Täter sind drei afgha­nische »Flücht­linge« — Ramesh (19), Haji (20) und Zubai (23): 13-Jährige unter Drogen gesetzt, mehrfach ver­ge­waltigt und gemordet

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Ein besonders bru­taler und abscheu­licher »Ein­zelfall« wird aktuell vor Gericht in Wien ver­handelt. Drei afgha­nische »Flücht­linge« haben die 13-jährige Leonie mit Drogen gefügig gemacht, sie wech­sel­weise ver­ge­waltigt und schließlich gemordet. Das furchtbare Ver­brechen ereignete sich im Juni des ver­gan­genen Jahres.

Drei afgha­nische »Flücht­linge« im Alter von 19, 20 und 23 Jahren müssen sich derzeit in Wien vor Gericht der gemein­schaftlich began­genen Ver­ge­wal­tigung und des Mordes an der 13-jähh­rigen Leonie ver­ant­worten. Den »Flücht­lingen« wird vor­ge­worfen, dem Kind einen Cocktail aus gleich fünf Drogen (Can­nabis, Speed, Crystal Meth, Ecstasy und K.O.-Tropfen) ver­ab­reicht und sie so gefügig respektive abwehr­un­fähig gemacht zu haben. Nachdem Leonie so außer Gefecht gesetzt war, haben sich die drei wech­sel­weise und mehrfach über sie her­ge­macht und ihren sexu­ellen Trieb an ihr aus­ge­lassen. Um ihr Ver­brechen zu ver­tu­schen, so ein Tat­vorwurf, haben sie Leonie dann an dem ihr zuge­führten Übermaß an Drogen sterben lassen.

Die drei »Flücht­linge« bestreiten die Tat­vor­würfe. Der jüngste Afghane behauptet, er und Leonie haben eine »Beziehung« geführt und hätten ein­ver­nehm­lichen Sex gehabt. Im Islam ist der Sex mit Kindern — anders als in der west­lichen Welt — nicht unter Strafe gestellt. Das »Vorbild« Mohammed hat mit seiner »Lieb­lingsfrau« Aischa die Ehe voll­zogen, als sie gerade einmal neun Jahre alt war. Darauf beruft sich der Islam bei Kin­derehen heute noch. Der 20-Jährige streitet eine Betei­ligung an dem Ver­brechen rundweg ab, der 23-jährige, der nach der Ver­ge­wal­tigung und dem Mord an Leonie nach England geflüchtet und dort auf­ge­griffen wurde, zeigte vor Gericht plötzlich Reue.

Aber: Tat­sache ist, dass die »Flücht­linge« von ihrem Ver­brechen Han­dy­auf­nahmen gemacht haben und Leonie ver­höhnten: sie sei selbst schuld, dass sie gestorben ist; sie sei schließlich von zuhause  weg­ge­laufen und habe die Drogen frei­willig genommen, so ihre Behauptung.

Auf­grund des Alters der Täter droht lediglich dem 23-Jäh­rigen eine lebens­lange Frei­heits­strafe. Die beiden anderen Mörder werden nach dem Jugend­straf­recht behandelt.


Quelle: freiewelt.net