Titelbild: Fotomontage Niki Vogt

Haft­befehl gegen Oliver Janich aufgehoben!

Wir alle erinnern uns, wie am 19. August die Nach­richt die Runde machte, dass Oliver Janich in einer spek­ta­ku­lären Aktion, die selbst für einen Actionfilm über­zogen wirkte, ver­haftet wurde. Der mit­ge­filmte Auf­tritt der phil­ip­pi­ni­schen Polizei wäre viel­leicht noch für die Fest­nahme eines fana­ti­schen und zu allem fähigen Ter­ro­risten ange­messen. Was wirklich der Grund für diese Ver­haftung war, schien zunächst unklar. Pass­an­ge­le­gen­heiten? Oliver Janichs Satire, in der er von „stand­recht­licher Erschießung“ von Poli­tikern fabu­lierte? Nun, nach Monaten, wird der Haft­befehl plötzlich auf­ge­hoben. Er soll wohl jetzt ent­lassen werden. 

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Olivers Ber­liner Rechts­anwalt Markus Roscher twit­terte, dass der Haft­befehl zwar auf­ge­hoben wurde, jedoch ein Straf­befehl erlassen, der bereits rechts­kräftig ist: Eine Frei­heits­strafe auf Bewährung, die hier im Tweet erwähnte „FHS“:

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Völlig zu Recht bemerkt: 10 Monate Bewährung können auch auf den sehr hemds­är­melig agie­renden Phil­ip­pinen nicht ohne einen Straf­tat­be­stand aus­ge­sprochen werden. Und der ist immer noch unklar. Wenn es auch eine Erleich­terung ist zu wissen, dass Oliver sich jetzt frei bewegen darf, aller­dings auch die Bewäh­rungs­auf­lagen beachten muss, so bleibt doch immer noch die Frage, wessen er sich eigentlich schuldig gemacht hat.

Kurz nach seiner Ver­haftung sagte Oliver einem phil­ip­pi­ni­schen Fern­seh­sender: „Ich habe nichts getan, was gegen die deutsche Ver­fassung oder das deutsche Gesetz ver­stößt.“ Damals hieß es, er sei wegen eines Hass­ver­bre­chens ver­haftet worden. Es ging um seine als Satire gekenn­zeichnete Äuße­rungen auf seinem Telegram Kanal und den darin (aus dem sati­ri­schen Zusam­menhang geris­senen) ent­hal­tenen Satz, dass es geboten sei, „sämt­liche Regie­rungs­mit­glieder im Bund und in den Ländern stand­rechtlich zu erschießen“.

Da die phil­ip­pi­ni­schen Behörden nie einen Vorwurf irgend­einer Art gegen Oliver Janich erhoben, war klar, dass die ganze Aktion aus­schließlich auf Betreiben der deut­schen Behörden geschah. Nun wurde es wohl langsam peinlich und allzu offen­sichtlich, dass man einen unlieb­samen Kri­tiker schi­ka­nieren und weg­sperren lassen wollte. Hat man gedacht, das geht geräuschlos ab und Oliver Janich sitzt auf unbe­stimmte Zeit am anderen Ende der Welt im Gefängnis und ist erledigt?

Das hat nicht geklappt. Es wurde nicht still um Oliver, und er saß immer noch in Abschie­behaft, wurde aber weder nach Deutschland abge­schoben, noch der Tat­vorwurf erhärtet. Dann nahm sich die AfD der Sache an. Die AfD-Abge­ord­neten Peter Bystron, Peter Boeh­ringer, Stefan Kreuter und weitere Abge­ordnete der Fraktion star­teten in der Sache eine kleine Anfrage unter der Über­schrift: „Akti­vi­täten der Bun­des­re­gierung in Bezug auf die Inhaf­tierung des Jour­na­listen Oliver Janich“.

Der inves­ti­gative Jour­nalist Guido Grandt ver­öf­fent­lichte diese Kleine Anfrage und die Antwort der  Bun­des­re­gierung vom 02. November 22 dazu. Die AfD macht hier klar, dass sie Infor­ma­tionen haben, die die Regierung wohl nicht so gerne ver­öf­fent­licht sieht, nämlich:

„Den Fra­ge­stellern (also der AfD) liegen belastbare Hin­weise vor, dass die Fest­nahme wegen eines angeb­lichen Ver­gehens gegen das Pass­gesetz erfolgte und dass sowohl die deutsche Bot­schaft auf den Phil­ip­pinen mit dem Fall befasst war, als auch das Bun­des­kri­mi­nalamt in die Fest­nahme invol­viert war.“

Diese Antwort der Regierung fasst Guido Grandt treffend in zwei Worte: Ein Offenbarungseid.

Es lohnt sich wirklich, dieses Schrift­stück – hier die Ori­gi­nal­quelle —  zu lesen. Die Regierung ver­weigert schlicht jede Aus­kunft, indem sie bei allen Fragen stur auf die Per­sön­lich­keits­rechte von Oliver Janich ver­weist, die man nicht ver­letzen dürfe und daher könne man keine Aus­kunft geben. Aber einfach ver­haften lassen, das ver­letzt seine Rechte offenbar nicht.

Das ist einfach unglaublich. Wir werden sehr genau ver­folgen, ob es tat­sächlich ein Pass­ver­gehen gegeben hat. Das hätte die Regierung ja durchaus kom­mu­ni­zieren können. Wie es jetzt aus­sieht, wollte man mög­li­cher­weise aber eher ein Schikane-Exempel sta­tu­ieren: „Wir kriegen jeden überall klein, der es wagt …“

Sollte sich ein Pass­ver­gehen nicht bestä­tigen, steht fol­gender Ver­dacht im Raum:

Ein unlieb­samer Kri­tiker – aber am anderen Ende der Welt — hat den Fehler begangen, in einer Satire einen Satz zu schreiben, der, aus dem Zusam­menhang gerissen, endlich einen Grund liefern könnte, ihn kalt­zu­stellen. Damit, und mit Ver­haf­tungen wie die von Michael Ballweg, kann man dann auch noch anderen läs­tigen Wider­stän­digen Angst machen. Da man aber weiß, dass das eigentlich kein Haft­grund ist, benutzt man in Berlin unter Mit­wirkung von Bot­schaft und BKA (Schande über Euch!) die phil­ip­pi­ni­schen Behörden miss­bräuchlich dazu, unter dem fal­schen Vorwurf des Pass­ver­gehens den Mann zu ver­haften und lässt ihn im phil­ip­pi­ni­schen Gefängnis schmoren. Mög­li­cher­weise in der Hoffnung, dass sich hier niemand mehr drum kümmert. Eine Aus­lie­ferung nach Deutschland würde ja die ganze Geschichte vor Gericht bringen und somit offenbar werden lassen. Die Kleine Anfrage der AfD hätte aber dieses (mög­liche) Kom­plott auf­ge­deckt. Man kann nur noch mit „Schotten dicht machen“ reagieren und jede Antwort ver­weigern. Das würde auch erklären, dass die Behörden auf den Phil­ip­pinen plötzlich den Haft­befehl auf­heben und Oliver Janich auf freien Fuß setzen. Wenn auch mit dem Fei­gen­blatt der Frei­heits­strafe auf Bewährung.

Wenn das wirklich so sein sollte, wäre das ein Skandal. Hof­fentlich wird das auf­ge­ar­beitet werden.