Wer in Zukunft sich den Heizungsvorschriften entgegenstellt und seine alte Heizung nicht erneuert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Sobald eine Heizung mehr als dreißig Jahre in Betrieb war, muss sie stillgelegt werden. Zwar gibt es eine Reihe von Ausnahmen, doch viele Haus- und Wohnungsbesitzer werden in den nächsten Jahren nicht um den Austausch ihrer Öl- oder Gasheizung herumkommen. Das will das neue Gesetz aus dem Hause des Wirtschafts- und Klimaministers Robert Habeck (Grüne) so.
Und wer sich weigert? Was ist mit Bürgern, die eine alte Öl- oder Gasheizung im Keller haben und sich weigern, diese auszutauschen? Oder was ist mit denen, die sich eine neue Heizung schlicht nicht leisten können? Für Millionen könnte der Heizungswechsel eine kaum stemmbare finanzielle Herausforderung sein.
Doch für Verweigerer sind harte Strafen geplant. Schornsteinfeger, die alte Heizungen entdecken, dürfen diese stilllegen. Und auf die Hausbesitzer kommen hohe Geldstrafen zu. Die »Frankfurter Rundschau« schrieb am 14. April:
»Wer allerdings mit einer zu alten Heizung erwischt wird, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.«
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