Die EU höhlt weiter die Eigenstaatlichkeit ihrer Mitgliedsländer aus. Für die kommende Europawahl 2024 wurden jetzt zusätzliche EU-weite Wahllisten eingeführt, über die Abgeordnete in das EU-Parlament einziehen sollen.
Das EU-Parlament hat mit 323 zu 262 Stimmen bei 48 Enthaltungen einer Wahlrechtsreform zugestimmt. Eingeführt wird ein Zweistimmensystem für die Europawahl 20024: eine Stimme für die Wahl der Abgeordneten in den Wahlkreisen der Mitgliedstaaten und eine weitere für einen EU-weiten Wahlkreis. Über diesen Wahlkreis sollen dann weitere Abgeordnete in das Parlament einziehen dürfen. Diese Erweiterung fördert vor allem die größeren EU-Mitgliedsländer wie auch die großen Parteien und wertet so die Stimmen in den einzelnen Wahlkreisen der Mitgliedsländer deutlich ab. Vor allem aber wird so das EU-Parlament noch einmal zusätzlich aufgeblasen und schafft neue Plätze für Abgeordnete, die von den Steuerzahlern in den Ländern voll alimentiert werden müssen. Wem dafür wieder am tiefsten in die Tasche gegriffen wird, ist kein Geheimnis: der deutsche Michel wird wieder finanziell am meisten bluten müssen.
Für den Wähler in Deutschland bedeutet diese Reform, dass er seine Stimme nicht nur für einen in seinem Wahlkreis antretenden Kandidaten respektive einer dort antretenden Partei abgeben kann, sondern dass er darüber hinaus auch für einen ihm möglicherweise vollkommen unbekannten ausländischen Politiker oder einer ihm unbekannten ausländischen Partei, Gruppe oder Initiative stimmen soll. Denn die EU-weiten Kandidatenlisten sollen sowohl von europäischen Wahleinheiten wie Bündnissen einzelstaatlicher Parteien oder einzelstaatlicher Wählervereinigungen bzw. von europäischen Parteien eingereicht werden können, heißt es dazu auf den entsprechenden Seiten der EU.
Quelle: freiewelt.net