Die Lüge, dass der russische „Angriffskrieg“ Schuld am Energie-Desaster in Europa, vor allem aber in Deutschland ist, macht noch immer die Runde. Damit wird insbesondere das politische Manko der Grünen verschleiert, die aufgrund ihrer ökosozialistischen Ideologie durch die Eliminierung fossiler Energieträger und der Kernenergie erst an der Strom- und Gasknappheit Schuld sind. Und jetzt soll der einfache Bürger dafür gerade stehen. Letztlich schlittern sie mit staatlich verordneten Verbotspaketen direkt in die Klimadiktatur!
Der politische Wahnsinn hat Methode und verschärft sich zunehmend. Denn jetzt will das Bundeswirtschaftsministerium nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatleute über die bereits verorteten Verbote hinaus noch weiter dazu zwingen, Energie einzusparen. Und das mit wahrlich rigiden Mitteln!
Nein, es geht nicht nur darum, dass Denkmäler und öffentliche Gebäude nicht mehr beleuchtet werden dürfen. Leuchtreklame zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet werden muss und das „dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels“ verboten werden. Ebenso die Beheizung von Fluren und Hallen in öffentlichen Gebäuden. In Behörden und Verwaltungen wird der Irrsinn hinsichtlich einer Höchsttemperatur noch grotesker: Wer im Sitzen arbeitet, bekommt eine Raumtemperatur von 19 Grad genehmigt. Wer aber im Stehen und Gehen arbeitet oder einer „mittelschweren und sitzenden Tätigkeiten“ nachgeht, muss mit 18 Grad auskommen. „Mittelschwer im Stehen arbeiten“, geschieht dort künftig bei 16 Grad. Und bei schweren Tätigkeiten lediglich bei 12 Grad.
Nein, vielmehr geht es darum, dass künftig sogenannte „Energie-Kontrolleure“ ins Haus kommen dürfen. Für diese „Energie-Polizei“ eignen sich, den ökosozialistischen Plänen nach, insbesondere Schornsteinfeger, Installateure, Heizungsbauer und „Energieberater“.
Sie sollen dementsprechend prüfen, ob die Bürger gegen die neuen Gesetze verstoßen. Sprich eine „Heizungsprüfung“ durchführen, um nachzuschnüffeln, ob die „Energieeffizienz“ optimiert ist. Kontrolliert werden diesbezüglich nicht nur die Heizungspumpen, sondern ebenso die Dämmung der Armaturen und Rohre. Aber das ist noch nicht alles: Auch die Nachtabsenkung wird fortan staatlich überwacht, genauso, ob Hausbesitzer das Leitungswasser nicht zu sehr erhitzen. Außerdem können Vermieter ihre Mieter nicht mehr dazu zwingen, die Wohnung auf eine Mindesttemperatur zu heizen, um etwa Schäden an deren Substanz zu vermeiden. Eigene Pools dürfen, außer zu „therapeutischen Zwecken“, gleich gar nicht mehr beheizt werden. Und das Offenhalten der Haustür steht ebenfalls unter Verbot …
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Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de
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