Wenige kennen sie, aber viele bezahlen sie: Deutschlands exotische Steuern. Während die Mehrwert- und Einkommenssteuer allen ein Begriff ist, ist die Tanz- oder Schaumweinsteuer weniger geläufig. Welche Steuerarten gibt es?
Das versteuerte Vergnügen
Der Name sagt es bereits: Die Vergnügungssteuer versteuert das Vergnügen. Sie ist örtlich begrenzt und von der jeweiligen Gemeinde einzuführen und festzulegen.
Aus diesem Grund unterscheiden sich die Steuersätze teilweise erheblich von Stadt zu Stadt. Deutschlandweit kommen jährlich trotzdem über eine Milliarde Euro durch die Vergnügungssteuer zusammen. Dies liegt nicht zuletzt an den vielen verschiedenen Unterarten der Steuerform.
Kinosteuer
Die Kinosteuer ist das Relikt der Vergnügungssteuer: Bereits in den 30er Jahren wurde sie eingeführt und ist bis heute auf die Vorführung von Filmen gültig und von den Kinobetreibern abzugeben.
Ende der 60er Jahre wurde sie zudem durch eine zusätzliche Quasisteuer ergänzt. Unter dem Begriff der Filmabgabe müssen Kinobetreiber n bis zu drei Prozent hohe Erlöse an die Filmförderung zahlen.
Wettsteuer
Im Juli 2012 hat die deutsche Bundesregierung die neu erarbeitete Wettsteuer ausgeweitet. Seitdem werden Sportwetten, Lotterieeinsätze und andere Formen des Glücksspiels mit fünf Prozent versteuert.
Jeder, der in Deutschland eine Wette tätigt, ist dementsprechend zur Zahlung der Wettsteuer verpflichtet. Auch Wettanbieter können sich nicht von der Pflicht befreien, selbst nicht mit einem Unternehmenssitz im Ausland. Jegliches Umgehen der Wettsteuer ist illegal und wird geahndet. Wettkunden können unter bestimmten Umständen trotzdem der Zahlung entgehen – und das komplett legal.
Dies ist möglich, wenn die Wettanbieter sich darauf einigen, die Wettsteuer selbst zu übernehmen, statt sie auf ihre Kunden zu übertragen. Wer also in den Genuss von Wetten ohne zusätzlicher Steuer kommen will, findet hier auf dieser Website seriöse Wettanbieter ohne Wettsteuer.
Tanzsteuer
Die Tanzsteuer ist die wohl unbekannteste Vergnügungssteuer, dabei existiert sie bereits seit dem 19. Jahrhundert. Die Tanzsteuer wird stets dann erhoben, wenn öffentliche Tanzveranstaltungen stattfinden.
Auch hier ist der Veranstalter in der Steuerpflicht und hat die Wahl, die Steuer selbst zu übernehmen oder an die Teilnehmer abzugeben. Betreiber der nächsten Familien- oder Betriebsfeier können allerdings aufatmen: Alle nicht gewerblichen Tanzveranstaltungen sind natürlich von der Tanzsteuer ausgenommen.
Steuerfalle Alkohol
Die Alkoholsteuer ist ein Überbegriff, die das allgemeine Alkoholsteuergesetz reguliert. Verschiedene Alkoholsorten unterliegen allerdings ihren eigenen Steuersätzen. Dazu zählt:
- die Seksteuer,
- die Biersteuer,
- die Branntweinsteuer.
Bei allen drei Steuern setzt sich die Höhe des Steuersatzes aus der Höhe des Alkoholgehalts zusammen. Daraus ergibt sich die Faustregel: je höher, desto teurer. Die Sektsteuer (auch Schaumweinsteuer genannt) wurde vor über 100 Jahren eingeführt, um die damalige Reichskriegsflotte zu finanzieren.
Heute kommen durch sie jährlich bis zu 430 Millionen Euro Steuern zusammen. Noch mehr Einnahmen erzielt die Biersteuer mit an die 700 Millionen Euro. Branntwein ist allerdings der unangefochtene Spitzenreiter: bis zu 2 Milliarden Euro Abgaben werden jährlich verzeichnet.
Kaffeesteuer
Auch der allseits beliebte Muntermacher bleibt nicht von seiner eigenen Steuer verschont. Kaffee und alle kaffeehaltigen Waren wie Süßigkeiten fallen unter das Kaffeesteuergesetz.
Wichtig zu unterscheiden ist hierbei die Definition von Kaffee: Unter dem Begriff Kaffee wird der klassische Röstkaffee, aber auch der lösliche Kaffee verstanden.
Letzterer ist mit etwa fünf Euro pro Kilogramm beinahe doppelt so hoch versteuert wie der Röstkaffee.
Quelle: pravda-tv.com