Seit dem Oktober 2022 feilt die irische Regierung an einem Strafgesetz zur Verfolgung der „Anstiftung zu Gewalt oder Hassvergehen“. Schritt für Schritt kommen weitere Gesetze, die die Meinungsfreiheit und das freie Wort in immer engere Korridore des noch Erlaubten zwängen. Nun soll auch noch das reine „Besitzen“ von „Material, das zu Hass führen könnte“ mit Gefängnisstrafen bewehrt werden. Das bedeutet, dass man im Prinzip nichts mehr sehen und lesen darf, was beispielsweise die Corona-Maßnahmen, den Klimawandel, die Masseneinwanderung oder den Genderismus in Frage stellt.
So langsam bekommen viele Europäer das Gefühl, die EU habe sich auf den Weg gemacht, ein westliches Nordkorea zu werden. Im United Kingdom, wo der neue König Charles inthronisiert wurde und gestern mit Pomp und Pracht die Krönungsmesse des neuen Königs gefeiert und in aller Herren Länder ausgestrahlt wurde, musste die BBC als alleinige Rechteinhaberin das Material dem Königshaus vorlegen. Der neue König Charles ließ manche Materialien gar nicht zu, wie beispielsweise seine Salbung durch den Erzbischof von Canterbury.
Stilles Beten — bereits Gedankenverbrechen?
Oder Isabel Vaughan Spruce, die in Schottland vor einer Abtreibungsklinik still für sich für die getöteten Babys betete. Ein Polizist kam auf sie zu und fragte sie, ob sie da etwa bete. „Ich bete vielleicht in meinem Kopf“, antwortet sie.
Der Polizeioffizier ist zwar sehr höflich, aber die Frau wird mit zur Polizeiwache genommen und wegen Verstoßes gegen die Verordnung zum Schutz des öffentlichen Raumes beschuldigt. Das ist nichts anderes, als Gedankenverbot, denn die Frau hat nicht protestiert, keine Schilder hochgehalten oder irgendwem irgendwas gesagt. Jeremiah Igunnubole, der Rechtsberater der Organisation ADF UK (Alliance Defending Freedom – Allianz zur Verteidigung der Freiheit)
„Wir können mit Sicherheit davon ausgehen, dass unsere Grundrechte und ‑freiheiten in Gefahr sind, wenn eine Durchsuchung von Haaren als ‚vernünftigerweise erforderlich‘ angesehen wird, weil der Verdacht besteht, dass es sich um eine Straftat handelt, bei der gebetet wird, selbst wenn es sich um ein stilles Gebet handelt. (…) Niemand sollte für die friedliche, harmlose Ausübung seines Glaubens kriminalisiert werden, geschweige denn für seine Gedanken“.
Tatsächlich wurde Frau Spruce vor Gericht in allen Anklagepunkten freigesprochen. Die ADF verteidigt nicht nur im Vereinten Königreich Menschen, deren Grundfreiheiten missachtet werden. Die neuen, irischen Gesetzesvorhaben dürften ein breites Betätigungsfeld für diese Organisation werden.
Widerspricht jedem Rechtsstaat: Beweislastumkehr für „Hate-Speech-Besitz“
Nicht nur, dass man nun in Irland dafür ins Gefängnis kommen kann, wenn man „Hate-Speech-Material“ auch nur besitzt, ein Beschuldigter muss überdies auch noch beweisen, dass er unschuldig ist. Das ist de facto Beweislastumkehr, und das gibt es in keinem Rechtsstaat. Jedenfalls bisher nicht. Denn wann ist der Beschuldigte unschuldig, wann schuldig? Und was genau ist Hate-Speech-Material?
Gilt das auch für Nachrichten auf sozialen Medien? Und für Briefzusendungen? Angenommen, ich finde in meinem Briefkasten – ohne es zu wissen oder bestellt zu haben — einen Brief, ein Prospekt, ein Wahlkampf-Flugblatt, das inkriminierte Passagen enthält – dann klicken theoretisch ja die Handschellen schon, bevor ich weiß, dass das einer eingeworfen hat. Oder ich bekomme eine Nachricht auf What’sApp oder Skype etc., die unter die Strafbarkeit dieses Gesetzes fallen — bevor ich die überhaupt zur Kenntnis nehmen kann, bin ich praktisch schon mit einem Fuß im Knast.
Seit Alters her hat ein „Ordentliches Gericht“ die Schuld penibel nachzuweisen, und kann es das nicht wasserdicht, gilt das lateinische Sprichwort „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.
Strafbar ist im Grunde jede Art von Kritik am „System“
Jeder, der nach dem Gesetz der “Offence of preparing or possessing material likely to incite violence or hatred against persons on account of their protected characteristics“ – zu deutsch: „Straftat der Vorbereitung oder des Besitzes von Material, das zu Gewalt oder Hass gegen Personen im Hinblick deren geschützter Eigenschaften aufstacheln kann“ vor Gericht kommt, sich nicht entlasten kann oder das Gegenteil beweisen und verurteilt wird, muss mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren rechnen.
Abgesehen davon, dass die Gefängnisse wohl kaum in der Lage sein werden, alle die Verurteilten einzukerkern und die bekannt rebellischen Iren da wohl auch wütend werden … was genau ist den damit gemeint?
Hier ist der Originaltext:
Das ist alles ziemlich unscharf. Der Beschuldigte, wenn er entsprechendes Material besitzt, muss nachweisen, dass dieses
- einen „angemessenen und ehrlichen Beitrag zu Literatur, Kunst, Politik, Wissenschaft, Religion oder akademischen Diskurs“ leistet. (Absatz 2 a)
- Eine Aussage ist, die ein Gegenstand der Verteidigung von außerordentlicher Wichtigkeit ist, oder
- Material, das für jedweden rechtmäßigen Zweck benötigt wird, einschließlich Strafverfolgung oder die Ermittlung und Verfolgung einer Straftat.
Das Letzte ist klar, denn wenn das inkriminierte Material bei der Polizei sichergestellt und in deren Besitz ist, wären die ja auch strafbar.
Wir sehen, dieses Gesetz ist praktisch auf jede Art von Kritik an irgendwem anwendbar, der zu den oben sogenannten geschützten Minderheiten gehört. Die Liste ist lang, enthält aber eine Gruppe nicht: Die traditionellen irisch-indigenen Familien.
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