Der Maulkorb wird zur Wür­ge­schlinge — Irlands neues Zen­sur­gesetz: Auf Kritik und Besitz von „Hass­ma­terial“ steht Knast (+Videos)

Seit dem Oktober 2022 feilt die irische Regierung an einem Straf­gesetz zur Ver­folgung der „Anstiftung zu Gewalt oder Hass­ver­gehen“. Schritt für Schritt kommen weitere Gesetze, die die Mei­nungs­freiheit und das freie Wort in immer engere Kor­ridore des noch Erlaubten zwängen. Nun soll auch noch das reine „Besitzen“ von „Material, das zu Hass führen könnte“ mit Gefäng­nis­strafen bewehrt werden. Das bedeutet, dass man im Prinzip nichts mehr sehen und lesen darf, was bei­spiels­weise die Corona-Maß­nahmen, den Kli­ma­wandel, die Mas­sen­ein­wan­derung oder den Gen­de­rismus in Frage stellt.

So langsam bekommen viele Europäer das Gefühl, die EU habe sich auf den Weg gemacht, ein west­liches Nord­korea zu werden. Im United Kingdom, wo der neue König Charles inthro­ni­siert wurde und gestern mit Pomp und Pracht die Krö­nungs­messe des neuen Königs gefeiert und in aller Herren Länder aus­ge­strahlt wurde, musste die BBC als alleinige Rech­te­inha­berin das Material dem Königshaus vor­legen. Der neue König Charles ließ manche Mate­rialien gar nicht zu, wie bei­spiels­weise seine Salbung durch den Erz­bi­schof von Canterbury.

Stilles Beten — bereits Gedankenverbrechen?

Oder Isabel Vaughan Spruce, die in Schottland vor einer Abtrei­bungs­klinik still für sich für die getö­teten Babys betete. Ein Polizist kam auf sie zu und fragte sie, ob sie da etwa bete. „Ich bete viel­leicht in meinem Kopf“, ant­wortet sie.

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Der Poli­zei­of­fizier ist zwar sehr höflich, aber die Frau wird mit zur Poli­zei­wache genommen und wegen Ver­stoßes gegen die Ver­ordnung zum Schutz des öffent­lichen Raumes beschuldigt. Das ist nichts anderes, als Gedan­ken­verbot, denn die Frau hat nicht pro­tes­tiert, keine Schilder hoch­ge­halten oder irgendwem irgendwas gesagt. Jeremiah Igun­nubole, der Rechts­be­rater der Orga­ni­sation ADF UK (Alliance Defending Freedom – Allianz zur Ver­tei­digung der Freiheit)

„Wir können mit Sicherheit davon aus­gehen, dass unsere Grund­rechte und ‑frei­heiten in Gefahr sind, wenn eine Durch­su­chung von Haaren als ‚ver­nünf­ti­ger­weise erfor­derlich‘ ange­sehen wird, weil der Ver­dacht besteht, dass es sich um eine Straftat handelt, bei der gebetet wird, selbst wenn es sich um ein stilles Gebet handelt. (…) Niemand sollte für die fried­liche, harmlose Aus­übung seines Glaubens kri­mi­na­li­siert werden, geschweige denn für seine Gedanken“.

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Tat­sächlich wurde Frau Spruce vor Gericht in allen Ankla­ge­punkten frei­ge­sprochen. Die ADF ver­teidigt nicht nur im Ver­einten König­reich Men­schen, deren Grund­frei­heiten miss­achtet werden. Die neuen, iri­schen Geset­zes­vor­haben dürften ein breites Betä­ti­gungsfeld für diese Orga­ni­sation werden.

Wider­spricht jedem Rechts­staat: Beweis­last­umkehr für „Hate-Speech-Besitz“

Nicht nur, dass man nun in Irland dafür ins Gefängnis kommen kann, wenn man „Hate-Speech-Material“ auch nur besitzt, ein Beschul­digter muss überdies auch noch beweisen, dass er unschuldig ist. Das ist de facto Beweis­last­umkehr, und das gibt es in keinem Rechts­staat. Jeden­falls bisher nicht. Denn wann ist der Beschul­digte unschuldig, wann schuldig? Und was genau ist Hate-Speech-Material?

Gilt das auch für Nach­richten auf sozialen Medien? Und für Brief­zu­sen­dungen? Ange­nommen, ich finde in meinem Brief­kasten – ohne es zu wissen oder bestellt zu haben — einen Brief, ein Pro­spekt, ein Wahl­kampf-Flug­blatt, das inkri­mi­nierte Pas­sagen enthält – dann klicken theo­re­tisch ja die Hand­schellen schon, bevor ich weiß, dass das einer ein­ge­worfen hat. Oder ich bekomme eine Nach­richt auf What’sApp oder Skype etc., die unter die Straf­barkeit dieses Gesetzes fallen — bevor ich die über­haupt zur Kenntnis nehmen kann, bin ich prak­tisch schon mit einem Fuß im Knast.

Seit Alters her hat ein „Ordent­liches Gericht“ die Schuld penibel nach­zu­weisen, und kann es das nicht was­ser­dicht, gilt das latei­nische Sprichwort „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.

Strafbar ist im Grunde jede Art von Kritik am „System“

Jeder, der nach dem Gesetz der “Offence of pre­paring or pos­sessing material likely to incite vio­lence or hatred against persons on account of their pro­tected cha­rac­te­ristics“ – zu deutsch: „Straftat der Vor­be­reitung oder des Besitzes von Material, das zu Gewalt oder Hass gegen Per­sonen im Hin­blick deren geschützter Eigen­schaften auf­sta­cheln kann“ vor Gericht kommt, sich nicht ent­lasten kann oder das Gegenteil beweisen und ver­ur­teilt wird, muss mit einer Gefäng­nis­strafe von zwei Jahren rechnen.

Abge­sehen davon, dass die Gefäng­nisse wohl kaum in der Lage sein werden, alle die Ver­ur­teilten ein­zu­kerkern und die bekannt rebel­li­schen Iren da wohl auch wütend werden … was genau ist den damit gemeint?

Hier ist der Originaltext:

Das ist alles ziemlich unscharf. Der Beschul­digte, wenn er ent­spre­chendes Material besitzt, muss nach­weisen, dass dieses

  • einen „ange­mes­senen und ehr­lichen Beitrag zu Lite­ratur, Kunst, Politik, Wis­sen­schaft, Religion oder aka­de­mi­schen Diskurs“ leistet. (Absatz 2 a)
  • Eine Aussage ist, die ein Gegen­stand der Ver­tei­digung von außer­or­dent­licher Wich­tigkeit ist, oder
  • Material, das für jed­weden recht­mä­ßigen Zweck benötigt wird, ein­schließlich Straf­ver­folgung oder die Ermittlung und Ver­folgung einer Straftat.

Das Letzte ist klar, denn wenn das inkri­mi­nierte Material bei der Polizei sicher­ge­stellt und in deren Besitz ist, wären die ja auch strafbar.

Wir sehen, dieses Gesetz ist prak­tisch auf jede Art von Kritik an irgendwem anwendbar, der zu den oben soge­nannten geschützten Min­der­heiten gehört. Die Liste ist lang, enthält aber eine Gruppe nicht: Die tra­di­tio­nellen irisch-indi­genen Familien.