegt: „Deutschland nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als besiegter Feind­staat!“ — Teil 3

Die Direktive JCS 1067 an den Ober­be­fehls­haber der US-Besat­zungs­truppen in Deutschland legte im April 1945 die Grundzüge der ame­ri­ka­ni­schen Besat­zungs­po­litik für die Nach­kriegszeit fest. Ihre zahl­reichen strengen Bestim­mungen blieben offi­ziell bis Mitte 1947 gültig.

Aller­dings sahen die Alli­ierten die Besetzung Deutsch­lands nicht zum Zwecke seiner „Befreiung“, sondern als „besiegter Feindstaat.“

Siehe hier:

Quelle Screenshot/Bildzitat: http://ghdi.ghi-dc.org/sub_document.cfm?document_id=2297&language=german

Den ersten Teil dieser Direktive habe ich bereits veröffentlicht:

Nach­folgend der zweite Teil der Direktive JCS 1067:

  1. Ent­mi­li­ta­ri­sierung:
  2. a) Sie werden in Ihrer Zone sicher­stellen, dass alle Ein­heiten der deut­schen Streit­kräfte ein­schließlich der halb­mi­li­tä­ri­schen Orga­ni­sa­tionen als solche auf­gelöst werden und dass ihre Ange­hö­rigen sofort ent­waffnet und über­wacht werden. Sie werden alle Mili­tär­per­sonen, die unter die Bestim­mungen der Ziffer 8 fallen, ver­haften und gefan­gen­halten, bevor end­gültig über sie verfügt wird

[ … ]

  1. Als Kriegs­ver­brecher ver­dächtige Per­sonen und Ver­haf­tungen im Interesse der Sicherheit:
  2. a) Sie werden Adolf Hitler, seine Haupt-Nazi-Kom­plizen, andere Kriegs­ver­brecher und alle die­je­nigen Per­sonen, die an der Planung oder Durch­führung von Nazi­un­ter­neh­mungen beteiligt waren, die mit Gräu­el­taten oder Kriegs­ver­brechen in Ver­bindung standen oder zu solchen führten, aus­findig machen, ver­haften und gefan­gen­halten, bis Sie weitere Anwei­sungen darüber erhalten, was mit ihnen geschehen soll.

[ … ]

  1. Poli­tische Tätigkeit:
  2. a) Keine poli­tische Tätigkeit irgend­welcher Art darf ohne Ihre Geneh­migung begünstigt werden. Sie werden dafür sorgen, dass Ihre Mili­tär­re­gierung keine Bindung zu irgend­einer poli­ti­schen Gruppe eingeht.
  3. b) Sie werden jeg­liche Ver­breitung von nazis­ti­schen, mili­ta­ris­ti­schen oder pan-ger­ma­nis­ti­schen Lehren verbieten.
  4. c) Sie werden keine deut­schen Auf­märsche mili­tä­ri­scher, poli­ti­scher, ziviler oder sport­licher Art gestatten.
  5. d) Rede‑, Presse- und Reli­gi­ons­freiheit sind zu gewähren, soweit sie nicht mili­tä­rische Inter­essen beeinträchtigen.

[ … ]

  1. Erziehung:
  2. a) Alle päd­ago­gi­schen Ein­rich­tungen in Ihrer Zone mit Aus­nahme der­je­nigen, die schon vorher auf Grund einer Geneh­migung alli­ierter Stellen wie­der­errichtet worden sind, sind zu schließen. Die Schließung von nazis­ti­schen Erzie­hungs­in­sti­tuten, wie Adolf-Hitler-Schulen, Napolas und Ordens­burgen und von Nazi­or­ga­ni­sa­tionen innerhalb anderer päd­ago­gi­scher Ein­rich­tungen soll für immer gelten.
  3. b) Ein koor­di­niertes Kon­troll­system über die deutsche Erziehung und ein beja­hendes Pro­gramm der Neu­aus­richtung sollen auf­ge­stellt werden, um die nazis­ti­schen und mili­ta­ris­ti­schen Lehren völlig aus­zu­rotten und die Ent­wicklung demo­kra­ti­schen Gedan­ken­gutes zu fördern.
  4. c) Sie werden die Wie­der­eröffnung von Volks­schulen, Mit­tel­schulen und Berufs­schulen so bald wie möglich nach Aus­schaltung des Nazi­per­sonals geneh­migen. Lehr­bücher und Lehr­pläne, die nazis­tische und mili­ta­ris­tische Lehren ent­halten, sollen nicht benutzt werden. Der Kon­trollrat soll Pro­gramme auf­stellen, in denen die Wie­der­eröffnung der höheren Schulen, Uni­ver­si­täten und anderer Institute für höhere Bildung in Aus­sicht genommen wird. Nach Ent­fernung der beson­deren nazis­ti­schen Spuren und des Nazi­per­sonals und bis zur Abfassung solcher Pro­gramme durch den Kon­trollrat können Sie innerhalb Ihrer Zone ein vor­läu­figes Pro­gramm auf­stellen und in Kraft setzen und auf jeden Fall die Wie­der­eröffnung der­je­nigen Ein­rich­tungen und Abtei­lungen gestatten, in denen eine Aus­bildung geboten wird, die Sie für die Ver­waltung der Mili­tär­re­gierung und für die Zwecke der Besatzung für unmit­telbar not­wendig und nützlich halten.

[ … ]

  1. Wirt­schaft:

All­ge­meine Ziele und Kontrollmethoden:
16. Sie werden dafür sorgen, dass die deutsche Wirt­schaft so ver­waltet und kon­trol­liert wird, dass die in den Ziffern 4 und 5 dieser Direktive ent­hal­tenen Haupt­ziele erreicht werden. Wirt­schafts­kon­trollen sind nur in dem Maße ein­zu­führen, wie sie zur Errei­chung dieser Ziele not­wendig sind, vor­aus­ge­setzt, dass Sie in vollem Ausmaß die für die Durch­führung der indus­tri­ellen Abrüstung Deutsch­lands not­wen­digen Kon­trollen ein­führen. Abge­sehen von den für diese Zwecke erfor­der­lichen Maß­nahmen werden Sie keine Schritte unter­nehmen, die (a) zur wirt­schaft­lichen Wie­der­auf­richtung Deutsch­lands führen könnten oder (b) geeignet sind, die deutsche Wirt­schaft zu erhalten oder zu stärken.

  1. Soweit es irgend möglich ist, ohne die erfolg­reiche Durch­führung der Maß­nahmen zu gefährden, die not­wendig sind, um die in den Ziffern 4 und 5 dieser Direktive umris­senen Ziele zu erreichen, werden Sie sich deut­scher Behörden und Dienst­stellen bedienen und diese derart beauf­sich­tigen und für Nicht­be­folgung von Anord­nungen bestrafen, wie es not­wendig ist, um zu gewähr­leisten, dass sie ihre Auf­gaben ausführen.

Zu diesem Zweck werden Sie allen deut­schen Dienst­stellen und Ver­wal­tungs­stellen, die Sie für unbe­dingt not­wendig halten, ange­messene Voll­machten erteilen. Vor­aus­ge­setzt aller­dings, dass Sie sich jederzeit streng an die Bestim­mungen dieser Direktive über die Ent­na­zi­fi­zierung und die Auf­lösung oder Aus­schaltung von Nazi­or­ga­ni­sa­tionen, Ein­rich­tungen, Grund­sätzen, besondere Merkmale und Methoden halten.

Sie werden, soweit not­wendig, einen Ver­wal­tungs­ap­parat errichten, der nicht von deut­schen Behörden oder Dienst­stellen abhängig ist, um die Durch­führung der Bestim­mungen [ … ] und aller anderen Maß­nahmen, die für die Errei­chung Ihrer die indus­trielle Abrüstung betref­fenden Ziele erfor­derlich sind, zu voll­ziehen oder sicherzustellen.

  1. Um den Aufbau und die Ver­waltung der deut­schen Wirt­schaft im größt­mög­lichen Ausmaß zu dezen­tra­li­sieren, werden Sie
  2. a) dafür sorgen, dass alles, was erfor­derlich ist, um die lebens­wich­tigen öffent­lichen Ver­sor­gungs­dienste und die indus­trielle und land­wirt­schaft­liche Tätigkeit auf­recht­zu­er­halten oder wie­der­her­zu­stellen, soweit wie möglich auf ört­licher und regio­naler Grundlage unter­nommen wird;
  3. b) im Kon­trollrat auf keinen Fall die Errichtung einer zen­tra­li­sierten Kon­troll­ver­waltung über die deutsche Wirt­schaft vor­schlagen oder bil­ligen, außer in den Fällen, wo eine solche Zen­tra­li­sierung der Ver­waltung zur Errei­chung der in den Ziffern 4 und 5 dieser Direktive auf­ge­führten Ziele unbe­dingt not­wendig ist. Die Dezen­tra­li­sierung der Ver­waltung darf nicht ver­hindern, dass im Kon­trollrat die wei­test­ge­hende Einigkeit über die Wirt­schafts­po­litik erzielt wird.

[ … ]

Deut­scher Lebensstandard:

  1. Sie werden Schät­zungen darüber anstellen, welche Zuschüsse not­wendig sind, um Hun­gersnot, die Aus­breitung von Krank­heiten und zivile Unruhen zu ver­meiden, die die Besat­zungs­streit­kräfte gefährden könnten. Als Grundlage für diese Schät­zungen soll ein Pro­gramm dienen, durch das die Deut­schen selbst für ihre Ver­sorgung aus eigener Arbeit und eigenen Hilfs­quellen ver­ant­wortlich gemacht werden. Sie werden alle durch­führ­baren wirt­schaft­lichen und poli­zei­lichen Maß­nahmen ergreifen, um sicher­zu­stellen, dass die deut­schen Hilfs­quellen voll aus­ge­nutzt werden und der Ver­brauch auf dem Min­destmaß gehalten wird, damit die Ein­fuhren streng begrenzt und Über­schüsse für die Besat­zungs­streit­kräfte, ver­schleppte Per­sonen und Kriegs­ge­fangene der Ver­einten Nationen sowie für Repa­ra­ti­ons­zwecke ver­fügbar gemacht werden könnenSie werden nichts unter­nehmen, was geeignet wäre, den Min­dest­le­bens­standard in Deutschland auf einem höheren Niveau zu erhalten als in irgend­einem benach­barten Mit­glieds­staat der Ver­einten Nationen, und Sie werden geeignete Maß­nahmen ergreifen, um sicher­zu­stellen, dass der Min­dest­le­bens­standard des deut­schen Volkes nicht höher liegt als bei irgend­einem benach­barten Mit­glieds­staat der Ver­einten Nationen, falls solche Maß­nahmen dazu bei­tragen, den Standard in irgend­einer dieser Nationen zu heben.

[ … ]

Arbeits­fragen, Gesund­heits­wesen und Sozialversicherung:

  1. Sie werden den Arbeit­nehmern gestatten, sich nach demo­kra­ti­schen Gesichts­punkten zu orga­ni­sieren, vor­aus­ge­setzt, dass die not­wen­digen Garantien gegeben sind, um eine Fort­setzung des nazis­ti­schen oder mili­ta­ris­ti­schen Ein­flusses in jeg­licher Tarnung oder ein Wei­ter­be­stehen irgend­welcher Gruppen, die den Zielen und Unter­neh­mungen der Besat­zungs­streit­kräfte feindlich gegen­über­stehen, zu verhindern.

[ … ]

 (Quelle: „Direktive der ame­ri­ka­ni­schen Stabs­chefs an den Ober­be­fehls­haber der US-Besat­zungs­truppen in Deutschland (JCS 1067) (April 1945)“; abge­druckt in Wilhelm Cornides und Hermann Volle, Hg. „Um den Frieden mit Deutschland“, Ober­ursel (Taunus): Europa-Archiv, 1948; auch abge­druckt in Rolf Stei­ninger, Hg., „Deutsche Geschichte 1945–1961. Dar­stellung und Doku­mente in zwei Bänden“, Stuttgart: Fischer Taschenbuch Verlag, 1983, Bd. 1, S. 47–52. (http://ghdi.ghi-dc.org/docpage.cfm?docpage_id=2971)

FORT­SETZUNG FOLGT!


Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de