Habeck sei Dank: Hei­zungs­umbau wird für Mil­lionen zur teuren Plicht — Bis zu 50.000 Euro Strafe bei Ver­stößen gegen neue Heizungsverordnungen

Wer in Zukunft sich den Hei­zungs­vor­schriften ent­ge­gen­stellt und seine alte Heizung nicht erneuert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Sobald eine Heizung mehr als dreißig Jahre in Betrieb war, muss sie still­gelegt werden. Zwar gibt es eine Reihe von Aus­nahmen, doch viele Haus- und Woh­nungs­be­sitzer werden in den nächsten Jahren nicht um den Aus­tausch ihrer Öl- oder Gas­heizung her­um­kommen. Das will das neue Gesetz aus dem Hause des Wirt­schafts- und Kli­ma­mi­nisters Robert Habeck (Grüne) so.

Und wer sich weigert? Was ist mit Bürgern, die eine alte Öl- oder Gas­heizung im Keller haben und sich weigern, diese aus­zu­tau­schen? Oder was ist mit denen, die sich eine neue Heizung schlicht nicht leisten können? Für Mil­lionen könnte der Hei­zungs­wechsel eine kaum stemmbare finan­zielle Her­aus­for­derung sein.

Doch für Ver­wei­gerer sind harte Strafen geplant. Schorn­stein­feger, die alte Hei­zungen ent­decken, dürfen diese still­legen. Und auf die Haus­be­sitzer kommen hohe Geld­strafen zu. Die »Frank­furter Rund­schau« schrieb am 14. April:

»Wer aller­dings mit einer zu alten Heizung erwischt wird, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.«