Impf­ge­schä­digte stellen Straf­an­zeige gegen schwei­ze­rische Zulas­sungs­be­hörde Swiss­medic und Impfärzte

Immer mehr Geschä­digte durch die diversen Covid-19-Impf­stoffe finden sich weltweit zusammen, um die Ver­ant­wort­lichen in der Phar­ma­in­dustrie, der Ärz­te­schaft und der Politik zur Rechen­schaft zu ziehen. Vor Gerichten, aber auch in der Öffent­lichkeit. So nun auch in der Schweiz.

Bereits im Juli brachten sechs mut­maßlich durch mRNA-Imp­fungen Geschä­digte und weitere Per­sonen eine Straf­an­zeige gegen Swiss­medic und diverse Impf­ärzte ein. Swiss­medic ist die Schwei­ze­rische Zulas­sungs- und Auf­sichts­be­hörde für Arz­nei­mittel und Medi­zin­pro­dukte, die unter anderem den Covid-Impf­stoffen beden­kenlos die Zulassung erteilte. Die Kläger werfen den ange­zeigten Per­sonen unter anderem schwere und dau­er­hafte Ver­let­zungen grund­le­gender heil­mit­tel­recht­licher Sorg­falts­pflichten vor. Ein erstes kan­to­nales Straf­ver­fahren gegen imp­fende Ärzte wurde bereits eröffnet.

Nun gingen die Kläger den Schritt an die Öffent­lichkeit, um wei­teren Schaden durch die mRNA-Impf­stoffe für poten­tielle Opfer anzu­wenden. Die Straf­an­zeige umfasst
rund 300 Seiten und kann mitsamt der wis­sen­schaft­lichen Beweis­führung (Evi­denz­report; rund 300 Seiten; zuzügl. 1‘200 Beweis­mittel) online ein­ge­sehen werden.

Behörden stellen sich stumm

Obwohl bereits im Juli ein­ge­bracht, kam von den schwei­ze­ri­schen Behörden bisher nichts, sie blieben „weit­gehend passiv“, so die Kläger.

In der Straf­an­zeige begründen sie ihre Vor­würfe im Detail. Sie zeigen auf, dass die ver­ant­wort­lichen Per­sonen bei Swiss­medic ihre heil­mit­tel­recht­lichen Sorg­falts­pflichten in schwerer Weise und dau­erhaft ver­letzt haben, mit gra­vie­renden Folgen für die Gesundheit von jungen, gesunden Men­schen und der ganzen Bevölkerung.

Fol­gende straf­rechtlich rele­vanten Ver­feh­lungen (nicht abschließend) werden Swiss­medic vorgeworfen:

• Swiss­medic hat die neu­ar­tigen Arz­nei­mittel zuge­lassen, obwohl die vom Gesetz ver­langten Min­dest­vor­aus­set­zungen zu keinem Zeit­punkt erfüllt waren (Art. 7; 9a HMG);
• Swiss­medic hat es ver­säumt, die mit der Zulassung dieser Pro­dukte ver­bun­denen, erheb­lichen Risiken adäquat zu mini­mieren und die Gesundheit der Kon­su­menten wirksam zu schützen (Art. 3 HMG);
• Swiss­medic hat durch unvoll­ständige sowie durch explizit unwahre Infor­ma­tionen die Öffent­lichkeit über das tat­säch­liche Nutzen-/Risiko-Ver­hältnis getäuscht (Art. 1 Abs. 2 lit. a und 3 HMG).

Ent­gegen den öffent­lichen Ver­laut­ba­rungen von Swiss­medic waren die vom Gesetz zwingend vor­ge­schrie­benen Anfor­de­rungen bezüglich Qua­lität, Wirk­samkeit und Sicherheit bei den mRNA-Impf­stoffen zu keinem Zeit­punkt gegeben. Aus den Zulas­sungs­studien der Her­steller lässt sich weder ableiten, dass die Vakzine eine Über­tragung wirksam redu­zieren, noch dass sie schwere Krank­heits­ver­läufe oder Todes­fälle ver­hindern können.

Mas­siver Gebrur­ten­rückgang und Anstieg der Ster­be­fälle in Schweiz

Neben den Schick­salen von Impf­ge­schä­digten, machen die Kläger auch auf die alar­mie­renden Ster­be­daten und Gebur­ten­rück­gänge in der Schweiz auf­merksam. Ein Phä­nomen, das mitt­ler­weile global beob­achtet werden kann, vor allem in jenen Ländern, wo massiv gegen das Coro­na­virus geimpft wurde.

So zeigt Prof. Dr. Kon­stantin Beck auf, dass seit Ein­führung der mRNA-Imp­fungen die vom Bun­desamt für Sta­tistik (BfS) publi­zierten Daten zur Über­sterb­lichkeit ab 2021 dau­erhaft über dem Erwar­tungs­ma­ximum des BfS lagen, und dies deut­licher als im Pan­de­miejahr 2020. Ins­be­sondere die jün­geren Alters­gruppen liegen seit 2021 deutlich über den BfS-Erwar­tungs­pro­gnosen. In der Schweiz ist zudem seit April 2022 ein signi­fi­kanter und anhal­tender Rückgang von Lebend­ge­burten zu beob­achten. Dieser ist prä­ze­denzlos in der Schweizer Geschichte. Das Ausmaß des Gebur­ten­rück­gangs kor­re­liert sehr deutlich mit dem Ein­setzen der Impf­ak­ti­vität in den jün­geren Alters­gruppen der Bevöl­kerung. Eine Kor­re­lation mit dem COVID-Geschehen oder den gesell­schaft­lichen Ein­schrän­kungen während der Pan­demie ist dagegen nicht feststellbar.

Der Beitrag erschien zuerst bei unserem Koope­ra­ti­ons­partner „Unser Mit­tel­europa“.


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com