Georgine Kellermann, screenshot youtube

Können Trans”frauen” Pro­sta­ta­krebs haben? oder: Die Bezeichnung Mann gilt jetzt schon als “ehr­ver­letzend”

Alter­native Über­schriften: Auf der Suche nach dem Mann in Kel­lermann; oder: vom Versuch, den Mann in Kel­lermann los­zu­werden; oder: vom Versuch, Ihre Wahr­nehmung zu bestreiten;

Wenn sich Wahnsinn erst Bahn gebrochen hat, dann ist er nicht mehr zu stoppen, schon deshalb nicht, weil es eine Schar von Oppor­tu­nisten geben wird, die ver­suchen, aus dem Wahnsinn Kapital zu schlagen. Unter den Oppor­tu­nisten sind Juristen gemeinhin zahl­reich ver­treten. Und so ist es kein Wunder, dass neu­er­dings auch das Geschäft mit der “Durch­setzung ver­meint­licher Per­sön­lich­keits­rechte” von Trans-Men­schen, also Leuten, die sich ein­bilden, ihr Chro­mo­so­menpaar [Chro­mo­so­men­problem XY ungelöst] wird ein anderes, wenn sie behaupten, sie seien etwas anderes, ganz so als wäre die ent­spre­chende Infor­mation nicht im Kern jeder einz­lenen Zelle ihres Körpers, den sie so ungern haben, gespei­chert, es ist eines der Gebiete, das großen juris­ti­schen Zulauf hat, z.B. in Düs­seldorf. Aus einer dor­tigen Kanzlei, die ihren Sitz in der Cou­ven­straße hat, kommt ein Schriftsatz, in dem dem Adres­saten vor­ge­worfen wird:

  • den ver­tre­tenen Man­danten beleidigt zu haben,
  • ihn in seiner Ehre ver­letzt zu haben,
  • ihn her­ab­ge­würdigt zu haben;

Und all das hat Mar­garita Maler von der CDU in Bie­lefeld mit einem ein­zigen Wort erreicht: MANN.
MANN zum fal­schen Mann gesagt, gilt neu­er­dings als ehr­ver­letzend, her­ab­wür­digend, beleidigend.

 

Aber lesen Sie zunächst selbst:

Wir haben es hier offen­kundig mit einer Macht­probe zu tun, bei der Mei­nungs­freiheit gegen Per­sön­lich­keits­recht gestellt wird, wobei Letz­teres, die Behauptung, das was man sehe, sei kein Mann, die Mei­nungs­freiheit dessen, dessen Wahr­neh­mungs­ap­parat eher die Frau­sehung ver­weigert, über­stimmen soll.

 

Denn, so schreibt der Anwalt von Kel­lermann im Brief an Maler, die sich der Benutzung der Bezeichnung “Mann” schuldig gemacht hat, welchem Geschlecht sich ein Mensch zuge­hörig fühle, das sei Teil seiner Privatssphäre.

Wir wünschten dem wäre so, dann müsste man nicht öffentlich über solchen Unfug schreiben. Indes, wenn es um das Private von Trans­gender geht, dann ist das Private plötzlich öffentlich, offen­kundig einem gewissen Exhi­bi­tio­nismus, der mit dem Zustand ein­hergeht, geschuldet. Nicht nur ist das Private öffentlich, wird von Kel­ler­männern in die Öffent­lichkeit gezerrt, es wird auch mit dem Anspruch ver­bunden, das Per­sön­lich­keits­recht all derer, denen der Trans begegnet, zu über­stimmen, auf irrelevant zu redu­zieren, dar­unter das Per­sön­lich­keits­recht im Ein­klang mit seiner Wahr­nehmung leben zu können.

Aber das ist nur einer der irren Widersprüche.

Es geht so weiter, denn – so steht es im Schriftssatz oben – die Ent­scheidung eines Men­schen über seine Geschlechts­zu­ge­hö­rigkeit sei zu respek­tieren, der Schutz der geschlecht­lichen Iden­tität ein Per­sön­lich­keits­recht. Das Sub­jektive eines Ein­zigen, soll also zum Objek­tiven all derer gemacht werden, denen damit die eigene Sub­jek­ti­vität bestritten wird [manche Sub­jek­tiven sind eben mehr wert als andere], und man fragt sich, warum ist es für die pri­vaten Ent­scheider, die trotz XY nunmehr Frau sein wollen, so wichtig, dass andere sie, obschon nun einmal das XY nicht zu leugnen ist, in ihrer Sub­jek­ti­vität unter­stützen. Sind sie so unsicher darüber, was sie sind, dass sie andere zur Gefü­gigkeit zwingen müssen? Was macht die ver­meintlich private Ent­scheidung so wichtig, dass sie nicht nur die pri­vaten Ent­schei­dungen anderer Men­schen und deren Mei­nungs­freiheit über­stimmen soll, sondern auch die öffent­liche Exhi­bition, Insze­nierung und Aus­ein­an­der­setzung zwecks Erzwingung von Gefüg­samkeit erfordert? Und ist das doch angeblich so große Leiden, das der falsche Chro­mo­so­mensatz seit Jahr­zehnten ver­ur­sacht hat und die Erleich­terung nach Über­windung des­selben durch ima­ginäre Trans­for­mation nicht so groß, dass es unab­hängig davon bestehen bleibt, was andere denken und sagen? Wozu also andere dazu zwingen, wider ihre Vernuft und Wahr­nehmung zu sprechen?

Keine der Ant­worten, die uns ein­fallen, hat eine Erklärung außerhalb des ICD-10 zum Gegen­stand. Die meisten der uns ein­fal­lenden Erklä­rungen zirkeln um das fast schon manische Bemühen, eigene Irrelevanz durch eine Iden­ti­tätswahl zu über­winden, die man quasi als Anspruch auf öffent­liche Insze­nierung nutzen und als Waffe gegen andere ein­setzen kann, um sich in der Folge der eigenen Existenz und Wich­tigkeit ver­si­chern zu können.

 

Indes geben wir zu Bedenken, dass XY-Chro­mo­so­men­träger dann, wenn sie an einer für XY-Träger typi­schen Erkrankung, sagen wir Pro­sta­ta­krebs erkranken, dem behan­delnden Arzt, quasi eine Behandlung unmöglich machen, setzt letztere doch voraus, dass man einen Mann vor sich hat, dessen bekannte Phy­sio­gnomie es erlaubt, den Pro­sta­ta­krebs zu ent­fernen. Allein die Aus­sicht, nach erfolg­reicher Ope­ration an männ­lichem Teil einen Brief eines Anwalts zu erhalten, der unter Gel­tend­ma­chung seiner Mühen in Höhe von meh­reren Hundert Euro den Arzt dazu auf­fordert, in XY trotz XY und Pro­stata keinen Mann zu sehen, wird so manchen Arzt Abstand von Behandlung nehmen lassen, nachvollziehbar.

Man könnte also der Ansicht sein, das Trans­problem evo­lu­tio­niere sich aus – im direkten Wettlauf mit gesell­schaft­licher Degeneration.

Aber so lange es virulent ist, schlagen wir vor, von DAS zu sprechen, um alle Gefahren, die bei der/die lauern, ein für alle Mal zu umgehen, quasi als Kom­promis zwi­schen Pro­nomen der Ein­bildung und Pro­nomen der Wahrnehmung.

Viel­leicht könnte man damit auch den juris­ti­schen Blut­saugern, jenen gerade Absol­venten, die für ein paar Euro mehr auch die Oma ver­klagen würden, ihre Aus­kommen zu nehmen.


Quelle: sciencefiles.org