Der 29jährige Afghane Mukthar N. wurde zu zwei Jahren Haft wegen Teilnahme bei einer Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen verurteilt, büßte seine Haft ab und sollte dann abgeschoben werden. Bundesinnenminister Nancy Faeser verhinderte das. Es sei zu gefährlich in Afghanistan für den jungen Mann. Nun ist er verschwunden.
Der 5.000-Einwohner Ort Illerkirchberg kommt nicht zur Ruhe. Die Gemeinde liegt in einer schönen Landschaft in der Grenzregion zwischen Bayern und Baden-Württemberg, eine schöne, sonnenverwöhnte Landschaft. Am 31. Oktober 2019, in der Halloweennacht, geschah in dem schwäbischen Städtchen ein scheußliches Verbrechen. Vier Asylbewerber aus dem Irak und Afghanistan im Alter zwischen 17 und 26 Jahren wurden wegen gemeinsamer, stundenlanger Vergewaltigung eines 14jährigen Mädchens in der Flüchtlingsunterkunft ohne Bewährung verurteilt. Der Prozess fand im März 2021 statt, alle vier Täter wurden ohne Bewährung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die Asylbewerber sollen die junge Frau im Herbst 2019 mit einem Betäubungsmittel zunächst wehrlos gemacht und sich dann an ihr vergangen haben. Zuvor hatten sie die alkoholisierte Jugendliche überredet, mit ihnen zu der Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg zu fahren. Die Schülerin hatte später ihren Eltern und der Polizei von den Verbrechen in der Halloween-Nacht und am Tag danach erzählt. Der Prozess hatte ursprünglich gegen fünf Angeklagte begonnen. Das Verfahren gegen einen 15-jährigen Iraner war nach der Verständigung auf einen Täter-Opfer-Ausgleich zuvor eingestellt worden.
Anmerkung: Mit 14 Jahren ist man noch keine „junge Frau“, sondern noch ein halbes Kind. Man mag bei 17jährigen Mädchen schon einräumen, dass es da viele „Frühreife“ gibt, die man für volljährig halten könnte – was auch dann eine Vergewaltigung in keiner Weise rechtfertigt oder entschuldigt. Warum aus diesem Kind plötzlich eine „junge Frau“ wird, lässt vermuten, dass man hier die Tat kleinreden möchte. Die Täter haben das Kind mit Alkohol und Betäubungsmittel hilf- und wehrlos gemacht, was eigentlich strafverschärfend gewertet werden muss, denn es belegt einen ganz klaren, berechnenden Tatvorsatz, das hilflose Schulmädchen gemeinsam zu missbrauchen.
Die Angeklagten verfolgten den Prozess größtenteils schweigend. Erst gegen Ende gaben sie teilweise Auskunft zu ihren Taten. Das Gericht sah bei einem der Angeklagten die Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung als erwiesen an, ein zweiter wurde der Vergewaltigung in drei Fällen schuldig gesprochen. Die beiden anderen Angeklagten mussten für zwei Jahre und zwei Monate in Haft. Einer wurde der Vergewaltigung, der andere der Beihilfe zur Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.
Die Vernehmung des Opfers sei (wegen ihres damals umnebelten Zustandes) schwierig gewesen, berichtet die WELT. Es gab Zweifel, und es gibt sie immer noch, sagte der Richter in der Urteilsverkündung. Das Strafmaß für die Täter bewege sich daher am untersten Rand des möglichen.
Einer der vier Vergewaltiger, Mukthar N. hatte seine Strafe verbüßt und die Abschiebung stand kurz bevor. Doch Nancy Faeser verhinderte dies mit dem Hinweis darauf, dass die Sicherheit und Unversehrtheit des jungen Afghanen in seinem Heimatland wegen der dort herrschenden Taliban nicht gewährleistet sei. Weil alle anderen Gemeinden die Aufnahme dieses netten, schutzwürdigen Mannes verweigerten, kamen die Behörden auf eine besonders „originelle“ Idee: Sie verfrachteten den Vergewaltiger einfach wieder zurück nach Illerkirchberg. Und zwar, ohne dass die Bürger davon unterrichtet worden sind. Die Polizei hat es einfach verschwiegen, wohl wissend, dass es sonst einen Aufschrei gegeben hätte:
„Wir waren gezwungen, ihn erneut unterzubringen“, erklärte Bürgermeister Markus Häußler (parteilos) dazu. Alle anderen angefragten Gemeinden in Baden-Württemberg hätten aufgrund der Vorgeschichte eine Aufnahme von Mukthar N. abgelehnt, erfuhr BILD.
Eine parlamentarische Anfrage der AfD an die Justizministerin im baden-württembergischen Landtag hatte die klammheimliche Wiederaufnahme des Vergewaltigers in die Gemeinde offengelegt. „Durch das Polizeipräsidium Ulm erfolgte keine Information der Bevölkerung“, teilte die Justizministerin Marion Gentges lapidar mit.
Das verwundert. War es doch gerade die Polizei, die in einem der BILD vorliegenden Brief dem jungen Mann ein „hohes Gefahrenpotenzial die Begehung weiterer Sexualstraftaten zum Nachteil unbekannter junger Frauen“ bescheinigten. Tatsächlich hat Mukthar N., kaum aus der Abschiebehaft entlassen, neue Straftaten begangen. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat bereits Anklage erhoben.
Denn schon seit dem Sommer fand Mukthar N. es gar nicht nötig, die Auflage zu befolgen, sich einmal pro Woche bei der Polizei zu melden. Baden-Württembergs Justizminister Marion Gentges merkt an, dass der junge Herr sich ab Sommer 2022 kaum noch bei der Polizei sehen ließ. Daher stellte die Polizei Anzeige. Und schon gar nicht verspürte Herr Mukthar N. Lust, bei seinen Pflichtterminen beim Fachkoordinator für besonders „rückfallgefährdete Sexualstraftäter“ aufzutauchen. Das wiederum ist ein Vergehen nach §145a StGB, und er wird bald wieder vor Gericht stehen. Auch seine Wohnsitzauflage, die ihm verbietet, den Alb-Donaukreis zu verlassen, ignoriert er geflissentlich. Auch daran arbeitet die Ulmer Staatsanwaltschaft. Zwischendurch war Mukthar N. einfach verschwunden.
Nachdem aber im Dezember ein eritreischer Flüchtling aus noch unbekannten Gründen zwei Mädchen mit einem Messer attackiert hatte, wobei die 14jährige Ece S. an den schrecklichen Verletzungen starb und ihre Freundin ganz knapp überlebte, änderte sich die Haltung des Herrn Mukthar N. zur Polizei überraschend. Denn als die Stimmung gegen Asylanten eskalierte, sorgte sich die Polizei um den 29jährigen Afghanen. Man beschützte ihn vor der mutmaßlichen Volkswut und bewachte das Asylheim, in dem er sich aufhielt. Doch Herr Mukthat N. traute der Polizei dennoch nicht und ergriff offenbar die Flucht.
Denn als die Polizei ihn in seiner Wohnung aufsuchen wollte stellte sie fest, dass der Vogel ausgeflogen war. Seiner Pflicht zur wöchentlichen Meldung bei der Polizei sei er nicht nachgekommen. Nun hat das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises Mukthar N. zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
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