Masken-Terror: 60-Jährige aus Ste­glitz muss in den Knast

Sabine W.* (60) dachte nichts Schlimmes, als sie am 26. Oktober 2020 vom Hermann-Ehlers-Platz kommend in die Schloss­straße in Ste­glitz einbog. Dort wurde sie just von der Mit­ar­bei­terin F.* des Ord­nungs­amtes ange­sprochen. Sabine trug keine Maske, obwohl in dieser Straße – am Anfang der Pan­demie-Maß­nahmen durchaus üblich – eine Mas­ken­pflicht ange­ordnet war. Das vor­läu­figer Ende der Geschichte: Sabine W. muss ab dem 3. Februar, in den Knast: JVA Lich­tenberg in der Alfredstraße.

Während Sabine erklärte, dass sie von einer Mas­ken­pflicht nichts gelesen habe, kramte sie in  ihrer Tasche, um eine OP-Maske her­vor­zu­suchen und auf­zu­setzen. Frau F. vom Ord­nungsamt herrschte sie wäh­rend­dessen an, ob sie kein Fern­sehen schaue, dort würden alle Maß­nahmen besprochen und bekannt gegeben werden. Sabine wandte sich ab, da sie keine ent­spre­chende Auf­klärung erreicht hatte. Kaum hatte Sabine die Maske auf­ge­setzt und sich zum Wei­ter­gehen abge­wendet, wurde sie von hinten gepackt und in einer nahe­ste­henden Tür neben einer Bäckerei fest­ge­klemmt. Ein Zeuge (Manfred T.*) bestätigt diesen Verlauf.

Nachdem die Per­so­nalien durch Poli­zei­beamte eines her­bei­ge­ru­fenen Mann­schafts­wagen auf­ge­nommen worden waren, erhielt sie wenig später eine pos­ta­lische Anhörung, die sie unter Angabe des Zeugen zurück­sandte. Als Antwort erhielt sie darauf einen Buß­geld­be­scheid über 328,50 €. Auf tele­fo­nische Nach­frage beim Ord­nungsamt, wie denn ein solcher Buß­geld­be­scheid berechnet werde, wurde ihr geant­wortete, die Ein­stufung erfolge nach jewei­liger „Ein­sicht“ des Beschuldigten.

Anzeige wegen Ver­leumdung eingestellt

Zwi­schen­zeitlich erhielt die mitt­ler­weile ver­zwei­felte Frau einen neuen Zah­lungs­be­scheid: Sie sollte 329,50 € Lohn­ausfall für die Ord­nungs­amts­mit­ar­bei­terin über­weisen, weil sich diese bei ihrem Einsatz ver­letzt habe („Gel­tend­ma­chung eines Scha­dens­er­satz­an­spruches“). Nach ihrem Ein­spruch suchte sie den zustän­digen  Abschnitt der Polizei auf, um sich den für sie nicht nach­voll­zieh­baren Hin­ter­grund erklären zu lassen. Dort riet man ihr, das Ord­nungsgeld zu über­weisen, da sie sonst einen nega­tiven Eintrag bei der SCHUFA (Schutz­ge­mein­schaft für das Kre­dit­wesen) erhalten würde. Dar­aufhin zahlte Sabine W. diesen Betrag „unter Vor­behalt“ an das BezA. Ste­glitz-Zehlendorf, um wei­teren Nach­teilen zu ent­gehen. Gleich­zeitig zeigte sie die Ord­nungs­amts­mit­ar­bei­terin wegen Ver­leumdung an. Das Ver­fahren wurde aller­dings wenig später eingestellt.

Geraume Zeit später, zwi­schen Weih­nachten und Neujahr 2021 wurde Sabine W. mit­ge­teilt, sie habe einen Rech­nungs­betrag über 2.800 € nicht gezahlt. Nach ein­ge­holter Aus­kunft beim zustän­digen Gericht sollte es sich dabei um ein Voll­stre­ckungs­ver­fahren handeln. Die Ste­glit­zerin wies darauf hin, nie einen Straf­befehl (angeblich durch die PIN-Post) erhalten zu haben. In ihrer Not und auch Empörung suchte Sabine die Hilfe einer Anwältin (Name liegt der Redaktion vor). Diese konnte Sabine aller­dings nicht helfen, lediglich die Akte konnte sie beschaffen und ihrer Man­dantin zur Ein­sicht vor­legen. Nach deren Inhalt sollte Sabine der Ord­nungs­kraft so zuge­setzt haben, dass diese sich arbeits­un­fähig schreiben lassen musste. In der Akte war aller­dings bei Frau F. die Spalte „arbeits­fähig“ ange­kreuzt x.

Sabine W. wies vor­sorglich darauf hin, dass sie nicht bereit sei, der Zah­lungs­auf­for­derung durch das Voll­stre­ckungs­ver­fahren nach­zu­kommen, das zudem für sie nur durch eine Mahnung bekannt geworden war. Die Ste­glit­zerin bean­tragte zusätzlich den „Ver­zicht auf Voll­stre­ckung“, dem die Staats­an­walt­schaft aller­dings nicht nachkam. Es kam nie zu einer von Sabine W. ange­strebten Ver­handlung in der Sache.

Zuge­dachte Strafe durch Inhaf­tierung ausgleichen

In einem fol­genden Schreiben teilte im Januar 2022 eine Abteilung „Soziale Dienste der Justiz“ mit, dass Frau W. die auf­er­legte Geld­strafe durch „freie Arbeit“ ableisten könne. Sabine W. lehnte auch dieses Ansinnen ab: „Arbeit macht frei“ hatten wir schon einmal, erwi­derte die empörte Frau.

Vor vierzehn Tagen erhielt Sabine W. nun die ulti­mative Auf­for­derung, den Straf­befehl zu bezahlen oder aber – nach 14 Tagen Verzug – sich spä­testens zum 3. Februar vor den Toren des Straf­voll­zuges in der JVA Lich­tenberg ein­zu­finden. Dort könne sie anstelle der aus­ste­henden Zahlung ihre zuge­dachte Strafe durch Inhaf­tierung aus­gleichen. Sollte Sabine nicht erscheinen, würde ein Haft­befehl erwirkt und voll­streckt werden.

* Namen der Redaktion bekannt.

Kom­mentar

Gestern erklärte Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Lau­terbach einer erstaunten TV-Zuschau­er­schaft, nicht alle Maß­nahmen der Behörden während der CORONA-Pan­demie seien richtig, sondern eher falsch gewesen. Dies müsse man im Nach­hinein fest­stellen und für die Zukunft vermeiden.

Der Beitrag erschien bei Hohenecker Bote.


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com