Bild: Fotomontage, Stephan Harbarth, Wikimedia Commons, Matthias Busse, CC BY 3.0, Hintergrund: Bundesverfassungsgericht, Bundesarchiv B 145, Bild-F083310-0005

Hashtag „Har­barth absetzen“ — Höchster Richter Deutsch­lands in der Kritik (+Video)

Stephan Har­barth ist Jurist und CDU-Poli­tiker und war von Beruf Rechts­anwalt, bevor er 2020 zum Prä­si­denten des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes berufen wurde. Von 2009 bis 2018 war er Mit­glied des Deut­schen Bun­des­tages. Schon im Juni 2022 kam der „Lieb­lings­richter Merkels“ unter Druck. Es kam der Ver­dacht auf, dass der Protegé der Alt­kanz­lerin seine glanz­volle Laufbahn nicht ganz allein in über­ra­genden Fähig­keiten ihren Grund haben könnte. Nun hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, also „sein eigenes Gericht“ ein Gesetz, das Herr Har­barth 2018 mit aller Wucht durch den Bun­destag gedrückt hatte für null und nichtig erklärt. Merkels Mann in roter Robe kommt unter Druck.

Und das nicht erst jetzt. Es gibt da so einige Tret­minen, die nach­ein­ander explo­dieren: „Hat Har­barth etwas zu ver­bergen?“ bohrte die BILD im Jahr 2022 nach und monierte: „Immer wieder hält Ver­fas­sungs­ge­richts-Prä­sident Stephan Har­barth (50) Infor­ma­tionen zu Ange­le­gen­heiten von großem öffent­lichen Interesse zurück!“

Es ging damals darum, dass er (und weitere Richter des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes) sich mit Bun­des­kanzler Frau Dr. Angela Merkel am 30. Juni 2021 zu einem Dinner getroffen hatte. Wenn der oberste Richter Deutsch­lands sich mit dem (noch) amtie­renden Bun­des­kanzler trifft, ist das eine Ange­le­genheit, die die All­ge­meinheit schon etwas angeht. Doch das sah man da nicht so. Auf Pres­se­an­fragen gab es „äußerst ein­silbige“ Antworten.

Es ging „um Merkels Ver­halten nach der Wahl des FDP-Poli­tikers Thomas Kem­merich (56) zum Thü­ringer Regie­rungschef (Februar 2020) mit Stimmen von CDU und AfD. Die Kanz­lerin hatte damals von Süd­afrika aus erklärt, ‚dass dieser Vorgang unver­zeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis rück­gängig gemacht werden muss‘.“

„Der Ver­dacht: ver­suchte Ein­fluss­nahme der Politik auf Ent­schei­dungen des Verfassungsgerichts.

BILD stellte mehrfach Fragen zur Planung des höchst frag­wür­digen Treffens. Zurück kam: nichts! Lieb­lings­antwort von Pres­se­sprecher Pascal Schel­lenberg: ‚Ich ver­weise auf die bis­herige Kor­re­spondenz.‘ Nur in der bis­he­rigen Kor­re­spondenz stand eben­falls: nichts. BILD ließ sich nicht ein­schüchtern, machte seinen Aus­kunfts­an­spruch vor Gericht geltend – und plötzlich ant­wortete das Verfassungsgericht.“

Denn der oberste Richter und Hüter der Ver­fassung, Herr Stephan Har­barth, dessen öffent­licher Auftrag ist, die Treue der Regierung zum Grund­gesetz zu über­prüfen, saß zusammen mit anderen Richtern am 30 Juni mit dem Bun­des­kanzler, Frau Dr. Merkel, traulich zusammen und besprach geheim Dinge, die öffentlich sein müssten und doku­men­tiert, denn genau die­selben Richter mussten kurz darauf, am 21. Juli eine Klage gegen Frau Dr. Merkel ver­handeln. Die AfD klagte gegen diese Ver­ge­wal­tigung des Grund­ge­setzes durch Bun­des­kanzler Merkel. Zu Recht, wie das Ver­fas­sungs­ge­richt not­ge­drungen später fest­stellen musste.

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Das Karls­ruher Ver­wal­tungs­ge­richt, vor dem die BILD klagte, gab dem Begehren Recht. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­weigere ohne jeden Grund die gebüh­rende Aus­kunft. Es stellte fest:

„Im Hin­blick auf die Fragen 1 bis 6 dürfte der ver­fas­sungs­un­mit­telbare Aus­kunfts­an­spruch der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (…) bestanden haben.“ Das BVerfG sei dem „in mate­riell-recht­licher Hin­sicht auch nicht sub­stan­tiiert ent­ge­gen­ge­treten“.  

Der Rechts­anwalt Prof. Dr. Niko Härting war der Anwalt, der wegen des umstrit­tenen Dinners Befan­gen­heits­an­träge gegen den Prä­si­denten Prof. Stephan Har­barth (50, CDU) und eine weitere Rich­terin gestellt hatte. Er wirft dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt den Bruch der Ver­fassung vor. Unfassbar:

„Ein Ver­wal­tungs­ge­richt, das dem höchsten deut­schen Gericht bescheinigt, es mit den Rechten der Presse nicht so genau zu nehmen. Ein ein­ma­liger Vorgang!“ 

https://twitter.com/search?q=%23Harbarthabsetzen&src=typed_query&f=top

Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­prä­sident Stephan Har­barth und seine Richter konnten nun nicht mehr anders und urteilten, dass die Inhalte der Bespre­chung öffentlich gemacht werden mussten. Es wurde also Recht gesprochen. Dennoch erweckt eine so augen­scheinlich „konspirativ“-gesellige Runde der Richter mit einem Beklagten den Anschein der Befan­genheit. Und auch die Offen­legung des angeblich ein­zigen Themas dieses Kanz­leramt-Dinners sei die Mer­kelsche Coro­na­po­litik gewesen, über­zeugt nicht.

Denn auch, wenn es stimmen sollte, dass die „äußerst heikle“ Corona-Politik das Gesprächs­thema des Abends gewesen sein sollte … es ging beim Thema Coro­na­po­litik immerhin um den Umgang mit den Men­schen­rechten, der kör­per­lichen Unver­sehrtheit (dro­hende Impf­pflicht), per­sön­lichen Freiheit und Leben und Gesundheit aller Bürger. Wie wir heute so ganz langsam und nur bröck­chen­weise selbst her­aus­finden müssen, hat die Coro­na­po­litik der Mer­kel­re­gierung (teil­weise unter Scholz immer noch fort­ge­setzt) einen unglaub­lichen Flur­schaden hin­ter­lassen. Die um ein Haar durch­ge­peitsche Impf­pflicht schei­terte schließlich Gott­seidank (!) an dem Wider­stand haupt­sächlich der FDP und AfD bei der Abstimmung.

Seine Treue zu Frau Dr. Merkels unheil­voller Coro­na­po­litik war legendär. Trotz aller leuchtend roter Warn­si­gnale recht­licher und medi­zi­ni­scher Art schmet­terte das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt unter Prä­sident Har­barth den Eil­antrag gegen die ein­rich­tungs­be­zogene Impf­pflicht für Pfle­ge­berufe ab. Das Magazin Cicero titelte „Kafka lässt grüßen: Karlsruhe weist Eil­antrag ab“:

„Auf Karlsruhe ist Verlass. Wann immer Bürger in den zurück­lie­genden zwei Jahren Schutz vor den zuweilen aus­ufernden Corona-Maß­nahmen bei den acht Richtern des ersten Senats unter Ver­fas­sungs­ge­richts­prä­sident Stephan Har­barth suchten, wurden sie ent­weder wie ehedem Franz Kafkas Mann vom Lande in den schier unend­lichen War­te­zu­stand ver­setzt oder ihr Gesuch wurde mit zuweilen recht inhalts­leeren Begrün­dungen abgewiesen.“

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Anmerkung: Einen nicht unbe­trächt­lichen Teil des heu­tigen Not­standes im Gesund­heits­wesen ver­danken wir dieser schreck­lichen Ent­scheidung. Denn nicht wenige Pfle­ge­kräfte kün­digten oder wurden wegen ihrer Impf-Wei­gerung ent­lassen. Die­je­nigen, die blieben und geimpft wurden, leiden unter den­selben Impf­schäden oder Dau­er­in­fek­tionen mit Corona und allen mög­lichen anderen Gesund­heits­pro­blemen, wie alle Geimpften in der Bevöl­kerung. Es ist ja mitt­ler­weile bekannt, dass die mRNA Impfung das Immun­systems – mög­li­cher­weise dau­erhaft – schädigt. Es kün­digen immer mehr Pfle­ge­kräfte, weil sie wegen Per­so­nal­mangels über­lastet sind und auf­grund ihrer Erschöpfung besonders oft krank werden, weil sie bis auf die Knochen erschöpft und frus­triert sind und sich als ver­raten und ver­kauft fühlen. Mitt­ler­weile sucht man in Pfle­ge­ein­rich­tungen, Kli­niken und Artz­praxen hän­de­ringend nach Per­sonal, sehr gerne auch Ungeimpfte.

Seit November 2021 im Amt, bläst Stephan Har­barth, dem höchsten Richter Deutsch­lands, der Wind ins Gesicht. Schon damals machte im Zusam­menhang von Herrn Har­barths Nähe zu Bun­des­kanzler Merkel das Wort von „Merkels Mario­nette“ die Runde. So schrieb der SWR am 13.11.2021:

„Aber bei Stephan Har­barth kommt erschwerend hinzu, dass er 2018 direkt aus der Politik, vom Posten des stell­ver­tre­tenden Vor­sit­zenden der CDU/CSU-Bun­des­tags­fraktion zum Gericht gewechselt ist. Und die Stimmen werden nicht leiser, die ihm miss­trauen und die ihn für einen direkten Abge­sandten der Bun­des­kanz­lerin halten.“ 

Und nun der der nächste Schlag, den der Prä­sident des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes ein­stecken muss:

„Sein Gericht erklärte am Dienstag ein Gesetz zur Par­tei­en­fi­nan­zierung für „nichtig“, das Har­barth als Unions-Frak­ti­onsvize 2018 durch den Bun­destag gepeitscht hat! Ziel: mehr Steu­ergeld in die Par­tei­kassen zu spülen (Ober­grenze rauf von 165 auf 190 Mio. Euro pro Jahr). 2018 regierten Union und SPD unter Angela Merkel (68, CDU). Als zustän­diger Frak­ti­onsvize (Innen und Recht) ver­tei­digte Har­barth das Gesetz gegen Kritik aus der Oppo­sition: Die „Par­teien, die sich hier ent­rüsten“, würden das Gesetz nicht rück­gängig machen, wenn sie selbst regieren würden. Binnen weniger Tage Anhörung und Abstimmung. Die Oppo­sition kam kaum mit. Geschickt: Abge­stimmt wurde am Morgen nach dem Eröff­nungs­spiel der Fußball-WM. Das poli­tische Foul bekamen viele gar nicht mit. Doch FDP, Grüne und Linke klagten 2018 gemeinsam, ebenso die AfD (Antrag war unzu­lässig). Merkel-Freund Har­barth wurde unter­dessen Richter am BVerfG und 2020 Prä­sident. Die bri­sante Ent­scheidung? Wurde jah­relang ver­schleppt!“ 

Die Bun­des­re­gierung wittert gern überall Ver­fas­sungs­feinde, haupt­sächlich solche, die voll­kommen unge­fährlich sind und auf die man publi­kums­wirksam ein­dre­schen kann, weil sie sich nicht wehren können. 5.000 Spe­zi­al­ein­satz­kräfte gegen 25 Rentner – kein Problem. Wie die alten Herr­schaften mit ihren Rol­la­toren und viel­leicht einer Handvoll noch fitter Männer und einem Luft­gewehr einen Putsch in Berlin ver­an­stalten wollten, bleibt ein his­to­ri­sches Rätsel. Aber viel­leicht verrät die Regierung ja auch nicht alles und der Russe war’s.

Nur: wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Ein Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­prä­sident  mit einem ungesund engen Ver­hältnis zu einem Bun­des­kanzler, das sich von einem Ver­wal­tungs­ge­richt vor­halten lassen muss, die Ver­fassung gebrochen zu haben – das ist ein Pau­ken­schlag. Eine Schande für Deutschland.