Am 24. Mai muss Professor Sucharit Bhakdi in Schleswig-Holstein auf der Anklagebank des Amtsgerichts Plön Platz nehmen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf „Volksverhetzung“. Eigentlich waren die Ermittlungen von der Kieler Staatsanwaltschaft schon eingestellt worden. Aber offenbar gab es eine Intervention „von oben“, dass Prof. Bhakdi nicht ungeschoren davon kommen darf, war er doch einer der Schlüsselfiguren der Aufklärung, was die Gefährlichkeit der mRNA-Impfungen gegen Covid anbetrifft. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat nun höchstpersönlich gegen diesen leisen, höflichen, exzellenten Mann Anklage erhoben. Das ist extrem ungewöhnlich und lässt kaum einen anderen Schluss zu, als dass er als abschreckendes Beispiel zur Aufrechterhaltung der Staatsmacht dienen soll.
Wir alle, die uns informiert haben und aus diesem Wissen uns eben nicht mit der experimentellen Gentechnik haben impfen lassen, sind diesem Mann, der einer der Warner der ersten Stunde war, zu tiefem Dank verpflichtet. Und immer noch werden die mutigen Warner verfolgt, schikaniert, ruiniert und mit allen Mitteln niedergemacht. Und doch hatten sie die ganze Zeit Recht, das tritt ständig offener zutage. Die Aufarbeitung all der Verbrechen an der Menschheit wird kommen – und doch will man einen der Helden der Aufklärung noch unter allen Umständen abstrafen.
Und da es eigentlich nichts Böses gibt, was man dem Herrn Professor Bhakdi anlasten könnte, muss eben ein Gummiparagraph bemüht werden, wie Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat die Ermittlungen nicht ohne Grund eingestellt. Dann schritt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein ein, entzog der Staatsanwaltschaft Kiel das Verfahren – und zwar in der Person des Antisemitismus-Beauftragten.
Das „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.“ (KriStA) bezeichnete die Anklage als „mehr als fragwürdig“ und hofft, dass nun die Richter des angerufenen Amtsgerichts Plön, „über hinreichenden juristischen Sachverstand und über genügend Courage verfügt“, ebenjene Anklage gar nicht zur Hauptverhandlungen zuzulassen. Und dann schreiben die aufrechten Juristen:
Diese Chance ist erst einmal vertan. Sofern es zur Verurteilung in erster Instanz kommt, kann nur noch auf den juristischen Sachverstand der übergeordneten Instanzen, also des Landgerichts Kiel und des Oberlandesgerichts Schleswig, oder gar des Bundesverfassungsgerichts, das in früheren Zeiten bei Interpretationszweifeln stets der Meinungsfreiheit den Vorrang gegeben hat, gehofft werden. Inzwischen hat das Amtsgericht Plön nämlich die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Termin zur Hauptverhandlung ist für März 2023 bestimmt. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben; die Durchführung der Hauptverhandlung ist praktisch unvermeidbar geworden. Hat das Amtsgericht Plön sich damit überhaupt selbst noch Spielraum für den juristisch gebotenen Freispruch gelassen oder sich schon so gut wie endgültig festgelegt?
Stefan Homburg zieht in einem Tweet Parallelen zu dem Fall Michael Ballweg und dem Arzt Christian Dettmar. Bei beiden war der ursprüngliche Tatvorwurf nicht zu halten, und die Richter wichen auf neue Tatbestände aus:
Da man Prof. Bhakdi in Bezug auf seine Warnungen vor den Impfungen — aufgrund erwiesener Unwirksamkeit, dafür aber hohem Schädlichkeitspotenzial — nicht am Zeug flicken kann, wird er nun wegen Antisemitismus angeklagt. Ja, richtig gelesen, Antisemitismus.
Dazu schreibt die Tagesschau:
„Der umstrittene Kritiker der Corona-Maßnahmen wird sich im März 2023 wegen Volksverhetzung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht Plön verantworten müssen, teilte eine Gerichtssprecherin tagesschau.de mit. Bhakdi habe in einem Internetvideo im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen über die Impfpolitik Israels mit generalisierenden Aussagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht, hatte ein Sprecherin der Anklagebehörde zuvor auf Anfrage von tagesschau.de mitgeteilt.“
Das hat Professor Bhakdi damals gesagt:
„Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt — und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell — die lebende Hölle.“
Bedeutet: Die Juden, die aus Deutschland flohen, haben nun ihr eigenes Land. Und wurden für ihr rigides, diktatorisches Impfregiment weltweit als Impfchampions gelobt. Tatsächlich sind die Israelis wie die Laborratten immer wieder und massenhaft als erste in die nächsten Booster gejagt worden und haben einen hohen Preis bezahlt. Darauf bezieht sich Prof. Bhakdi, und er klagt dieses Impfregime an. Das ist ganz offensichtlich das, was er meint. Er zeigt ja Mitleid mit dem israelischen Volk. Er greift mit dieser Äußerung allenfalls die isrealische Regierung an, die ihr eigenes Volk mit den Impfungen und Coronamaßnahmen attackiert. Eine Holocaust-Leugnung ist das nicht.
Und so sah es auch die Kieler Staatsanwaltschaft (im Gegensatz zur Schleswig-Holsteiner Generalstaatsanwaltschaft): Es liege keine strafwürdige Volksverhetzung oder Holocaust-Relativierung vor. In der Begründung zur Einstellung steht zu lesen: „Die Äußerungen des Beschuldigten in dem Video richten sich vornehmlich gegen den Staat Israel als solchen, wobei er sich auf die dortige Politik im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie bezieht.“
Auch das „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.“ kommentiert den Tatvorwurf der Volksverhetzung folgendermaßen:
„In den beschriebenen Äußerungen Bhakdis ist allerdings von vornherein überhaupt nichts zu finden, was mit dieser Definition zusammenpassen würde.“ Und: „Dieser Tatvorwurf ist also bei einer an der höchstgerichtlichen Rechtsprechung orientierten Auslegung nicht aufrechtzuerhalten“.
Die zweite Äußerung Prof. Bhakdis, die ihm als Volksverhetzung ausgelegt wird:
„Es ist allen Wissenden klar, dass mit der formalen Zulassung der Impfstoffe der erste Meilenstein der Agenda erreicht ist und das Rennen ums Erreichen des Endziels eröffnet wird. Dieses Endziel ist die Erschaffung einer neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holocaust. Die Abschaffung der Menschheit in der jetzigen Ausprägung.“
Hierzu schreibt das „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.“:
„Eine ausdrückliche Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts, des nationalsozialistischen Völkermordes im Dritten Reich, lässt sich dieser Aussage schon einmal nicht entnehmen. Im Gegenteil setzt sie den Holocaust und seine Schrecken als gegeben voraus. (…) Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig ist in beiden Anklagepunkten schon im objektiven Tatbestand nicht schlüssig. Bhakdis Äußerungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Es drängt sich der Verdacht von Gesinnungsstrafrecht auf. Dem Amtsgericht Plön ist genügend juristischer Sachverstand und genügend Courage zu wünschen, die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen abzulehnen.“
Das wünschen wir alle dem mutigen und tapferen Professor Bhakdi aus vollem Herzen!
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