Bildhintergrund: Illerkirchberg, Wikimedia Commons, Richard Mayer, CC BY 3.0

Iller­kirchberg, eine Stadt in Angst – Grup­pen­ver­ge­wal­tiger kam zurück in den Ort und ist jetzt untergetaucht

Der 29jährige Afghane Mukthar N. wurde zu zwei Jahren Haft wegen Teil­nahme bei einer Grup­pen­ver­ge­wal­tigung einer 14-Jäh­rigen ver­ur­teilt, büßte seine Haft ab und sollte dann abge­schoben werden. Bun­des­in­nen­mi­nister Nancy Faeser ver­hin­derte das. Es sei zu gefährlich in Afgha­nistan für den jungen Mann. Nun ist er ver­schwunden. 

Der 5.000-Einwohner Ort Iller­kirchberg kommt nicht zur Ruhe. Die Gemeinde liegt in einer schönen Land­schaft in der Grenz­region zwi­schen Bayern und Baden-Würt­temberg, eine schöne, son­nen­ver­wöhnte Land­schaft. Am 31. Oktober 2019, in der Hal­lo­ween­nacht, geschah in dem schwä­bi­schen Städtchen ein scheuß­liches Ver­brechen. Vier Asyl­be­werber aus dem Irak und Afgha­nistan im Alter zwi­schen 17 und 26 Jahren wurden wegen gemein­samer, stun­den­langer Ver­ge­wal­tigung eines 14jährigen Mäd­chens in der Flücht­lings­un­ter­kunft ohne Bewährung ver­ur­teilt. Der Prozess fand im März 2021 statt, alle vier Täter wurden ohne Bewährung zu einer Haft­strafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Die Asyl­be­werber sollen die junge Frau im Herbst 2019 mit einem Betäu­bungs­mittel zunächst wehrlos gemacht und sich dann an ihr ver­gangen haben. Zuvor hatten sie die alko­ho­li­sierte Jugend­liche über­redet, mit ihnen zu der Flücht­lings­un­ter­kunft in Iller­kirchberg zu fahren. Die Schü­lerin hatte später ihren Eltern und der Polizei von den Ver­brechen in der Hal­loween-Nacht und am Tag danach erzählt. Der Prozess hatte ursprünglich gegen fünf Ange­klagte begonnen. Das Ver­fahren gegen einen 15-jäh­rigen Iraner war nach der Ver­stän­digung auf einen Täter-Opfer-Aus­gleich zuvor ein­ge­stellt worden.

Anmerkung: Mit 14 Jahren ist man noch keine „junge Frau“, sondern noch ein halbes Kind. Man mag bei 17jährigen Mädchen schon ein­räumen, dass es da viele „Früh­reife“ gibt, die man für voll­jährig halten könnte – was auch dann eine Ver­ge­wal­tigung in keiner Weise recht­fertigt oder ent­schuldigt. Warum aus diesem Kind plötzlich eine „junge Frau“ wird, lässt ver­muten, dass man hier die Tat klein­reden möchte. Die Täter haben das Kind mit Alkohol und Betäu­bungs­mittel hilf- und wehrlos gemacht, was eigentlich straf­ver­schärfend gewertet werden muss, denn es belegt einen ganz klaren, berech­nenden Tat­vorsatz, das hilflose Schul­mädchen gemeinsam zu missbrauchen.

Die Ange­klagten ver­folgten den Prozess größ­ten­teils schweigend. Erst gegen Ende gaben sie teil­weise Aus­kunft zu ihren Taten. Das Gericht sah bei einem der Ange­klagten die Ver­ge­wal­tigung und gefähr­liche Kör­per­ver­letzung als erwiesen an, ein zweiter wurde der Ver­ge­wal­tigung in drei Fällen schuldig gesprochen. Die beiden anderen Ange­klagten mussten für zwei Jahre und zwei Monate in Haft. Einer wurde der Ver­ge­wal­tigung, der andere der Bei­hilfe zur Ver­ge­wal­tigung und der gefähr­lichen Kör­per­ver­letzung schuldig gesprochen.

Die Ver­nehmung des Opfers sei (wegen ihres damals umne­belten Zustandes) schwierig gewesen, berichtet die WELT. Es gab Zweifel, und es gibt sie immer noch, sagte der Richter in der Urteils­ver­kündung. Das Strafmaß für die Täter bewege sich daher am untersten Rand des möglichen.

Einer der vier Ver­ge­wal­tiger, Mukthar N. hatte seine Strafe verbüßt und die Abschiebung stand kurz bevor. Doch Nancy Faeser ver­hin­derte dies mit dem Hinweis darauf, dass die Sicherheit und Unver­sehrtheit des jungen Afghanen in seinem Hei­matland wegen der dort herr­schenden Taliban nicht gewähr­leistet sei. Weil alle anderen Gemeinden die Auf­nahme dieses netten, schutz­wür­digen Mannes ver­wei­gerten, kamen die Behörden auf eine besonders „ori­gi­nelle“ Idee: Sie ver­frach­teten den Ver­ge­wal­tiger einfach wieder zurück nach Iller­kirchberg. Und zwar, ohne dass die Bürger davon unter­richtet worden sind. Die Polizei hat es einfach ver­schwiegen, wohl wissend, dass es sonst einen Auf­schrei gegeben hätte:

Wir waren gezwungen, ihn erneut unter­zu­bringen“, erklärte Bür­ger­meister Markus Häußler (par­teilos) dazu. Alle anderen ange­fragten Gemeinden in Baden-Würt­temberg hätten auf­grund der Vor­ge­schichte eine Auf­nahme von Mukthar N. abge­lehnt, erfuhr BILD.

Eine par­la­men­ta­rische Anfrage der AfD an die Jus­tiz­mi­nis­terin im baden-würt­tem­ber­gi­schen Landtag hatte die klamm­heim­liche Wie­der­auf­nahme des Ver­ge­wal­tigers in die Gemeinde offen­gelegt. „Durch das Poli­zei­prä­sidium Ulm erfolgte keine Infor­mation der Bevöl­kerung“, teilte die Jus­tiz­mi­nis­terin Marion Gentges lapidar mit.

Das ver­wundert. War es doch gerade die Polizei, die in einem der BILD vor­lie­genden Brief dem jungen Mann ein „hohes Gefah­ren­po­tenzial die Begehung wei­terer Sexu­al­straf­taten zum Nachteil unbe­kannter junger Frauen“ beschei­nigten. Tat­sächlich hat Mukthar N., kaum aus  der Abschie­behaft ent­lassen, neue Straf­taten begangen. Die Staats­an­walt­schaft Ulm hat bereits Anklage   erhoben.

Denn schon seit dem Sommer fand Mukthar N. es gar nicht nötig, die Auflage zu befolgen, sich einmal pro Woche bei der Polizei zu melden. Baden-Würt­tem­bergs Jus­tiz­mi­nister Marion Gentges merkt an, dass der junge Herr sich ab Sommer 2022 kaum noch bei der Polizei sehen ließ. Daher stellte die Polizei Anzeige. Und schon gar nicht ver­spürte Herr Mukthar N. Lust, bei seinen Pflicht­ter­minen beim Fach­ko­or­di­nator für besonders „rück­fall­ge­fährdete Sexu­al­straf­täter“ auf­zu­tauchen. Das wie­derum ist ein Ver­gehen nach §145a StGB, und er wird bald wieder vor Gericht stehen. Auch seine Wohn­sitz­auflage, die ihm ver­bietet, den Alb-Donau­kreis zu ver­lassen, igno­riert er geflis­sentlich. Auch daran arbeitet die Ulmer Staats­an­walt­schaft. Zwi­schen­durch war Mukthar N. einfach verschwunden.

Nachdem aber im Dezember ein eri­tre­ischer Flüchtling aus noch unbe­kannten Gründen zwei Mädchen mit einem Messer atta­ckiert hatte, wobei die 14jährige Ece S. an den  schreck­lichen Ver­let­zungen starb und ihre Freundin ganz knapp über­lebte, änderte sich die Haltung des Herrn Mukthar N. zur Polizei über­ra­schend. Denn als die Stimmung gegen Asy­lanten eska­lierte, sorgte sich die Polizei um den 29jährigen Afghanen. Man beschützte ihn vor der mut­maß­lichen Volkswut und bewachte das Asylheim, in dem er sich auf­hielt. Doch Herr Mukthat N. traute der Polizei dennoch nicht und ergriff offenbar die Flucht.

Denn als die Polizei ihn in seiner Wohnung auf­suchen wollte stellte sie fest, dass der Vogel aus­ge­flogen war. Seiner Pflicht zur wöchent­lichen Meldung bei der Polizei sei er nicht nach­ge­kommen. Nun hat das Land­ratsamt des Alb-Donau-Kreises Mukthar N. zur Auf­ent­halts­er­mittlung ausgeschrieben.