Die Bauern in den Niederlanden kämpfen gegen ihre Existenzvernichtung. Denn, obwohl die Niederlande einen großen Teil zur Ernährung der Völker in Europa beiträgt, legt es die Regierung des kleinen Landes darauf an, die Bauern zu vernichten. Aber nicht nur die: Regierungschef Mark Rutte ist einer der Young Leaders des Schwabschen-WEF „Great Reset“. Neuster Coup der Regierung gegen das eigene Volk: Flüchtlings-Zwangs-Unterbringung in den privaten Wohnungen der Bürger.
Das entsprechende Gesetz heißt „Bevölkerungs-Umzugsgesetz“ und ermöglicht der niederländischen Regierung, zwangsweise Flüchtlinge in den Häusern der Bürger unterzubringen. Nicht nur das: Die niederländischen Bürger müssen diese Flüchtlinge auch noch versorgen. Und auch das ist nicht alles: Die Regierung hat sich sogar selber die Vollmacht gegeben, die eigentlichen, niederländischen Bewohner zugunsten der Neubürger aus dem Haus hinauszuwerfen und anderswo unterzubringen. Warum dann nicht die Flüchtlinge dort angesiedelt werden, wo man die vertriebenen Staatsbürger hintransportiert, das braucht man wohl kaum zu erörtern. Die Niederlande wollen allen Ernstes ihre eigenen Bürger im eigenen Land zu Flüchtlingen machen.
Die rechtliche Grundlage dafür bietet ein Gesetz aus dem Nachkriegsjahr 1952. Damals waren die Niederlande teilweise sehr vom Zweiten Weltkrieg mitgenommen und viele Menschen ohne Wohnung. Auch in Deutschland gab es viele Einquartierungen, die allerdings nach und nach stringent endeten, sobald wieder Wohnraum restauriert oder neu geschaffen wurde.
Die niederländische Regierung legt zwar Wert auf die Feststellung, dass es „derzeit“ keine Zwangsunterbringungen geben soll und auch keine Zwangsumsiedlungen der Bürger, aber die Einschränkung „derzeit“ lässt schon tief blicken, und wir wissen ja auch, dass die übelsten Zwangsmaßnahmen immer erst als „freiwillig“ oder „nur im Notfall“ deklariert werden — und wenn dann keine entschlossene Gegenwehr kommt, dann wird es Schritt für Schritt zur Pflicht. Die dann mit brutaler Gewalt umgesetzt wird. Ist die gesetzliche Grundlage gegeben und der Staat hat die Macht, die Bürger zu knechten, dann tut er das auch. Und diese Macht es zu tun, verschafft sich die niederländische Regierung gerade. Noch steht die finale Zustimmung des Senats (Erste Kammer) aus, so etwas, wie unser deutscher Bundesrat.
Das „Advokatenblatt“, eine Plattform für Rechtsanwälte und Juristen aller Art, spricht dem beabsichtigten Gesetz die Legitimität ab. Unter der Überschrift „Kabinett macht unsachgemäßen Gebrauch des Umsiedlungsgesetzes“ schreibt der ehemalige Anwalt Frank Stadermann:
„Dieses Gesetz gibt der Regierung die Befugnis, eine Bewegung der Bevölkerung anzuordnen, wenn sich in einem bestimmten Gebiet eine Katastrophe ereignet hat oder wahrscheinlich eintreten wird.” Es muss sich dann um eine (bevorstehende) Katastrophe handeln, kurz gesagt, um Krieg oder Kriegsgefahr.
Mit “Bevölkerungsbewegung” ist gemeint: “die vollständige oder teilweise Evakuierung eines Gebietes und die daraus resultierende Entfernung, Unterbringung und Pflege der Bevölkerung (.…)”. Dass es sich bei der Bewegung um einen Krieg oder die Gefahr handeln muss, ergibt sich aus der Präambel des 70 Jahre alten Gesetzes: Das Gesetz muss die Bewegung der Bevölkerung “im Falle von Krieg, Kriegsgefahr, damit zusammenhängenden oder damit zusammenhängenden außergewöhnlichen Umständen” ermöglichen. Im Falle von “außergewöhnlichen Umständen” dachten die Verfasser des Gesetzes an Überschwemmungen. (…) Tatsächlich hatten die Gesetzesbefürworter auch von “Evakuierung” sprechen wollen, anstatt die Bevölkerung zu “bewegen”. Dies wurde jedoch aufgegeben, da der Begriff “Evakuierung” in anderen Sprachen “eine etwas andere Bedeutung” haben würde, wie in der Gesetzesbegründung zu lesen ist.(…) Es ist sehr wichtig zu bedenken, dass das Gesetz daher dazu gedacht ist, erzwungene Evakuierungen zu ermöglichen.“
Weiter klärt Anwalt Stadermann auf, dass damals, im Zweiten Weltkrieg, kurz vor dem Einmarsch der Deutschen größere Evakuierungen durchgeführt werden mussten, damals noch ohne Rechtsgrundlage und aus der Not geboren. Das Gesetz wurde dann in der Folge geschaffen. Doch aus der Begründung des Gesetzes, so das „Advokatenblad“ gehe eindeutig hervor, dass eine solche Evakuierung nur dann stattfinden darf, „wenn die Bevölkerung an dem zu evakuierenden Ort nicht mehr geschützt werden kann“. Das allein zeige, dass diese Evakuierung der Bevölkerung ausschließlich in deren Interesse stattfinden darf. Und sie muss durch einen königlichen Erlass erfolgen.
So etwas ähnliches hat wohl tatsächlich ohne große Berichterstattung stattgefunden. Das „Advokatenblad“ zitiert aus der Präambel des königlichen Erlasses:
„In der Erwägung, dass es einen so großen Zustrom von Vertriebenen aus der Ukraine gibt, dass die bestehenden Strukturen nicht die notwendige Aufnahme bieten können und dass diese außergewöhnlichen Umstände es erforderlich machen, bestimmte Artikel des Gesetzes über die Freizügigkeit der Bevölkerung zu aktivieren.“
Die Regierung ist der Ansicht, dass die große Zahl ukrainischer Flüchtlinge einen “außergewöhnlichen Umstand” im Sinne des alten Gesetzes (WvB) ist. Damit, und mit dem königlichen Erlass, hat nach Ansicht des „Advokatenblads“ die Regierung ein Signal gesetzt, dass sie in der Flüchtlingskrise nutzen kann, um sich Sonderbefugnisse zu verschaffen. Und dies öffne auch die Tür dazu, dass Bürgermeister Wohnungen beanspruchen können, um Einquartierungen vorzunehmen.
Dem widerspricht der Autor Frank Stadermann im „Advokatenblad“:
„Und da laufen die Dinge schief. Wie oben erläutert, ist das Gesetz nur für den Fall vorgesehen, dass die Bevölkerung im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr evakuiert werden muss. Das ist in der gegenwärtigen Situation nicht der Fall. Es besteht keine Kriegsgefahr für die Niederlande, die die Evakuierung von Teilen der Bevölkerung erfordert. Die Bewohner, die ihre Häuser evakuieren oder das Wohnen von Flüchtlingen tolerieren müssen, brauchen keinen Schutz im Sinne des Wvb. Ihr Interesse steht nicht in Frage. Sie geben ihre Heimat auf oder tolerieren die Einquartierung von Flüchtlingen, wenn es dazu kommt, im Interesse der Flüchtlinge. Das hat nichts mit einem Krieg oder einer Kriegsgefahr zu tun, auf die sich der Wvb bezieht.
Indem die Regierung das Wvb (teilweise) aktiviert, um die Krise um die ukrainischen Flüchtlinge zu bewältigen, macht sie einen völlig falschen Gebrauch von diesem Gesetz.“
Der niederländische Staatsrat war (jedenfalls im April) noch der Meinung, dass die Regierung nicht ausreichend erklärt habe, warum hier ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Der Rat weist darauf hin, dass das Wvb, eben weil es das staatliche Notstandsrecht betrifft, zurückhaltend und restriktiv auszulegen ist. Auch im Repräsentantenhaus wurde in dieser Richtung bereits Kritik geäußert, und zwar von der SGP, die bereits gegen die Aktivierung des Gesetzes gestimmt hat.
Der erfahrene Anwalt schließt seinen Beitrag mit den Worten:
„Die Regierung hat nun, wie sie es tun musste, den Gesetzentwurf “unverzüglich” dem Repräsentantenhaus vorgelegt. Wir können nur hoffen, dass der den Gesetzentwurf “unverzüglich” ablehnen wird. Denn nur dann wird ein möglicher nächster Schritt verhindert: ein Königlicher Erlass, bei dem der Bürgermeister durch einen Missbrauch des Gesetzes die Befugnis erhält, die Bewohner zu zwingen, Flüchtlinge in ihre Häuser aufzunehmen oder sie sogar zu zwingen, ihre Häuser zu verlassen.“