Der Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine und für diejenigen, die über die Balkanroute kommen, wird immer knapper. Die Kommunen sind heillos überfordert. Nun bricht auch der erste Lokalpolitiker ein Tabu: Wenn der vorhandene Platz nicht mehr ausreicht, sollen öffentliche und sogar private Liegenschaften für die Unterbringung von Flüchtlingen beschlagnahmt werden können! Dabei geschieht genau das schon längst.
Der Flüchtlingszuzug nach Europa, insbesondere aber ins weltweit gelobte „Sozialleistungsland Nr. 1“, Deutschland, hält unvermindert an.
Dabei geht es nicht nur um die bislang weit über eine Million „offiziell“ registrierten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Sondern ebenso um die „Schutzsuchenden“ aus dem längst befriedeten Syrien, aus Afghanistan, dem Irak und aus Afrika, die überwiegend über die Balkanroute oder das Mittelmeer kommen. Jüngst auch als „weitergeleitete Asylbewerber“ aus der Schweiz.
All das schreckt die Grünen-Außenministerin Annalena Baerbock jedoch keineswegs ab, die Tore für Asylbewerber noch weiter aufzumachen.
Die Kommunen, Städte und Gemeinden sind an den Grenzen ihrer Aufnahmekapazität. Die Lage ist so katastrophal, dass deswegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 11. Oktober 2022 auch zu einem Flüchtlingsgipfel zusammenrief.
Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die Politik zu anderen Maßnahmen greifen will.
Notfalls sollen sogar Häuser beschlagnahmt werden können!
Diese Behauptung stammt nicht etwa aus einer rechten Schwurbelecke, sondern stand am 13. Oktober 2022 in der linken Süddeutschen Zeitung.
Thomas Karmasin, der CSU-Landrat von Fürstenfeldbruck wehrt sich dagegen, weiter Schulturnhallen für die eigentliche „befristete Zweckentfremdung“ als Flüchtlingsunterkünfte zu nutzen.
Als Alternative sieht er die Beschlagnahmung von öffentlichen oder privaten Liegenschaften. Die Prüfungen hierfür sind angelaufen.
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