Holz­hei­zungen werden nicht ver­boten, aber…

… auch saubere müssen mit Fil­ter­an­lagen aus­ge­rüstet werden — und mit ther­mi­schen Solar­an­lagen oder PV ergänzt werden

(von Albrecht Künstle)

Diese Bun­des­re­gierung ist dafür bekannt, dass sie selbst ihre eigenen Wähler schi­ka­niert, wo es nur geht. Und sich an denen rächt, die sie nicht gewählt hat – kurz, gna­denlos alle. Deshalb wäre es dieser rot- gelb-grünen Minis­ter­riege durchaus zuzu­trauen, dass sie nach der Ächtung von Gas und Öl auch dem Ener­gie­träger Holz den Kampf ansagt. So ist ver­schie­dentlich zu ver­nehmen, auch der Einbau von Stückholz- und Pel­let­hei­zungen würden ver­boten und auch Hack­schnit­zel­an­lagen stünden vor dem Aus. Ganz so schlimm wirds nicht kommen, aber …

Ein­gefügt wird ein neuer § 71g GEG, Anfor­de­rungen an Bio-Hei­zungs­an­lagen. Darin soll geregelt werden, dass diese mit Puf­fer­spei­chern und einer solar­ther­mi­schen Anlage oder einer Pho­to­vol­ta­ik­anlage aus­ge­stattet werden müssen. Bei Zen­tral­hei­zungen sind Puf­fer­speicher bereits Standard; man rechnet mit einem Spei­cher­vo­lumen von 50 Litern pro Bewohner. Und eine ergän­zende Solar­anlage haben nach meiner Erfahrung auch alle. Denn in der warmen Jah­reszeit wird es sich niemand antun, in seinem Haus für das Warm­wasser Holz zu ver­brennen. Nein, diese Wärme holt man sich vom Dach, statt im Haus unnötig heiß zu machen – und dann eine Kli­ma­anlage betreiben zu müssen.

Die neuen Vor­gaben gelten nicht für Ein­zel­raum­feue­rungs­an­lagen. Doch wer nun auf­atmet, weil er seinen Kachelofen, Heiz­kamin oder Ein­zelöfen nicht still­legen muss, könnte sich zu früh freuen. Denn der Teufel steckt in einem anderen Detail: „Aus Gründen des Schutzes von Men­schen und der Umwelt müssen diese Bio­mas­se­an­lagen daher in Kom­bi­nation mit einer Ein­richtung zur Reduktion der Staub­emis­sionen errichtet und betrieben werden. Dies kann über die Instal­lation eines Zusatz­ge­rätes (elek­tro­sta­ti­scher Abscheider o.ä.) erfolgen. Anlagen, die bau­art­be­dingt (z.B. imma­nente Abgas­rei­nigung o.ä.) die Reduktion der Staub­emis­sionen um 80% erreichen…“, heißt es im Gesetzentwurf.

Trotz aus­ge­feilter Holz­hei­zungen, welche die Grenz­werte für Fein­staub deutlich unter­schreiten, müssen Zusatz­geräte instal­liert werden, um die Emis­sionen um zusätzlich 80 Prozent zu redu­zieren – wenn man der Apel nicht auf die Finger klopft. Warum wird diese Vor­schrift nur für Fälle ein­ge­schränkt, wenn Hei­zungs­an­lagen die Grenz­werte für Fein­staub nicht ein­halten? Schon bisher galten maximal 1,25 Gramm Koh­len­monoxid je Kubik­meter Abgas, maximal 0,04 Gramm Fein­staub je Kubik­meter Abgas und ein mini­maler Wir­kungsgrad in Höhe von 73 Prozent.

Für die „dicke Luft“ im Reichstag gibt es übrigens keinen Grenzwert. Haben die Herr­schaften in Berlin auch bedacht, dass elek­tro­sta­tische Fein­staub­ab­scheider Strom brauchen? Und natürlich Geld, das an anderer Stelle fehlen wird. Und dass dieser Schnick­schnack die Neben­kosten von Miet­woh­nungen erhöht. Und hof­fentlich auch die Wahr­schein­lichkeit erhöht, dass diese Regie­rungs­par­teien 2025 nicht mehr gewählt zu werden.

Wer das alles nicht glauben mag, kann sich auf diesen 173 Seiten Gesetz­entwurf schlau machen.

Und zu Kaminöfen bei Feuer-Fuchs oder hier. Siehe auch Künstle’s Sicht: Gebäu­de­en­er­gie­gesetz ein Euro-Sparprogramm?

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Dieser Artikel erscheint auch auf der Web­seite des Autors