Rechnet man sämtliche in Bayern erhobene und veränderte Corona-Maßnahmen zusammen, so gab es im Durchschnitt fast jeden Tag des Jahres 2020 eine Änderung bei den verfassungswidrigen Grundrechte-Einschränkungen. Allein dadurch wurde in Bayern ein zeitnaher juristischer Widerstand gegen den Corona-Wahn fast unmöglich gemacht. Doch irgendwann müssen die Gerichte sich mit den Sachargumenten auseinandersetzen und zumindest nachträglich verfassungsrechtlich Stellung beziehen. Bis dahin gilt es durchzuhalten.
Historie der Corona-Maßnahmen in Bayern (März — Dez. 2020)
(PDF-Datei, 8 Seiten)
(Hans U. P. Tolzin, 28.03.2022) Die bayerische Landesregierung mutete ihrer Bevölkerung (und damit eigentlich ihren Arbeitgebern!) allein Jahr 2020 ganze 11 Auflagen ihrer Coronaverordnung zu. Doch selbst das ist nur eine Frage der Zählweise, denn zwischendurch wurde die jeweils aktuelle Verordnung weitere 23 Mal geändert. Allein die 6. Auflage wurde insgesamt 10 verändert, bevor der Zähler zur 7. Auflage sprang. Damit wären wir von März bis Dezember 2020 bei insgesamt 34 Veränderungen der Coronaverordnung.
Doch damit sind all jene massiven verfassungswidrigen Grundrechteeinschränkungen, die nicht in der eigentlichen Verordnung stehen, noch gar nicht erfasst, z. B. Quarantänemaßnahmen, Schließungen und Betretungsverbote und der Zwang zu Hygienekonzepten.
Insgesamt hat die bayerische Landesregierung im Jahr 2020 sage und schreibe 258 Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der behaupteten Corona-Pandemie in ihrem Ministerialblatt veröffentlicht.
Das ist ein wahres Maschinengewehrfeuer der verfassungswidrigen Grundrechteeinschränkungen. Im Durchschnitt sind es fast eine Änderung am Tag. Wer als braver bayerischer Bürger und CSU- oder SPD-Wähler versucht hat, auf dem Laufenden zu bleiben, um zu wissen, was denn gerade aus Sicht der Landesregierung rechtens ist und was nicht, hatte im Grunde keine Chance dazu — es sei denn, man war von der Arbeit freigestellt und widmete sich täglich wenigstens zwei Stunden den Änderungen und ihren konkreten Auswirkungen auf den Alltag.
Wer versucht hat, juristisch gegen diesen Wahnsinn vorzugehen, so wie die aus dem AGBUG-Rechtsfonds und der Heidelberger Anwaltskanzlei Lipinski bestehenden Arbeitsgemeinschaft, hatte im Grunde von vornherein keine Chance, Eilanträge an die Gerichte mit Eile zu begründen, da zum Zeitpunkt der Klageeinreichung oft schon wieder neue Regelungen galten.
Doch das wussten wir natürlich im Frühjahr 2020 noch nicht. Zu dem Zeitpunkt war unser Rechtsanwalt Dr. Lipinski noch durchaus optimistisch, was die Erfolgsaussichten dieser und anderer Klagen betraf, denn je mehr er sich als Experte für Verfassungsfragen in die Thematik einarbeitete, desto mehr offensichtliche formale und sachliche Fehler und Widersprüche taten sich ihm auf.
Doch neben der Schwierigkeit, mit dem ständigen Wechsel der Regeln mitzuhalten, war es natürlich die totale Verweigerungshaltung der Richterschaft, sowohl der bayerischen Obergerichte als auch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe — als auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, mit der wir damals noch nicht rechnen konnten.
Wie der von mir sehr geschätzte Rechtsprofessor Martin Schwab mir in einem Interview einmal sinngemäß sagte:
“Ob die konsequente Verfolgung des Rechtsweges sinnvoll war, werden wir nur erfahren, nachdem wir ihn auch wirklich gegangen sind”.
Es ist offensichtlich, dass unser Rechtssystem eklatante Schwächen aufweist. Es sind dabei nicht unbedingt gesetzliche Schwächen, sondern wohl eher menschliche Schwächen. Schließlich reicht der Kern unseres Grundgesetzes und ein Verständnis um den Geist, der ihn trägt, ja schon aus, die Verfassungsmäßigkeit sämtlicher Corona-Maßnahmen ernsthaft anzuzweifeln. Bei einer ehrlichen Rechtsgüterabwägung und Würdigung der Sachvorträge wäre wohl keine der Willkürmaßnahmen zu halten gewesen.
Wir brauchen also neue Richter in Deutschland, denn jenen Richtern, die unsere Klagen wiederholt ohne Anhörung und Würdigung unserer Sachargumente zurückgewiesen haben, werde ich persönlich je wieder mein Vertrauen schenken können. Ein grundlegender Richterwandel erfordert jedoch vermutlich einen grundlegenden politischen Wandel, und wie der vonstatten gehen soll, ist im Moment auch für mich noch nicht absehbar. Die Wahl im Saarland war ja wieder einmal sehr ernüchternd.
Wie dem auch sei: Derzeit sind im Rahmen unserer Popularklage noch zwei Vorgänge anhängig, einmal beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) und einmal beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH). Die Mühlen der Justiz mahlen zwar insbesondere beim Coronathema sehr langsam, aber früher oder später müssen diese Gerichtshöfe unsere Klage im Hauptsacheverfahren behandeln.
Erfahrungsgemäß werden die Richter versuchen, uns dazu zu bewegen, die Klage wegen fehlender formaler Aktualität zurückzuziehen. Jedoch kann auch eine nachträgliche Feststellung, ob eine staatliche Maßnahme rechtens war, eine enorme Auswirkung auf das politische Coronageschehen haben.
Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir zumindest diese nachträgliche gerichtliche Feststellung bewirken — und zwar natürlich im Sinne der Grundrechte und der Wahrheit.
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Vielen Dank an Alle, die unsere Musterverfahren gegen den Corona-Wahn bisher finanziell unterstützt haben!
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Stichwort: “Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte”
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Quelle: impfkritik.de
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