In der Bevölkerung ist Covid kaum noch Thema, und die Menschen atmen vorsichtig auf, immer mit einem schiefen Blick auf den Herbst. Nicht ohne Grund. Hinter verschlossenen Türen wird schon wieder an den Daumenschrauben gearbeitet. Eine Gesetzesänderung gefährdet massiv die Versammlungsfreiheit und ist eine Art Ermächtigung für den Gesundheitsminister. Willkür werden Tür und Tor geöffnet.
Gesundheitsminister Johannes Rauch hat jetzt schon sehr kritisch zu sehende Befugnisse, von denen der deutsche Gesundheitsminister, Herr Lauterbach (noch) träumt: Mit einer einfachen Verordnung kann sein österreichischer Kollege der offiziellen Liste der anzeigepflichtigen Erkrankungen beliebig neue hinzufügen. Ob Vogelgrippe, Corona, Schnupfen oder Affenpocken.
Gerhard Kaniak ist der Vertreter der FPÖ im Gesundheitsausschuss. Ihm ist zu verdanken, dass die Österreicher von den „Grauslichkeiten“, die die Regierung in diesem Gremium plant, überhaupt etwas erfährt. Er warnt: „Schwarz-Grün plant jetzt die Impfpflicht durch die Hintertüre!“
Der Gesundheitsausschuss des Parlamentes behandelte einen Abänderungsantrag für das Covid-19-Maßnahmengesetz (Epidemiegesetz). Gerhard Kaniak war dabei. Ein Teil der Neuregelungen betrifft die Covid-Impfung. Zuerst einmal will der Gesundheitsminister Johannes Rauch – entgegen der Europäischen Datenschutzverordnung — die persönlichen Daten erhalten, um in einer großen Anschreibenaktion die Bürger an die Impfung zu „erinnern“, unabhängig davon, ob die Bürger eine Impfung benötigen oder nicht. Alle Österreicher, die noch nicht dreifach geimpft sind, bekommen dieses Schreiben, auch wenn sie „legal“ ungeimpft sind wegen medizinischer Ausnahmegründe.
Die Neuregelungen geben dem österreichischen Gesundheitsminister sogar noch mehr Befugnisse, was die Liste der anzeigenpflichtigen Krankheiten betrifft. Nun sollen „Kranke und Krankheitsverdächtige“ durch eine einfache Verordnung mit „Verkehrsbeschränkungen“ belegt werden. Das gibt ihm die Möglichkeit, einen neuen allgemeinen Lockdown wieder einzuführen. Und das gilt nicht nur für Covid 19, sagt Gerhard Kaniak, sondern für jede Krankheit, die der Gesundheitsminister beliebte, in die besagt Liste einzutragen. Auch Personen, die sich nur ein- oder zweimal haben impfen lassen, aber nicht boostern – oder die in Zukunft nicht die vierte, fünfte oder sechste Boosterung mitgemacht haben, können von den „Verkehrsbeschränkungen“ betroffen sein.
Der FPÖ-Politiker weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Beschränkungen auch verhängt werden können bei Krankheiten, bei denen der Erkrankte oder „Krankheitsverdächtige“ keine Gefahr für andere Menschen darstellt, etwa weil die Krankheit nur über ganz bestimmte Wege weitergegeben werden kann. Das wären Krankheiten, die eigentlich gar nichts im Epidemiegesetz zu suchen haben, sagt Herr Kaniak. Er sieht in der Novelle einen Missbrauch des Epidemiegesetzes, der absichtlich die Befugnisse des Gesundheitsministers ungebührlich ausweitet, um auch — am Parlament vorbei – diese „Verkehrsbeschränkungen“ willkürlich der Gesamtbevölkerung aufzuzwingen.
Der Eindruck, der dabei entsteht, ist, dass die Regierung zwar keine Impfpflicht direkt einführt, aber die Daumenschrauben durch Einschränkungen soweit anzieht, dass das Leben praktisch eine Art Strafvollzug daheim ist und man nur noch zum Lebensmitteleinkauf und zur Arbeit gehen kann – wenn man denn überhaupt noch eine hat. Man will anscheinend den Ungeimpften dermaßen die Luft abschnüren, dass sie aufgeben. Aber das wird wahrscheinlich kaum gelingen.
Dass dabei die österreichische Bundesregierung gegen Recht und Gesetz verstößt, wenn sie beispielsweise auf einen „Krankheitsverdacht“ hin per E‑Mail und ohne die Möglichkeit des Betroffenen, sich zur Wehr setzen zu können, ihm einen „Absonderungsbescheid“ übermittelt, der eine strenge Quarantäne bedeutet, ist schon von Verwaltungsgerichten entschieden worden. Bislang war im Epidemiegesetz vorgesehen, dass das erst nach der Untersuchung durch einen Arzt mit entsprechender Diagnose möglich war. Jetzt reicht es. „Kontaktperson“ zu sein oder einen positiven Schnelltest bekommen zu haben – und man ist sofort „weggesperrt“. Sobald die E‑Mail abgeschickt ist, ist sie rechtsgültig.
Jetzt hat das Gesundheitsministerium das Recht, die Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes durch Revision zu kippen. Das Urteil kann außer Kraft gesetzt werden aufgrund höherer gesundheitlicher Dringlichkeit. Da fragt man sich, inwieweit Österreich noch ein Rechtsstaat ist. Aber klar: Wer weggesperrt wird, kann nicht demonstrieren. Das Recht auf Versammlungsfreiheit hat man damit gleich miterledigt, so ganz nebenbei, wie praktisch.
Natürlich werden die ganzen Schikanen nur gegen die Ungeimpften sowie die Nicht-oft-genug-Geimpften eingesetzt werden, obwohl längst bekannt ist, dass die dreimal Geimpften selbst erkranken und andere infizieren. Die Lauterbach’sche „Killervariante“ wird wahrscheinlich nicht kommen, sondern eher eine weitere, wenig gefährliche „Omikron-Untervariante“. Die Wegschließerei und Schikaniererei wird nur weitere Not, Verzweiflung und Schaden anrichten. Und diejenigen, die es bisher schon bald drei Jahre lang nicht bekommen haben, werden es ziemlich wahrscheinlich auch im Winter 2022/23 nicht bekommen.
Da muss man wirklich kein Verschwörungstheoretiker sein, um auf die Idee zu kommen, dass hier ganz andere Absichten dahinter stehen als das Wohl der Bürger.
Den Menschen im dritten Jahr ihre Grundrechte zu verweigern, wird keinen Nutzen bringen, die Inzidenzen werden mindestens genauso hoch sein wie im Jahr davor um die Zeit. Allerdings sollten die Weggeschlossenen sich damit trösten, dass sie auf diese Weise kaum von den Geimpften angesteckt werden können. In Deutschland wird es wahrscheinlich nicht viel anders laufen.
Leute, richtet Euch schon im Spätsommer darauf ein: Kauft Euch Vorräte, was zum Knabbern, ein paar Kisten guten Rotwein, Gesellschaftsspiele, gute Filme und Bücher und überlegt Euch ein schönes Hobby.