Bild: Wikimedia Commons, Screenshot Youtube, Von Sachwerte Vermögenswerte mit Kompetenz, CC BY 3.0

Unglaublich: Prof. Sucharit Bhakdi soll wegen Volks­ver­hetzung vor Gericht

Am 24. Mai muss Professor Sucharit Bhakdi in Schleswig-Hol­stein auf der Ankla­gebank des Amts­ge­richts Plön Platz nehmen. Die Anklage der Staats­an­walt­schaft lautet auf „Volks­ver­hetzung“. Eigentlich waren die Ermitt­lungen von der Kieler Staats­an­walt­schaft schon ein­ge­stellt worden. Aber offenbar gab es eine Inter­vention „von oben“, dass Prof. Bhakdi nicht unge­schoren davon kommen darf, war er doch einer der Schlüs­sel­fi­guren der Auf­klärung, was die Gefähr­lichkeit der mRNA-Imp­fungen gegen Covid anbe­trifft. Die Generalstaats­an­walt­schaft Schleswig-Hol­stein hat nun höchst­per­sönlich gegen diesen leisen, höf­lichen, exzel­lenten Mann Anklage erhoben. Das ist extrem unge­wöhnlich und lässt kaum einen anderen Schluss zu, als dass er als abschre­ckendes Bei­spiel zur Auf­recht­erhaltung der Staats­macht dienen soll.

Wir alle, die uns infor­miert haben und aus diesem Wissen uns eben nicht mit der expe­ri­men­tellen Gen­technik haben impfen lassen, sind diesem Mann, der einer der Warner der ersten Stunde war, zu tiefem Dank ver­pflichtet. Und immer noch werden die mutigen Warner ver­folgt, schi­ka­niert, rui­niert und mit allen Mitteln nie­der­ge­macht. Und doch hatten sie die ganze Zeit Recht, das tritt ständig offener zutage. Die Auf­ar­beitung all der Ver­brechen an der Menschheit wird kommen – und doch will man einen der Helden der Auf­klärung noch unter allen Umständen abstrafen.

Und da es eigentlich nichts Böses gibt, was man dem Herrn Pro­fessor Bhakdi anlasten könnte, muss eben ein Gum­mi­pa­ra­graph bemüht werden, wie Volks­ver­hetzung. Die Staats­an­walt­schaft Kiel  hat die Ermitt­lungen nicht ohne Grund ein­ge­stellt. Dann schritt die Gene­ral­staats­an­walt­schaft des Landes Schleswig-Hol­stein ein, entzog der Staats­an­walt­schaft Kiel das Ver­fahren – und zwar in der Person des Antisemitismus-Beauftragten.

Das „Netzwerk kri­tische Richter und Staats­an­wälte n.e.V.“ (KriStA) bezeichnete die Anklage als „mehr als frag­würdig“ und hofft, dass nun die Richter des ange­ru­fenen Amts­ge­richts Plön, „über hin­rei­chenden juris­ti­schen Sach­ver­stand und über genügend Courage verfügt“, ebenjene Anklage gar nicht zur Haupt­ver­hand­lungen zuzu­lassen. Und dann schreiben die auf­rechten Juristen:

Diese Chance ist erst einmal vertan. Sofern es zur Ver­ur­teilung in erster Instanz kommt, kann nur noch auf den juris­ti­schen Sach­ver­stand der über­ge­ord­neten Instanzen, also des Land­ge­richts Kiel und des Ober­lan­des­ge­richts Schleswig, oder gar des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, das in frü­heren Zeiten bei Inter­pre­ta­ti­ons­zweifeln stets der Mei­nungs­freiheit den Vorrang gegeben hat, gehofft werden. Inzwi­schen hat das Amts­ge­richt Plön nämlich die Anklage zuge­lassen und das Haupt­ver­fahren eröffnet. Termin zur Haupt­ver­handlung ist für März 2023 bestimmt. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechts­mittel gegeben; die Durch­führung der Haupt­ver­handlung ist prak­tisch unver­meidbar geworden. Hat das Amts­ge­richt Plön sich damit über­haupt selbst noch Spielraum für den juris­tisch gebo­tenen Frei­spruch gelassen oder sich schon so gut wie end­gültig festgelegt? 

Stefan Homburg zieht in einem Tweet Par­al­lelen zu dem Fall Michael Ballweg und dem Arzt Christian Dettmar. Bei beiden war der ursprüng­liche Tat­vorwurf nicht zu halten, und die Richter wichen auf neue Tat­be­stände aus:

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Da man Prof. Bhakdi in Bezug auf seine War­nungen vor den Imp­fungen — auf­grund erwie­sener Unwirk­samkeit, dafür aber hohem Schäd­lich­keits­po­tenzial — nicht am Zeug flicken kann, wird er nun wegen Anti­se­mi­tismus ange­klagt. Ja, richtig gelesen, Antisemitismus.

Dazu schreibt die Tagesschau:

„Der umstrittene Kri­tiker der Corona-Maß­nahmen wird sich im März 2023 wegen Volks­ver­hetzung in zwei Fällen vor dem Amts­ge­richt Plön ver­ant­worten müssen, teilte eine Gerichts­spre­cherin tagesschau.de mit. Bhakdi habe in einem Inter­net­video im Zusam­menhang mit kri­ti­schen Äuße­rungen über die Impf­po­litik Israels mit gene­ra­li­sie­renden Aus­sagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass auf­ge­sta­chelt und diese als reli­giöse Gruppe bös­willig ver­ächtlich gemacht, hatte ein Spre­cherin der Ankla­ge­be­hörde zuvor auf Anfrage von tagesschau.de mitgeteilt.“

Das hat Pro­fessor Bhakdi damals gesagt:

„Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas ver­wandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt — und umge­setzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell — die lebende Hölle.“

Bedeutet: Die Juden, die aus Deutschland flohen, haben nun ihr eigenes Land. Und wurden für ihr rigides, dik­ta­to­ri­sches Impf­re­giment weltweit als Impf­cham­pions gelobt. Tat­sächlich sind die Israelis wie die Labor­ratten immer wieder und mas­senhaft als erste in die nächsten Booster gejagt worden und haben einen hohen Preis bezahlt. Darauf bezieht sich Prof. Bhakdi, und er klagt dieses Impf­regime an. Das ist ganz offen­sichtlich das, was er meint. Er zeigt ja Mitleid mit dem israe­li­schen Volk. Er greift mit dieser Äußerung allen­falls die isrea­lische Regierung an, die ihr eigenes Volk mit den Imp­fungen und Coro­na­maß­nahmen atta­ckiert. Eine Holo­caust-Leugnung ist das nicht.

Und so sah es auch die Kieler Staats­an­walt­schaft (im Gegensatz zur Schleswig-Hol­steiner Gene­ral­staats­an­walt­schaft): Es liege keine straf­würdige Volks­ver­hetzung oder Holo­caust-Rela­ti­vierung vor. In der Begründung zur Ein­stellung steht zu lesen: „Die Äuße­rungen des Beschul­digten in dem Video richten sich vor­nehmlich gegen den Staat Israel als solchen, wobei er sich auf die dortige Politik im Zuge der Maß­nahmen zur Ein­dämmung der COVID 19-Pan­demie bezieht.“

Auch das „Netzwerk kri­tische Richter und Staats­an­wälte n.e.V.“ kom­men­tiert den Tat­vorwurf der Volks­ver­hetzung folgendermaßen:

„In den beschrie­benen Äuße­rungen Bhakdis ist aller­dings von vorn­herein über­haupt nichts zu finden, was mit dieser Defi­nition zusam­men­passen würde.“ Und: „Dieser Tat­vorwurf ist also bei einer an der höchst­ge­richt­lichen Recht­spre­chung ori­en­tierten Aus­legung nicht aufrechtzuerhalten“.

Die zweite Äußerung Prof. Bhakdis, die ihm als Volks­ver­hetzung aus­gelegt wird:

„Es ist allen Wis­senden klar, dass mit der for­malen Zulassung der Impf­stoffe der erste Mei­len­stein der Agenda erreicht ist und das Rennen ums Erreichen des End­ziels eröffnet wird. Dieses Endziel ist die Erschaffung einer neuen Rea­lität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holo­caust. Die Abschaffung der Menschheit in der jet­zigen Ausprägung.“

Hierzu schreibt das „Netzwerk kri­tische Richter und Staats­an­wälte n.e.V.“:

„Eine aus­drück­liche Leugnung oder Ver­harm­losung des Holo­causts, des natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Völ­ker­mordes im Dritten Reich, lässt sich dieser Aussage schon einmal nicht ent­nehmen. Im Gegenteil setzt sie den Holo­caust und seine Schrecken als gegeben voraus. (…) Die Anklage der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Schleswig ist in beiden Ankla­ge­punkten schon im objek­tiven Tat­be­stand nicht schlüssig. Bhakdis Äuße­rungen sind vom Grund­recht der Mei­nungs­freiheit gedeckt. Es drängt sich der Ver­dacht von Gesin­nungs­straf­recht auf. Dem Amts­ge­richt Plön ist genügend juris­ti­scher Sach­ver­stand und genügend Courage zu wün­schen, die Eröffnung des Haupt­ver­fahrens aus Rechts­gründen abzu­lehnen.

Das wün­schen wir alle dem mutigen und tap­feren Pro­fessor Bhakdi aus vollem Herzen!