Staat­liche Ener­gie­po­lizei: Mit Ver­bots­paket in die Kli­ma­dik­tatur! (+Video)

Die Lüge, dass der rus­sische „Angriffs­krieg“ Schuld am Energie-Desaster in Europa, vor allem aber in Deutschland ist, macht noch immer die Runde. Damit wird ins­be­sondere das poli­tische Manko der Grünen ver­schleiert, die auf­grund ihrer öko­so­zia­lis­ti­schen Ideo­logie durch die Eli­mi­nierung fos­siler Ener­gie­träger und der Kern­energie erst an der Strom- und Gas­knappheit Schuld sind. Und jetzt soll der ein­fache Bürger dafür gerade stehen. Letztlich schlittern sie mit staatlich ver­ord­neten Ver­bots­pa­keten direkt in die Klimadiktatur!

Der poli­tische Wahnsinn hat Methode und ver­schärft sich zunehmend. Denn jetzt will das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­terium nicht nur Unter­nehmen, sondern auch Pri­vat­leute über die bereits ver­or­teten Verbote hinaus noch weiter dazu zwingen, Energie ein­zu­sparen. Und das mit wahrlich rigiden Mitteln!

Nein, es geht nicht nur darum, dass Denk­mäler und öffent­liche Gebäude nicht mehr beleuchtet werden dürfen. Leucht­re­klame zwi­schen 22 und 6 Uhr aus­ge­schaltet werden muss und das „dau­er­hafte Offen­halten von Laden­türen und Ein­gangs­sys­temen in Geschäfts­räumen des Ein­zel­handels“ ver­boten werden. Ebenso die Beheizung von Fluren und Hallen in öffent­lichen Gebäuden. In Behörden und Ver­wal­tungen wird der Irrsinn hin­sichtlich einer Höchst­tem­pe­ratur noch gro­tesker: Wer im Sitzen arbeitet, bekommt eine Raum­tem­pe­ratur von 19 Grad genehmigt. Wer aber im Stehen und Gehen arbeitet oder einer „mit­tel­schweren und sit­zenden Tätig­keiten“ nachgeht, muss mit 18 Grad aus­kommen. „Mit­tel­schwer im Stehen arbeiten“, geschieht dort künftig bei 16 Grad. Und bei schweren Tätig­keiten lediglich bei 12 Grad.

Nein, vielmehr geht es darum, dass künftig soge­nannte „Energie-Kon­trol­leure“ ins Haus kommen dürfen. Für diese „Energie-Polizei“ eignen sich, den öko­so­zia­lis­ti­schen Plänen nach, ins­be­sondere Schorn­stein­feger, Instal­la­teure, Hei­zungs­bauer und „Ener­gie­be­rater“.

Sie sollen dem­entspre­chend prüfen, ob die Bürger gegen die neuen Gesetze ver­stoßen. Sprich eine „Hei­zungs­prüfung“ durch­führen, um nach­zu­schnüffeln, ob die „Ener­gie­ef­fi­zienz“ opti­miert ist. Kon­trol­liert werden dies­be­züglich nicht nur die Hei­zungs­pumpen, sondern ebenso die Dämmung der Arma­turen und Rohre. Aber das ist noch nicht alles: Auch die Nacht­ab­senkung wird fortan staatlich über­wacht, genauso, ob Haus­be­sitzer das Lei­tungs­wasser nicht zu sehr erhitzen. Außerdem können Ver­mieter ihre Mieter nicht mehr dazu zwingen, die Wohnung auf eine Min­dest­tem­pe­ratur zu heizen, um etwa Schäden an deren Sub­stanz zu ver­meiden. Eigene Pools dürfen, außer zu „the­ra­peu­ti­schen Zwecken“, gleich gar nicht mehr beheizt werden. Und das Offen­halten der Haustür steht eben­falls unter Verbot …

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Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de