Eine Bombenattrappe sollte von einem Messer ablenken? — Der „Terrorist“ wollte im Ausland „untertauchen“! — Terrorist entpuppte sich schließlich als Tourist
(eine Glosse von Albrecht Künstle)
Terroristen reisen nicht nur übers Meer ein, sondern auch per Flieger. Nun wurde am Frankfurter Flughafen ein mutmaßliches Terror-Duo bei der Ausreise aus dem Verkehr gezogen. Wie das? Die beiden hatten sich bei der Kontrolle des Handgepäcks an zwei benachbarte Bänder begeben. Der „Mann“ versuchte es mit einem geschickten Ablenkungsmanöver. In seinem Bordköfferchen führte er, auf dem Monitor erkennbar, zwei Bomben mit. Beim Öffnen des Koffers, unter einem Auflauf von Sicherheitspersonal, waren die zwei Bomben als Tauchlampe getarnt. Raffiniert war am Scheinwerferteil eine Unterwasserkamera montiert; der Akku war weggeschraubt, wie es die Fluggesellschaften gerne haben. Doch die genauere Überprüfung ergab, es war tatsächlich eine Tauchlampe. Alle Aufregung in der Abteilung Gepäckkontrolle umsonst? Nein, das durfte nicht sein. Dann aber…
Das eigentliche Instrument des Attentats war unauffällig in einem Etui versteckt – ein Messer! Aber kein gewöhnliches: Es sah zwar aus wie ein stinknormales Taschenmesser. Doch bei der näheren Inspektion stellte sich heraus, es war ein Springmesser! Womit sich der Terrorverdacht erhärtete. Die vermeintliche Bombe sollte von diesem Mordwerkzeug also nur ablenken. Sofort wurde eine Expertin herbeitelefoniert, die eine Skala ablesen konnte. Die Messerklinge war 6,5 cm lang! Bis zu diesem Zeitpunkt waren fünf Personen involviert. Der Mann am Monitor, weiter ein Herbeigerufener, die aber beide gerade Schichtende hatten. Dann die zwei Mann Ablösung, die gleichzeitig als Zeugen fungierten. Weiter die Expertin mit dem Metermaß, die dem mutmaßlichen Terroristen erklärte, dass sie jetzt die Bundespolizei anrufen müsse. Diese kam nicht zu zweit, sondern zu dritt. Damit beschäftigte das Messer bis zu diesem Zeitpunkt acht Leute.
Der „Terrorist“ wurde von zwei weiteren Sicherheitskräften abgeführt. Und ab ging es auf die Bundespolizeiinspektion II (die Komplizin durfte sich zum Gate des Fluges begeben). Auf der Wache waren ca. zehn Polizisten jeden Geschlechts versammelt – vermutlich ebenfalls Schichtwechsel, da es beim Kaffee so viel zu besprechen gab. Dann erfolgte die Vernehmung des Terrorverdächtigen.
Warum ein angeblicher Taucher ein so kleines Messer mit sich führe? Man wisse bei der Polizei aus alten Filmen, dass „richtige Taucher“ Messer von ca. 15 cm Länge bei sich führen würden. Der Vernommene erwiderte, dass diese jedoch verboten worden seien. Denn ein Hai hatte sich beim Fressen eines Tauchers an dem langen Messer verletzt. Das geht natürlich gar nicht, meinten die Umweltschützer. Haie seien schützenswert, Taucher zu entwaffnen. Und so geschah es, große Tauchermesser landeten auf der roten Liste von grünen Verordnungsgebern.
Warum überhaupt ein Messer und dann noch so ein kleines Klappmesser? Worauf die Antwort kam, dass ein offenes Messer im Jackett dieses beschädigen und das bezweckte Tarieren außer Funktion setze. Und dass es nicht schön sei, in ein Fischernetz zu geraten und als Beifang an Bord eines Trawlers zu Fischfutter verarbeitet zu werden. Um dem vorzubeugen durchschneide man das Netz mit dem Messer. Und weil die andere Hand vielleicht die teure Kamera oder den noch wertvolleren Tauchpartner festhalte, nehme man so ein Springmesser, das mit einer Hand zu öffnen sei.
Weder die Vernehmungsbeamtin noch der Vernehmungsbeamte wussten so recht, was sie von diesen Erklärungen halten sollten, zumal sich der angebliche Terrorist ein verschmitztes Lächeln nicht verkneifen konnte. Aber die Story klang plausibel. Worauf Beamtin und Beamter bei einer höheren Stelle anfragten, ob der Tatverdächtige bereits etwas auf dem Kerbholz habe. Die Antwort kam relativ schnell – nein, das habe er nicht. Noch nicht einmal eine gewöhnliche Messerstecherei an Land sei ihm anzulasten. Das konnte doch nicht sein!
„Jetzt freuen wir uns, dass uns endlich einmal ein Mann ins Netz ging, der einen waschechten deutschen Pass besitzt, weil er vor 72 Jahren in Deutschland geboren wurde.“ Denn normalerweise seien unsere Messermänner der deutschen Ausdrucksweise weniger mächtig, haben dafür aber krause Haare auf dem Kopf, meistens einen Bart und dunkler Hautfarbe, nicht nur im Gesicht. Aber dieser Tatverdächtige war ein Bleichgesicht mit altersbedingt weniger Haaren ausgestattet. Dass die Messerstecher-Statistik so einseitig bleibe, werde die Statistiker gar nicht freuen.
Bier ist Bier, Schnaps ist Schnaps, und Springmesser seien inzwischen verboten – was auch nicht? Der Terrorverdacht werde aber nicht aufrechterhalten, dennoch müsse man den Fall nach oben melden. Es werde ein Verfahren eingeleitet, obwohl das vorliegende Delikt nicht einmal in dem Fragebogen mit ca. 50 Punkten Straftatbeständen enthalten war, die angekreuzt hätten werden können. Ein solches Springmesser dürfe nicht mitgeführt werden, es sei jedoch nicht verboten, damit zu Hause Äpfel zu schälen.
Zu guter Letzt: Der Terrorverdächtigte erreichte noch auf den letzten Drücker seinen Flieger und dachte auf dem Flug über die Sache nach. Wie schön wäre es doch, diese insgesamt zwölf bisher mit dem Fall befassten und wohl noch weitere, die aus der Anzeige eine Strafe auf den Weg bringen und zustellen, würden auf Deutschlands Straßen Dienst tun dürfen. Sie waren alle recht freundlich, wirklich. Sie haben nicht auf den Verdächtigen eingeschlagen oder ihn gar mit dem Knie am Hals fixiert, wie die „Bullen“ typischerweise dargestellt werden. Beamte vom Feinsten, jedoch am falschen Platz eingesetzt.
Der Terrorverdächtige war der Autor dieser Glosse selbst auf dem Weg nach Thailand. Er wird sich dort ein neues Messer aus Edelstahl kaufen müssen, weil ihm das Corpus Delicti abgenommen wurde.
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